Arbeitshilfe zu den Kosten der Unterkunft und Heizung gemäß § 22 SGB II und § 35 SGB XII
Veröffentlichende Stelle
Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration
Veröffentlichungsdatum
08.02.2017
Schlagwörter
Angemessenheitsgrenze,
Kosten der Unterkunft