Seit dem 01.01.2011 sind die Kosten der Warmwasseraufbereitung nicht mehr in der Regelleistung enthalten.
Die Arbeitshilfe gilt deshalb nur noch für Altfälle bis 31.12.2010 sowie als Berechnungsgrundlage für Rückerstattungen,
wenn in der Zeit ab dem 01.01.2011 noch ein Abzug erfolgt ist.
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Seit dem 01.01.2011 sind die Kosten der Warmwasseraufbereitung nicht mehr in der Regelleistung enthalten. Die Arbeitshilfe gilt deshalb nur noch für Altfälle bis 31.12.2010 sowie als Berechnungsgrundlage für Rückerstattungen, wenn in der Zeit ab dem 01.01.2011 noch ein Abzug erfolgt ist.