Mit der Planaufstellung des Bebauungsplans Neugraben-Fischbek 67 ist beabsichtigt, das Plangebiet als Wohn- und Gewerbestandort mit einer weiterführenden Schule und einem Sportplatz sowie weiteren zugehörigen sozialen und kulturellen Nutzungen für die Entstehung eines lebendigen, gemischt genutzten Quartiers planungsrechtlich zu sichern. In der vorliegenden Lärmtechnischen Stellungnahme werden die lärmtechnischen Auswirkungen der geplanten Erhöhung der Quartiersgarage im Urbanen Gebiet MU 1 beurteilt.
Mit der Planaufstellung des Bebauungsplans Neugraben-Fischbek 67 ist beabsichtigt, das Plangebiet als Wohn- und Gewerbestandort mit einer weiterführenden Schule und einem Sportplatz sowie weiteren zugehörigen sozialen und kulturellen Nutzungen für die Entstehung eines lebendigen, gemischt genutzten Quartiers planungsrechtlich zu sichern. In der vorliegenden Lärmtechnischen Stellungnahme werden die lärmtechnischen Auswirkungen der durch die Planung verursachten Verkehrszunahme auf der Bahnhofstraße und der Liliencronstraße im Gemeindegebiet Neu Wulmstorf ermittelt und beurteilt. Die vorliegende Stellungnahme ersetzt die im Rahmen der ersten Öffentlichkeitsbeteiligung verschickte Version vom 02.05.2024.
Mit der Planaufstellung des Bebauungsplans Neugraben-Fischbek 67 ist beabsichtigt, das Plangebiet als Wohn- und Gewerbestandort mit einer weiterführenden Schule und einem Sportplatz sowie weiteren zugehörigen sozialen und kulturellen Nutzungen für die Entstehung eines lebendigen, gemischt genutzten Quartiers planungsrechtlich zu sichern. Mit dieser Stellungnahme erfolgt eine Verkehrsprognose und verkehrstechnische Bewertung der zusätzlichen Verkehre im Bereich Neu Wulmstorf unter Berücksichtigung der Entwurfsplanung zur B3 Ortsumgehung (OU) Elstorf mit Zubringer A26.
Mit der Planaufstellung des Bebauungsplans Neugraben-Fischbek 67 ist beabsichtigt, das Plangebiet als Wohn- und Gewerbestandort mit einer weiterführenden Schule und einem Sportplatz sowie weiteren zugehörigen sozialen und kulturellen Nutzungen für die Entstehung eines lebendigen, gemischt genutzten Quartiers planungsrechtlich zu sichern. In der vorliegenden Lärmtechnischen Stellungnahme werden die lärmtechnischen Auswirkungen der geplanten Expressbuslinien X40 und X50 beurteilt.
Mit der Planaufstellung des Bebauungsplans Neugraben-Fischbek 67 ist beabsichtigt, das Plangebiet als Wohn- und Gewerbestandort mit einer weiterführenden Schule und einem Sportplatz sowie weiteren zugehörigen sozialen und kulturellen Nutzungen für die Entstehung eines lebendigen, gemischt genutzten Quartiers planungsrechtlich zu sichern. Mit dieser Stellungnahme werden die verkehrlichen Auswirkungen der geplanten Expressbuslinien X40 und X50 beurteilt.
Mit der Planaufstellung des Bebauungsplans Neugraben-Fischbek 67 ist beabsichtigt, das Plangebiet als Wohn- und Gewerbestandort mit einer weiterführenden Schule und einem Sportplatz sowie weiteren zugehörigen sozialen und kulturellen Nutzungen für die Entstehung eines lebendigen, gemischt genutzten Quartiers planungsrechtlich zu sichern. Das vorliegende Gutachten stellt die fachliche Grundlage für die behördliche Prüfung der FFH-Verträglichkeit des Bebauungsplans dar. Es werden negative Beeinträchtigungen auf die Schutzgebiete untersucht. Das vorliegende Gutachten ersetzt die im Rahmen der ersten Öffentlichkeitsbeteiligung verschickte Version vom 07.02.2024.
Mit der Planaufstellung des Bebauungsplans Neugraben-Fischbek 67 ist beabsichtigt, das Plangebiet als Wohn- und Gewerbestandort mit einer weiterführenden Schule und einem Sportplatz sowie weiteren zugehörigen sozialen und kulturellen Nutzungen für die Entstehung eines lebendigen, gemischt genutzten Quartiers planungsrechtlich zu sichern. Diese Stellungnahme ergänzt das Verschattungsgutachten vom 26.01.2024 um die Darstellung der Verschattungswirkung auf die Nachbargebäude nach Erhöhung der Quartiersgarage im Urbanen Gebiet MU 1.
Das Informationsblatt zum Bebauungsplan-Entwurf Rotherbaum 40 "Alsterufer" zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer öffentlichen Plandiskussion am 15.04.2025