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28 Suchergebnisse für "*"

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Fahrgelderstattungssatz für den ÖPNV in HH für die unentgeltliche Beförderung Schwerbehinderter im ÖPNV in 2016

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Die Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA), Ausgabe 2015, werden für künftige straßenverkehrsbehördliche Anordnungen zur Einrichtung von Lichtsignalanlagen in Hamburg mit Hinweisen und Konkretisierungen verbindlich eingeführt.

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Einführungserlass der Hamburger Richtlinien für die Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (HRVV). Die HRVV bilden eine Ergänzung und Konkretisierung zur Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) und sollen eine einheitliche Anwendung der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) durch die Straßenverkehrsbehörden in Hamburg gewährleisten.

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Mit der Richtlinie werden Regelungen zur Konkretisierung und Sicherstellung einer einheitlichen Ermessensausübung durch die Straßenverkehrsbehörden bei der Anordnung von Tempo 30 im unmittelbaren Bereich von Kindergärten, Kindertagesstätten, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern getroffen.

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Mit der Richtlinie werden Regelungen zur Konkretisierung und Sicherstellung einer einheitlichen Ermessensausübung durch die Straßenverkehrsbehörden bei der Anordnung von Fahrradstraßen getroffen.

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Mit der Richtlinie werden Regelungen zur Konkretisierung und Sicherstellung einer einheitlichen Ermessensausübung durch die Straßenverkehrsbehörden bei der Anordnung des Zusatzzeichens "Elektrokleinstfahrzeuge frei" nach der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) getroffen.

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Geschäftsordnung zur Aufsicht und Steuerung über den LSBG ab 09-2012

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Geschäftsordnung zur Aufsicht und Steuerung über den LSBG ab 01-20215

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Geschäftsordnung für die Aufsicht und Steuerung für den LSBG ab 01-2021

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Dokument 07.04.2021

DA Umsetzung HmbTG HPA

Dienstanweisung zur Umsetzung des HmbTG in der Hamburg Port Authority

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Mit der Richtlinie werden Regelungen zur Konkretisierung und Sicherstellung einer einheitlichen Ermessensausübung durch die Straßenverkehrsbehörden bei straßenverkehrsbehördlichen Anordnungen zur Verkehrsberuhigung getroffen.

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Unter Berücksichtigung der Erfahrungen aus der Anordnungspraxis zu Tempo 30 im unmittelbaren Bereich von Kindergärten, Kindertagesstätten, allgemeinbildenden Schulen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern hat die Behörde für Inneres und Sport ihre im Jahr 2018 erlassenen HRVV überprüft und fortgeschrieben.

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