Fachanweisung der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen zur Durchführung des Hamburgischen Wohnraumförderungsgesetzes und des
Hamburgischen Wohnungsbindungsgesetzes
Die Freie und Hansestadt Hamburg hat zur angemessenen Versorgung ihrer Bevölkerung mit preisgünstigem Wohnraum erhebliche Mittel aus öffentlichen Haushalten zur Förderung des Wohnungsneubaus eingesetzt. An die Bewilligung dieser Mittel sind in den unterschiedlichen Förderwegen zur Erreichung der mit der Neubauförderung verbundenen Zielsetzung verschiedene Bindungen des Bauherrn und Verfügungsberechtigten der Wohnungen bei der Belegung und Mietpreisgestaltung gekoppelt.
Diese Fachanweisung dient der zielgenauen Vermittlung von Wohnungssuchenden an Wohnungsunternehmen, die vordringlich Wohnungssuchende in ihrem Wohnungsbestand mit Wohnraum zu versorgen haben.
Die Hamburgische Vergaberichtlinie (HmbVgRL) regelt als verbindliche Verwaltungsvorschrift die Beschaffung von Liefer- und Dienstleistungen in der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) im Bereich unter- und oberhalb der EU-Schwellenwerte. Die HmbVgRL besteht aus dem Richtlinientext, einer Übersicht über die Vergabestellen (Anlage I), den Vergabevordrucken (Anlagen II) und einigen Arbeitshilfen (Anlagen III). Zuständig ist das Referat für vergaberechtliche Grundsatzfragen, Beratung und Informationsmanagement der Finanzbehörde (FB 421).
Allgemeine Verfügung der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz Nr. 3/2024 – Änderung der Allgemeinen Verfügung zur elektronischen Aktenführung bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften in der Freien und Hansestadt Hamburg
Unter Berücksichtigung der Erfahrungen aus der Anordnungspraxis zu Tempo 30 im unmittelbaren Bereich von Kindergärten, Kindertagesstätten, allgemeinbildenden Schulen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern hat die Behörde für Inneres und Sport ihre im Jahr 2018 erlassenen HRVV überprüft und fortgeschrieben.
Allgemeine Verfügung der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz Nr. 1/2024 – Änderung der Allgemeinen Verfügung zur elektronischen Aktenführung bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften in der Freien und Hansestadt Hamburg
Die Verwaltungsvorschrift über die Anbindung von Funkanlagen zur Versorgung von Gebäuden und Objekten mit Digitalfunk für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) in der Freien und Hansestadt Hamburg (VV Digitalfunk Objektversorgung Anbindung Hamburg) ist zum 01.01.2024 in Kraft getreten.
Allgemeine Verfügung der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz Nr. 27/2023 – Änderung der Allgemeinen Verfügung zur elektronischen Aktenführung bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften in der Freien und Hansestadt Hamburg