Die Verwaltungsvorschrift über die Anbindung von Funkanlagen zur Versorgung von Gebäuden und Objekten mit Digitalfunk für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) in der Freien und Hansestadt Hamburg (VV Digitalfunk Objektversorgung Anbindung Hamburg) ist zum 01.01.2024 in Kraft getreten.
Aussetzung des Verhüllungsverbots anlässlich der Corona-Eindämmungsverordnung. Interne Anweisung an die Behörden von der Ahndung des Verhüllungsverbots temporär abzusehen.