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Die Hamburgische Vergaberichtlinie (HmbVgRL) regelt als verbindliche Verwaltungsvorschrift die Beschaffung von Liefer- und Dienstleistungen in der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) im Bereich unter- und oberhalb der EU-Schwellenwerte. Die HmbVgRL besteht aus dem Richtlinientext, einer Übersicht über die Vergabestellen (Anlage I), den Vergabevordrucken (Anlagen II) und einigen Arbeitshilfen (Anlagen III). Zuständig ist das Referat für vergaberechtliche Grundsatzfragen, Beratung und Informationsmanagement der Finanzbehörde (FB 421).

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Das BMF-Schreiben vom 13. Februar 2024 ergänzt / ändert das BMF-Schreiben vom 23. Mai 2022.

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Haushaltsjahr 2024: Regelungen und Hinweise zur Bewirtschaftung

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Verwaltungsvorschriften zu § 46 LHO vom 29. Dezember 2014, zuletzt geändert am 19. Juni 2023

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Das BMF-Schreiben gibt Hinweise zu den Regelungen der §§ 45b und 45c des Einkommensteuergesetzes (EStG), beispielsweise zu der Ordnungsnummer oder dem Inhalt eines Meldedatensatzes.

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Das BMF-Schreiben regelt, mit welcher Kapitalertragsteuer-Anmeldung die Kreditinstitute (Banken, Sparkassen usw.) im Falle einer Berichtigung die jeweilige Kapitalertragsteuer beim zuständigen Finanzamt anzumelden haben.

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Für "nicht beratene Fälle" werden die Fristen zur Abgabe der Feststellungserklärungen und Anzeigen nach § 18 Außensteuergesetz (AStG) für das Feststellungsjahr 2022 bis zum 31. Juli 2024 verlängert, da die zwingend zu verwendenden Vordrucke noch nicht Verfügung stehen.

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Das BMF-Schreiben umfasst die Neuregelungen um das Arbeitszimmer sowie die Tagespauschale mit Wirkung ab dem Veranlagungszeitraum (Steuererklärung) 2023.

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Das BMF-Schreiben enthält Regelungen für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen international verbundenen Unternehmen und ersetzt das BMF-Schreiben vom 14. Juli 2021 (zu Anwendungsregelungen siehe Kapitel VI dieses BMF-Schreibens). Es enthält die Grundsätze für die internationale Einkunftsabgrenzung nach dem Maßstab des Fremdvergleichs in den Regelungen des innerstaatlichen Rechts und der Doppelbesteuerungsabkommen. Das BMF-Schreiben enthält zudem nun auch die Verwaltungsgrundsätze zu Funktionsverlagerungen (mit einem Beispiel - zur Wertermittlung für Funktionsverlagerungen als Anlage). Das Schreiben verweist zu verschiedenen Themen auf die OECD-Verrechnungspreisleitlinien 2022, die dem BMF-Schreiben in Absprache mit der OECD als Anlage beigefügt wurden.

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Mit diesem BMF-Schreiben wird das BMF-Schreiben vom 26. Juli 2013, Ertragsteuerliche Folgen der Veräußerung von Dividendenansprüchen durch Steuerausländer an Dritte, (BStBl I 2013, 939), unter Hinweis auf das BFH-Urteil vom 15. November 2022 (VIII R 21/19) aufgehoben.

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Dokument 28.02.2023

Fahrgelderstattungssatz 2022

Pauschaler Fahrgelderstattungssatz für 2022 an die Verkehrsunternehmen gem. § 231 Abs. 4 SGB IX

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BMF stellt eine Übersicht über den gegenwärtigen Stand der Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) und anderer Abkommen im Steuerbereich sowie der Abkommensverhandlungen zum 1. Januar 2023 zur Verfügung.

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VV zu § 106 LHO vom 21.2.2014, zuletzt geändert am 16.12.2021; ab Haushaltsjahr 2022 geltende Fassung

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Haushaltsjahr 2023: Regelungen und Hinweise zur Bewirtschaftung

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VV zu § 74 LHO vom 16.12.2021, anzuwenden ab Haushaltsjahr 2022

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VV zu § 106 LHO vom 21.02.2014, zuletzt geändert am 16.12.2022, anzuwenden ab Haushaltsjahr 2023

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VV zu § 70 LHO vom 16.12.2021; anzuwenden ab Haushaltsjahr 2022

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VV zu § 70 LHO vom 16.12.2021, zuletzt geändert am 16.12.2022, anzuwenden ab Haushaltsjahr 2023

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VV zu § 74 LHO vom 16.12.2021, zuletzt geändert am 16.12.2022, anzuwenden ab Haushaltsjahr 2023, IT-Verfahren

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VV zu § 9 LHO vom 21. Februar 2014, geändert am 16. 12. 2021; Beauftragte oder Beauftragter für den Haushalt, Verantwortung für Aufgabenbereiche und Produktgruppen

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