Im vorliegenden Arbeitsstand des Gutachtens sind die Ergebnisse der Bestandserfassungen der Artengruppen Vögel und Fledermäuse sowie einer Potenzialanalyse für die übrigen besonders oder streng geschützten Arten dargestellt. Sie bilden die Grundlage für die artenschutzfachliche Bewertung der Planungsauswirkungen. Dabei wird geprüft, ob bei Realisierung der Planung artenschutzrechtliche Verbotstatbestände eintreten können. Ggf. werden Vermeidungs- oder Ausgleichsmaßnahmen benannt. Erforderlichenfalls erfolgt auch eine Prüfung, ob die ökologischen Voraussetzungen für eine Ausnahme von den artenschutzrechtlichen Verboten vorliegen.
Informationsveranstaltung zur Unterbringung von Geflüchteten auf dem Parkplatz des botanischen Gartens
Alternativantrag der Fraktionen von CDU und GRÜNE zur Drucksache 21-4971
Leerstehende Seniorenheime in Groß-Flottbek zügig zur Unterbringung von Geflüchteten nutzen oder einer Wohnnutzung zuführen!
Dringlicher Antrag der Fraktion DIE LINKE
Antrag DIE LINKE betr.: Harburg für alle! - Besserer Schutz von Frauen in Hamburg - Benötigte Infrastruktur in Form eines Frauenhauses in Harburg schaffen