Das Unternehmenskonzept des Instituts beinhaltet die Zielgrößen für die Bereiche
•Maßnahmen um verlässliche Dienstleistungen sicherzustellen
•Zufriedene Mitarbeiter/innen als Schlüssel zum Erfolg
•Gestaltung von Forschung und Entwicklung
•Aktive Kommunikation nach innen und außen
•Verantwortliche Finanzplanung
•Effiziente und qualitätsgesicherte Prozesse
Es wird - auch anhand einer Tabelle - erläutert, welche Auswirkungen die Steuerklassenwahl der Ehegatten/Lebenspartner auf die Höhe des Nettolohns hat.
Das BMF-Schreiben erläutert, in welcher Höhe Betriebsausgaben oder Werbungskosten bei betrieblich und beruflich veranlassten Reisen ins Ausland ab 01. Januar 2021 steuerlich berücksichtigt werden können.
Es wird dargelegt, wie die Mahlzeiten, die ein Arbeitgeber seinen Beschäftigten unentgeltlich oder verbilligt überlässt, lohnsteuerlich zu behandeln sind.
Ein Sachbezug kann grundsätzlich auch anhand der Kosten des Arbeitgebers bemessen werden, wenn eine Ware oder Dienstleistung an Endverbraucher in der Regel nicht vertrieben wird; Ergänzung des BMF-Schreibens vom 16.05.2013.
Das BMF-Schreiben regelt per Nichtbeanstandungsregelung, dass die Einzelsteuerbescheinigung in der Fassung vom 15. Dezember 2017 noch bis zum 30. Juni 2021 verwendet werden kann.