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3259 Suchergebnisse für "*"

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Der Abfallwirtschaftsplan Baggergut beschreibt die Sicherung der Entsorgung des Baggergutes aus Hamburgischen Gewässern. Der Hafen mit seiner besonderen wirtschaflichen Bedeutung und die für die Schifffahrt benötigte Aufrechterhaltung der Wassertiefe erfordert regelmäßige Baggerungen. Dargestellt werden die Art und Menge des Abfalls, zugelassene Entsorgungswege sowie Ziele der Abfallvermeidung und -Verwertung.

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Gemeinsamer Abfallwirtschaftsplan für Bau-und Abbruchabfälle von Schleswig-Holstein und Hamburg, Darstellung der geordneten Entsorgung der Bau-und Abbruchabfälle, 2006 - von 2012 liegt eine Bewertung und Fortschreibung des Plan vor.

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Gegenstand des vorliegenden Plans ist ausschließlich die Entsorgung der Abfälle aus kommunalen Abwasseranlagen, nicht der Abwasserbeseitigung oder des Gewässerschutzes.

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Dieser Abfallwirtschaftsplan regelt die Entsorgung der Hamburger Siedlungsabfälle aus Haushaltungen und Gewerbe, mit dem Ziel der Vermeidung von Abfällen, der möglichst hochwertigen Verwertung der nicht vermeidbaren Abfälle, der gesicherten Beseitigung nicht verwertbarer Abfälle sowie der Stabilität der Entsorgungsgebühren. Voraussetzung dafür ist die Weiterentwicklung und dauerhafte Sicherung der gewachsenen Entsorgungsstruktur der Metropolregion Hamburg.

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Fortschreibung der Abfallwirtschaftspläne gefährliche Abfälle (2005) und Abfälle aus Einrichtungen des Gesundheitsdienstes (2004), der Plan analysiert die aktuelle Situation der Abfallbewirtschaftung (Herkunft, Menge und Entsorgungswege) der in Hamburg erzeugten und entsorgten Abfälle und beschreibt Maßnahmen zur Sicherung und zum Ausbau des bereits erreichten hohen Niveaus der Verwertung und Beseitigung der Abfälle.

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Auswertung und Fortschreibung des AWP Bau- und Abbruchabfälle 2006. Hamburg und Schleswig-Holstein stellen 2011 fest, dass die zur Verfügung stehenden Entsorgungsanlagen für die Bauwirtschaft die Entsorgungssicherheit für 10 Jahre gewährleistet.

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Bewertungsergebnis: Die Entsorgung der anfallenden Baggergutmengen ist derzeit gesichert. Es besteht kein Bedarf für eine Fortschreibung des geltenden Abfallwirtschaftsplans Baggergut 2001.

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Verkehrliche Studie Verkehrskonzeption Diebsteich 2021

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Protokoll über die 31. Sitzung der Kommission für Stadtentwicklung am 27.10.2014

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Tagesordnung für die 31. Sitzung der Kommission für Stadtentwicklung am 27.10.2014

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Protokoll über die 32. Sitzung der Kommission für Stadtentwicklung am 26.01.2015

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Protokoll über die 34. Sitzung der Kommission für Stadtentwicklung am 29. Juni 2015

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48. Sitzung der Kommission für Stadtentwicklung am 17. Februar 2020

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Der vorliegende Abfallwirtschaftsplan stellt Art, Menge, Herkunft und Verbleib der in Hamburg anfallenden Siedlungs- und Infrastrukturabfälle sowie deren Entsorgungssicherheit dar. Entsprechend der Abfallhierarchie des Kreislaufwirtschaftsgesetzes werden die Ziele der Abfallvermeidung und Abfallbewirtschaftung (- Vorbereitung zur Wiederverwendung - Recycling, (stoffliche Verwertung) - Sonstige Verwertung, insbesondere die energetische Verwertung - gesicherte Beseitigung nicht verwertbarer Abfälle) verfolgt. Auf Grundlage der Mengenprognose ist die Entsorgung überlassungspflichtiger Abfälle für die nächsten zehn Jahre gesichert.

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Die Karte Arten- und Biotopschutz (AuBS) mit ihrem dazugehörigen Erläuterungsbericht ist ein wesentlicher, verbindlicher Bestandteil des Landschaftsprogramms. Sie beschreibt flächendeckende Entwicklungsziele für alle Bereiche der Stadt und legt Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung der Lebensräume einheimischer Pflanzen- und Tierarten fest. Die Karte Arten-und Biotopschutz wurde ursprünglich als Arten- und Biotopschutzprogramm (APRO) als eigenständiger Teil des Landschaftsprogramms am 12. Juni 1997 von der Bürgerschaft beschlossen. Die Basis zur Entwicklung des Programms waren die Arten- und Biotopkartierungen, die für das gesamte Stadtgebiet erhoben wurden. Fünfzehn verschiedene Kategorien mit insgesamt 39 verschiedenen Biotopentwicklungsräumen wurden auf dieser Grundlage zusammengefasst und hierzu Ziele und Maßnahmen formuliert. Heute ist es als Karte Arten-und Biotopschutz (AuBS) in das Landschaftsprogramm integriert. Zukünftig sieht das Hamburgische Gesetz zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes (HmbBNatSchAG § 13) vor, Aussagen des Apro zusammen mit weiteren naturschutzfachlich bedeutenden Inhalten in einer Fachkonzeption Arten- und Biotopschutz (FABio) darzustellen. Planungskartenwerk nebst Erläuterungsbericht für den Arten- und Biotopschutz in Hamburg. Das Arten- und Biotopschutzprogramm ist Teil des Landschaftsprogramms. Grundlage: Hamburgisches Naturschutzgesetz und Beschluss der Hamburgischen Bürgerschaft. Analoges Kartenwerk in den Maßstäben 1:20 000 und 1:50 000. Daten liegen digital in ArcGIS-Version 10.x vor und werden ständig gepflegt. Die Daten werden für die Öffentlichkeit als WFS-Downloaddienst und als WMS-Darstellungsdienst bereitgestellt.

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