Beschreibung
Ab dem 01.01.2020 haben die Arbeitgeber für die gemäß § 1 Abs. 4 EStG beschränkt einkommensteuerpflichtigen Arbeitnehmer die Lohnsteuerabzugsmerkmale abzurufen (ELStAM-Verfahren).
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Ab dem 01.01.2020 haben die Arbeitgeber für die gemäß § 1 Abs. 4 EStG beschränkt einkommensteuerpflichtigen Arbeitnehmer die Lohnsteuerabzugsmerkmale abzurufen (ELStAM-Verfahren).