Dokument
03.09.2014
Drittes Gesetz zur Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet des Verfassungsschutzes; Art. 1: Fünftes Gesetz zur Änderung des Hamburgischen Verfassungsschutzgesetzes, zuletzt geändert am 30.05.2012; u. a. Regelung besonderer Befugnisse für das Landesamt für Verfassungsschutz und Verbesserung der Kontrolle gegenüber dem Landesamt; Art. 2: Drittes Gesetz zur Änderung des Hamburgischen Sicherheitsüberprüfungsgesetzes, zuletzt geändert am 17.02.2009; u. a. Änderung des Titels in "Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen und den Umgang mit eingestuften Geheimnissen der Freien und Hansestadt Hamburg (Hamburgisches Sicherheitsüberprüfungs- und Geheimschutzgesetz - Hmb SÜGG)"; Einfügung § 3a: Geheimschutzbeauftragte, Sabotageschutzbeauftragte; Art. 3: Viertes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes; Änderung § 1: Regelung bei Zurückstellung der Mitteilung über die Einstellung einer Maßnahme; Art. 7: Änderung des Zweiten Gesetzes zur Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet des Verfassungsschutzes, zuletzt geändert am 04.12.2012; Aufhebung der Befristung von Regelungen
Formate:
pdf
- Politik & Wahlen
Mehr