Die Aufnahme in das GVFG-Bundesprogramm nach Kat. A und der GVFG-Zuwendungsbescheid ist noch ausstehend. Daher ist ein Nachtrag zum RuFV notwendig, damit eine Vorfinanzierung von bauvorbereitenden Maßnahmen gewährleistet und die Terminschiene des Projekts eingehalten werden kann.