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Auftraggeber und Auftragnehmer haben im Jahr 2013 durch die Erteilung des Zuschlages nach der Durchführung eines Vergabeverfahrens am 13.06.2013 sowie die Abgabe einer Annahmeerklärung und der Bestätigung über deren Empfang am 28.06.2013 den vorstehend bezeichneten Vertrag geschlossen. In diesem Vertrag waren in §4b Abs. 3 bzw. § 4c Abs. 3 lit. a) vorgesehen, dass die Auftraggeber durch ein schriftliches Verlangen, das dem Auftragnehmer bis zum 30.06.2018 bzw. 30.09.2018 zugegangen sein muss, gegenüber dem Auftragnehmer erklären müssen, ob dieser seinerseits gegenüber einem Dritten eine im Vertrag geregelte Option über die Bestellung von Eisenbahnfahrzeugen (Fahrzeuge der Baureihe 490) auszulösen hat. Die Parteien haben sich darauf verständigt, dass das Datum, zu dem die Erklärungen über die Auslösung der Optionen (aus § 4b und § 4c) dem Auftragnehmer zugehen müssen, jeweils auf den 30.11.2018 verschoben wird. Die nachfolgenden Regelungen dienen der Fixierung dieser Vereinbarung in der zwischen den Vertragsparteien für Änderungen am vorstehend bezeichneten Verkehrsvertrag vereinbarten Schriftform.

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Der Bezirk Eimsbüttel plant die Umgestaltung der Lindenallee. Der Bereich erstreckt sich von der Margaretenstraße bis zur Fruchtallee unter zusätzlicher Berücksichtigung der Querungsmöglichkeiten an der Amandastraße auf Höhe des Lindenparks. Der Ingenieurvertrag beinhaltet die Leistungsphasen 1 bis 3 der Planung und deckt damit die Grundlagenermittlung, Vorplanung und Entwurfsplanung der Verkehrs- und Freianlagen ab. Der erste Nachtrag beinhaltet eine Erweiterung des Baumgutachtens.

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Ausgleich von Schäden im Zusammenhang mit dem Ausbruch von COVID-19

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1. Nachtrags-Vertrag Harvestehuder Weg von Krugkoppel bis Mittelweg_LP4_9

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Ermöglichung nicht hafenwirtschaftlicher Nutzung im Bereich des Fischereihafens Altona; Entlassung des Gebietes aus dem Geltungsbereich des Hafenentwicklungsgesetzes; städtebauliche Leitziele im Bereich Kaistraße/Neumühlen - Große Elbstraße; Anlage: Zwölftes Gesetz zur Änderung des Hafenentwicklungsgesetzes, zuletzt geändert am 25.06.2005; neuer Verlauf der Hafengebietsgrenze, 3 Karten

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i.V.m. Drs. 21/6615

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Anlage 1: Sechzehntes Gesetz zur Änderung des Hafenentwicklungsgesetzes, zuletzt geändert am 19.04.2011; Anlagen 2 - 3: Karten; Anlage 4: Gesetzesbegründung

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Die Hafenlotstarifordnung regelt die Entgelte der Hafenlotsen. Für die Leistungen der Hafenlotsen sind Hafenlotsgelder (Beratungs- und Wartegelder) sowie Auslagen (Wegegeld) zu entrichten. Die Hafenlotsgelder wurden angehoben und an die allgemeine Wirtschaftsent-wicklung anzupasst.

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Ingenieurvertrag Objektplanung

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Die Optionen für die Auftraggeber nach §§ 4b und c Verkehrsvertrag (VV) für die Fahrzeugbeschaffung enden im Verlauf des Jahres 2018. Ebenso laufen die korrespondierenden Optionen der S-Bahn Hamburg GmbH beim Fahrzeughersteller aus. Die den Optionen zugrunde liegenden Infrastrukturausbauprojekte haben sich verzögert. Der Bedarf für Fahrzeugbeschaffungsoptionen besteht aber fort. Eine Entscheidung der Auftraggeber darüber, ob die Optionen gezogen werden können, konnte noch nicht getroffen werden. Um die Vorteile aus der ursprünglichen Beschaffung der Fahrzeuge im Wettbewerb für die Auftraggeber zu sichern, vereinbaren die Vertragspartner, den Auftraggebern für einen längeren Zeitraum als bisher kontrahiert zu ermöglichen, zusätzlichen Fahrzeugbedarf im Hamburger S-Bahn-Netz zu decken. Die entsprechenden Optionen muss sich der Auftragnehmer wiederum vom Hersteller einräumen lassen.

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Corona Schadensausgleich 2021; S-Bahn; Covid-19; Verkehrsvertrag

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