Der Zustand der baulichen Substanz der Gebäude und die dezentralen Strukturen der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin der Universitätsklinik Hamburg-Eppendorf haben zu einer Neubauplanung der Kinderklinik geführt. Durch die FHH wurde die BDO AG damit beauftragt, die den Planungen für den Neubau zugrundeliegende Wirtschaftlichkeitsberechnung sowie die alternative Sanierung der Bestandsbauten zu überprüfen.
In dieser Rechtsexpertise untersucht die Verfasser*in exemplarisch die notwendigen Anpassungen im Landesrecht der Freien und Hansestadt Hamburg im Zusammenhang mit der Aufnahme eines dritten positiven Geschlechtseintrags im Personenstandsrecht durch Beschluss des BVerfG vom 10.10.2017 (1 BvR 2019/16). In ausgewählten Rechts- und Lebensbereichen werden die gesetzlichen Grundlagen und die Herausforderungen bei der Auslegung im Lichte der BVerfG- Entscheidung beschrieben. Ferner werden Empfehlungen und Anregungen zur Umsetzung gegeben.
Die Bestandsaufnahme / Standortanalyse wird im weiteren Verlauf fortgeschrieben und ersetzt, wenn sich im Planungsprozess Anpassungen oder Ergänzungen ergeben.