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52 Suchergebnisse für "*"

Achtung: Dieser Dienst wird nicht weitergeführt und demnächst gelöscht. Aktuelle Daten finden sich in dem Dienst "Regionalstatistische Daten der Stadtteile Hamburgs". Statistische Daten zu Wohnungen in Hamburger Stadtteilen am 31.12.2014 des Statistikamtes Nord. Es handelt sich um endgültige Ergebnisse der Wohnungsfortschreibung auf Grundlage der Gebäude- und Wohnungszählung 2011. Sie umfassen Wohnungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden sowie Wohnheime. Die durchschnittliche Wohnungsgröße sowie die durchschnittliche Wohnfläche je Einwohnerin und Einwohner sind in m² angegeben.

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Radwegenetz im Hamburger Hafen als Grundlage für die Winterdienstplanung

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Die Stadt Hamburg (Behörde für Umwelt und Energie) begleitet, unterstützt und fördert energetische Quartierskonzepte, die Maßnahmen zur Steigerung der Gesamtenergieeffizienz in einem Quartier beleuchten und zur Umsetzungsreife voranbringen. Ziele sind u.a. das Voranbringen von energetischen Sanierungsmaßnahmen von Gebäuden, die Erschließung von erneuerbaren Energiequellen und Abwärmequellen, das Erzielen von Kosteneinspareffekten durch Beteiligung mehrerer Akteure und die Anregung mehrerer Gebäudeeigentümer in einem Quartier zur gemeinsamen Durchführung energetischer Maßnahmen. Das KfW-Programm "Energetische Stadtsanierung" fördert vertieft integrierte Quartierskonzepte. In diesen Quartierskonzepten werden neben den energetischen Aspekten auch alle anderen relevanten städtebaulichen, denkmalpflegerischen, baukulturellen, wohnungswirtschaftlichen und sozialen Aspekte betrachtet. Damit soll eine detaillierte Prüfung von technischen und wirtschaftlichen Energieeinsparpotenzialen im Quartier vollzogen werden, um auf dieser Basis konkrete Maßnahmen für eine kurz-, mittel- und langfristige CO2-Emissionsreduktion zu identifizieren. Zusätzlich zu den Bundesmitteln der KfW fördert die Behörde für Umwelt und Energie die Erstellung von Quartierskonzepten mit Landesmitteln, sofern bestimmte Anforderungen erfüllt werden. Die Karte zeigt Quartiere in Hamburg, die im Zuge dieser Programme umgesetzt werden bzw. umgesetzt wurden und gibt Information zum Projektstand. Detaillierte Informationen zu diesem Datensatz können Sie dem Wärmekataster-Handbuch entnehmen.

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Bebauungspläne (Verbindliche Bauleitpläne, B-Pläne) sind rechtsverbindliche Pläne, zu denen Baustufenpläne, Teilbebauungspläne, Durchführungspläne und seit 1962 die heutigen Bebauungspläne nach dem Bundesbaugesetz (BBauG) bzw. ab 1986 nach dem Baugesetzbuch (BauGB) zählen. In einer Reihe von Bebauungsplänen, die in den letzten rd. 20 Jahren erstellt worden sind, wurde eine Festlegung über die Versorgung der Neubauten mit Wärme für Heizung und Warmwasser vorgenommen. Üblicherweise wurde der Wärmebezug aus einem Wärmenetz (Anschluss- und Benutzungsgebot) festgelegt. Unterschiede sind vor allem durch unterschiedlich hohe Qualitätsansprüche an das Wärmenetz gegeben. Diese sind in Stufen farblich unterschiedlich dargestellt. Detaillierte Informationen können Sie dem Wärmekataster-Handbuch entnehmen.

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Der Datensatz enthält für jede Straße das Datum der Übernahme in die Baulast der Freien und Hansestadt Hamburg, erfasst nach den zur Zeit der Übernahme geltenden gesetzlichen Regelungen. Enthalten sind folgende Attribute: von/nach Netzknoten, von Station/nach Station, Klasse, Straßenschlüssel, Wegenummer, Straßenname, Beginn, Bekanntgabe sowie Bemerkungen. Es kann keine Gewähr für die Richtigkeit aller Daten übernommen werden. Quelle des Datensatzes ist die Hamburger Straßeninformationsbank (HH-SIB).

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Niedrigschwellige Angebote für obdach- oder wohnungslose Menschen für den Aufenthalt am Tag und in der Nacht sowie für die Beratung zur Überwindung der prekären Lebenslage.

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Städtebauliche Erhaltungsverordnungen nach §172 Abs.1 Satz 1 Nr. 1 BauGB. Die Daten werden nach dem Standard XPlanung erstellt und bei Bedarf fortgeführt. Soziale Erhaltungsverordnungen nach §172 Abs.1 Satz 1 Nr. 2 BauGB werden als Datensatz vom Amt für Wohnen, Stadterneuerung und Bodenordnung herausgegeben.

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Mit dem Sozialmonitoring in der Integrierten Stadtteilentwicklung verfügt Hamburg seit 2010 über ein System der kleinräumigen Stadtbeobachtung. Ziel ist es, frühzeitig erkennbar zu machen, in welchen Bereichen der Stadt sich multiple soziale Problemlagen häufen oder zunehmen. Kombiniert mit dem örtlichen Erfahrungswissen wird die Verwaltung in die Lage versetzt, gebietsbezogene Handlungsbedarfe im Bereich der Integrierten Stadtteilentwicklung abzuleiten. Im Sozialmonitoring werden sieben sogenannte "Aufmerksamkeitsindikatoren" betrachtet. Diese sind: Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund, Kinder von Alleinerziehenden, Anteil der SGB-II-Empfängerinnen und -Empfänger, Arbeitslose, Kinder in Mindestsicherung, Mindestsicherung im Alter und Schulabschlüsse. Diese Indikatoren werden jeweils unter dem Gesichtspunkt des Status Quo und der Entwicklung in den vergangenen drei Jahren untersucht. Die Indikatoren werden mit Hilfe eines statistischen Berechnungsverfahrens zu einem "Statusindex" sowie einem "Dynamikindex" zusammengefasst und klassifiziert. Es werden vier Status- und drei Dynamikklassen unterschieden ("hoch", "mittel", "niedrig", "sehr niedrig" bzw. "positiv", "stabil", "negativ"). Im Ergebnis kann jedem betrachteten Gebiet eine Status- und eine Dynamikklasse zugewiesen werden. Diese werden kombiniert (gekreuzt) ausgewertet und in der Karte wiedergegeben. In der Karte sind die zentralen Ergebnisse - der Gesamtindex - für das jeweilige Jahr dargestellt. Der Layer "bewohnte Bereiche" wurde anhand der in ALKIS hinterlegten Flächennutzungen (Wohnbaufläche, gemischt genutzte Fläche) ermittelt und dargestellt. Die Daten beziehen sich jedoch immer auf ganze Statistische Gebiete. Weitere Informationen sind beim übergeordneten Objekt "Sozialmonitoring" sowie im Internet unter www.hamburg.de/sozialmonitoring zu finden.

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Soziale Erhaltungsverordnung nach §172 Abs.1 Satz 1 Nr. 2 BauGB Umwandlungsverordnung nach §172 Abs. 1 Satz 4 BauGB Die Karte zeigt Gebiete einer bestehenden oder in Vorbereitung befindlichen Sozialen Erhaltungsverordnung in Hamburg. Der Verfahrensstand der Gebiete (im Aufstellungsverfahren, in Kraft) ist gekennzeichnet. In Gebieten mit einer rechtskräftigen Sozialen Erhaltungsverordnung gilt automatisch die Umwandlungsverordnung. Aktuell sind Soziale Erhaltungsverordnungen für folgende Bereiche erlassen worden: - Südliche Neustadt, St. Pauli, St. Georg, Nördliche Neustadt (Bezirk Hamburg-Mitte), - Altona-Altstadt, Altona-Nord, Ottensen, Bahrenfeld-Süd, das Schanzenviertel und das Osterkirchenviertel (Bezirk Altona), - Eimsbüttel-Süd und Eimsbüttel / Hoheluft-West / Stellingen-Süd (Bezirk Eimsbüttel), - Eilbek (Bezirk Wandsbek). In Aufstellung sind Soziale Erhaltungsverordnungen für Borgfelde (Bezirk Hamburg-Mitte) sowie Barmbek-Nord, Barmbek-Süd und die Jarrestadt (Bezirk Hamburg-Nord). Ziel der Sozialen Erhaltungsverordnung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) ist es, die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung aus besonderen städtebaulichen Gründen zu erhalten. Die Verdrängung der Wohnbevölkerung soll verhindert werden, um nachteilige städtebauliche Auswirkungen zu vermeiden. Als Voraussetzungen dazu sind die konkrete Sozialstruktur der Wohnbevölkerung als auch die städtebaulichen Auswirkungen der befürchteten Verdrängung zu bewerten. Die Schutzwirkung einer Sozialen Erhaltungsverordnung besteht darin, dass bestimmte Maßnahmen innerhalb des Gebiets einer Sozialen Erhaltungsverordnung zusätzlich geprüft werden müssen, ob sie die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung in dem Gebiet gefährden. Zu diesen Maßnahmen zählen der Abriss von Gebäuden und Gebäudeteilen, Baumaßnahmen und Modernisierungen, die den Wohnwert steigern und zu Mieterhöhungen führen können, sowie die Nutzungsänderung von Mietwohnungen in gewerblich genutzte Räume. In den Gebieten mit Sozialer Erhaltungsverordnung gilt auch die Umwandlungsverordnung nach § 172 Abs. 1 Satz 4 BauGB. Mit dem Ziel, einer im Zuge der Umwandlung einer Mietwohnung in eine Eigentumswohnung vermuteten Verdrängung von Bewohnerinnen und Bewohnern entgegenzuwirken, sind damit Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen in diesen Quartieren genehmigungspflichtig. Auch das Vorkaufsrecht nach § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BauGB kann durch die Stadt ausgeübt werden, wenn in einem Gebiet mit einer Sozialen Erhaltungsverordnung ein Grunderwerb stattfindet, bei dem die Annahme einer spekulativen Absicht begründet ist. Es sei denn, der ursprüngliche Käufer des Grundstücks verpflichtet sich vertraglich zur Erfüllung der Ziele und Zwecke der Sozialen Erhaltungsverordnung. Weitere Informationen: www.hamburg.de/soziale-erhaltungsverordnungen

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Für jede Schule und ggf. ihre Zweigstellen werden dargestellt: - Adresse (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, Geoposition) - Kontaktdaten (Telefon, E-Mail-Funktionspostfach, Fax, Homepage) - Schulmerkmale (Schulnummer, Zweigstelle ja/nein, Schulform nach Haushaltskapitel, Erwachsenenbildung ja/nein, Telefonnummer der Schulaufsicht, zugehöriger ReBBZ-Standort) - Zahl der Schüler

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Datensatz 26.01.2024

SP-Gebiete Hamburg

Die SP-Gebiete sind, neben der HafenCity, abgegrenzte größere Stadtgebiete, für die der Senat sich befristet die Zuständigkeit für die Bebauungsplanung und die Bauaufsicht nach § 7 Bauleitplanfeststellungsgesetz vorbehalten hat. Die geltenden SP-Gebiete ergeben sich aus § 5 Absätze 4 ff. Weiterübertragungsverordnung-Bau. Die Rückübertragung auf den Senat endet entweder nach Fristablauf oder nachdem das SP-Gebiet ganz oder teilweise durch eine Änderung der WeiterübertragungsVO-Bau aufgehoben und damit wieder in die Planungs- und Genehmigungszuständigkeit des jeweiligen Bezirksamtes entlassen wurde.

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Forstliche Rettungspunkte sind markierte Punkte im Wald, die mit einer eindeutigen Nummer versehen sind. Sie erleichtern den Rettungskräften über eine in der Rettungsleitstelle hinterlegte Anfahrtsbeschreibung das Auffinden von Unfallorten in unübersichtlichem Gelände. Die Rettungspunkte sind Bestandteil der "Rettungskette Forst".

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Der Datensatz enthält für jede Straße soweit bekannt das Datum der erstmaligen endgültigen Herstellung sowie den Umfang des Ausbaus (bis zur Streichung des § 52HWG) nach den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen des Hamburger Wegegesetzes (HWG) in der zu dem Zeitpunkt gültigen Fassung. Enthalten sind folgende Attribute: von/nach Netzknoten, von Station/nach Station, Klasse, Straßenschlüssel, Wegenummer, Straßenname, Art der Maßnahme, Wertstufe (bis zum 30.11.1973), Datum der Veröffentlichung, Bemerkungen. Es kann keine Gewähr für die Richtigkeit aller Daten übernommen werden. Quelle des Datensatzes ist die Hamburger Straßeninformationsbank (HH-SIB).

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Die Karte zeigt eine Biotoptypenkartierung nach Biotoptypenschlüssel Hamburg (2019) für das Regenrückhaltebecken ‚An de Geest‘ in Neugraben-Fischbek. Die Kartierung erfolgte im Februar 2021. Sie ist Teil der naturschutzfachlichen Begleitung für das Bauvorhaben ‚Bau eines neuen Retentionsbodenfilters‘, welches von HamburgWasser betreut wird. Die Biotop-Daten bilden auch die Grundlage für einen möglichen zukünftigen landschaftsgestalterischen Ausbau des Geländes im Sinne einer multikodierten Landschaft. Die Finanzierung der Kartierung erfolgte u. a. durch das von der EU-geförderte Projekt CLEVER Cities, Finanzhilfevereinbarung Nr. 776604, das von 2018-2023 Fördermittel aus dem Programm der Europäischen Union für Forschung und Innovation „Horizont 2020“ für ko-kreativ gestaltete naturbasierte Lösungen im Projektgebiet Neugraben-Fischbek zur Verfügung stellte. Im Rahmen der Vorplanung wurden begleitend zur Biotyptypenkartierung auch mehrere Workshops mit den Anwohnenden sowie im Stadtteil aktiven Gruppen durchgeführt, nachzulesen hier: https://www.hamburg.de/harburg/clever-cities-projekte/15441098/umbau-regenrueckhaltebecken-an-de-geest/

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Die Karte zeigt das CLEVER Cities Projektgebiet aus dem EU Förderprogramm Horizon 2020 in Hamburg, Neugraben-Fischbek. Das Projektgebiet erstreckt sich vom Zentrum Neugraben über das Neubaugebiet Vogelkamp (planned development area), die Stadtteilschule Fischbek-Falkenberg, den alten Dorfkern Fischbek und die Siedlung Sandbek bis hin zum Neubaugebiet Fischbeker-Reethen im Westen an der Landesgrenze zu Niedersachsen. Clever Cities Projects: Innerhalb des Projektgebietes sind verschiedene CLEVER-Projekte (projects) verortet, die naturbasierte, ko-kreative Lösungen für urbane Herausforderungen, wie z.B. Starkregenereignisse, Bürgerzufriedenheit oder Erhöhung der Biodiversität darstellen. Mehr zu den einzelnen Projekten finden Sie hier: https://preview.poc.hamburg.de/hhcae-cm7/servlet/segment/de/harburg/clever-cities-projekte Clever Cities Corridor: Das Projektgebiet liegt zwischen den Naturschutzgebieten Moorgürtel im Norden und der Fischbeker Heide im Süden. Die zwei Schutzgebiete mit gesamtstädtisch hoher Bedeutung für den Natur- und Artenschutz werden dabei durch die zum Teil dichte Bebauung Neugraben-Fischbeks voneinander getrennt. Clever Cities hat zum Ziel lineare, naturbasierte Verbindungen (green connections) zwischen den beiden Schutzgebieten zu schaffen. Durch einen grünen Korridor (corridor), der sich durch das Siedlungsband zieht, sollen die verschiedenen Clever-Projekte miteinander verknüpft werden. Clever Cities Planning Area: Im Clever-Projektgebiet werden andere Planungen wie z.B. RISE-Fördergebiete zur nachhaltigen Stadtteilentwicklung (planning area inventory structure) oder auch großflächig neu entstehende Baugebiete (planned development areas) mit einbezogen.

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Datensatz 15.01.2024

Notunterkünfte Hamburg

Zum Schutz bei Sturmfluten und anderen Anlässen stellt der Katastrophen- und Zivilschutz in Hamburg der Bevölkerung Notunterkünfte zur Verfügung.

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Datensatz 07.07.2023

Milieugebiete Hamburg

Milieugebiete auf der Grundlage des Milieuschutzberichts vom 08.08.1985 . Der Bericht beschreibt die Milieus im Detail und nennt Instrumente, die zu ihrem Schutz dienen. Der Datenbestand wurde einmalig erfasst. Die Daten sind Teil des Datenbestands Digitale Informationssystems Planrecht (DIP).

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Datensatz 26.01.2024

Magistralen Hamburg

Der Datensatz zeigt 12 Hamburger Magistralen von gesamtstädtischer Bedeutung. Die gezeigten Magistralen werden im Rahmen der Hamburger Magistralenentwicklung bearbeitet. Die Magistralen-Darstellung des Datensatzes geht über den Straßenkörper hinaus und enthält jeweils eine markierte Pufferzone von 250 m zu jeder Fahrbahnseite. 1. Budapester Straße – Wedeler Landstraße Budapester Straße / Stresemannstraße / Bahrenfelder Chaussee / Von-Sauer-Straße / Osdorfer Weg / Osdorfer Landstraße / Sülldorfer Landstraße / Wedeler Landstraße 2. Bahrenfelder Chaussee – Luruper Hauptstraße Bahrenfelder Chaussee / Luruper Hauptstraße 3. Kieler Straße– Holsteiner Chaussee Kieler Straße / Holsteiner Chaussee 4. Edmund-Siemers-Allee – Schleswiger Damm Edmund-Siemers-Allee / Grindelallee / Grindelberg / Lokstedter Steindamm / Kollaustraße / Friederich-Ebert-Straße / Frohme-Straße / Schleswiger Damm 5. Alsterkrugchaussee– Langenhorner Chaussee Alsterkrugchaussee /Langenhorner Chaussee 6. An der Alster – Bergstedter Chaussee An der Alster / Mundsburger Damm / Oberaltenallee / Hamburger Straße / Barmbeker Markt / Bramfelder Straße / Bramfelder Chaussee / Saseler Chaussee / Bergstedter Chaussee 7. Steindamm – Meiendorfer Straße: Steindamm / Lübecker Straße / Wandsbeker Chaussee / Wandsbeker Marktstraße / Rüterstraße / Wandsbeker Zollstraße / Ahrensburger Straße / Stein-Hardenberg-Straße / Bargteheider Straße / Meiendorfer Straße 8. Amsinckstraße – Holtenklinker Straße Amsinckstraße / Spaldingstraße / Eiffestraße / Bergedorfer Straße / Holtenklinker Straße 9. Wilstorfer Straße – Hittfelder Straße Wilstorfer Straße / Winsener Straße / Hittfelder Straße 10. Hannoversche Straße – Cuxhavener Straße Hannoversche Straße / Buxtehuder Straße / Stader Straße / Cuxhavener Straße 11. Ring 2: Holstenstraße / Holstenplatz / Alsenstraße / Alsenplatz / Doormannsweg / Schulweg / Gärtnerstraße / Breitenfelder Straße / Tarpenbekstraße / Deelböge / Braamkamp / Jahnring / Lauensteinstraße / Dennerstraße / Habichtstraße / Nordschleswiger Straße / Wandsbeker Allee / Robert-Schuman-Brücke /Rennbahnstraße / Horner Rampe 12. Amsinckstraße – Hannoversche Straße Amsinckstraße / Billhorner Brückenstraße / Sieldeich / Hovestieg / Am Zollhafen / Wilhelmsburger Brücke / Harburger Chaussee/ Georg-Wilhelm-Straße / König-Georg-Deich / Brücke des 17. Juni / Hannoversche Straße

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Datensatz 08.07.2023

Landschaftsprogramm Hamburg

Bezugsmaßstab für die Darstellungen des Landschaftsprogramms: 1:20.000 Aktualität des Datenbestandes: Landschaftsprogramm Hamburg in der Fassung vom Juli 1997, einschließlich der 1.-164. Änderung, der 1.- 28. Berichtigung und aktualisierter Anpassungen - Stand 03/2024 - einschließlich der Anpassungen aufgrund des Konturenabgleichs (Bau-/Freiflächen) mit dem Flächennutzungsplan im September 2014 - Das Landschaftsprogramm mit der Karte Arten- und Biotopschutz legt die Ziele und Grundsätze von Naturschutz und Landschaftspflege für Hamburg fest. Es wurde am 12.6.1997 durch die Bürgerschaft beschlossen. Rechtliche Grundlage sind das Bundesnaturschutzgesetz und das Hamburgische Gesetz zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes. Mit dem Landschaftsprogramm werden bedeutsame Landschaftsbestandteile, wertvolle Tier- und Pflanzenarten sowie deren Lebensräume gesichert und die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft erhalten. Mit dem Schutz der Hamburger Kulturlandschaften, der natürlichen Ressourcen Boden, Wasser und Luft sowie der Sicherung von Freiräumen soll die Lebensqualität der Bewohner erhalten oder verbessert werden. Auch Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel, die Versorgung mit Grünflächen und die Qualität von Grünflächen sind wichtige Themen im Landschaftsprogramm. Das Landschaftsprogramm ist neben dem Flächennutzungsplan maßgebliches Steuerungsinstrument für bodennutzungsrelevante gesamthamburgische Belange. Für die Politik und die Verwaltung ist das Landschaftsprogramm bindend. Seine Ziele und Inhalte sind in der gesamtstädtischen Entwicklungsplanung zu berücksichtigen. Bürger/innen können aus dem Landschaftsprogramm jedoch keinen Rechtsanspruch ableiten. Die Inhalte des Landschaftsprogramms werden für drei Themenschwerpunkte entwickelt und dargestellt: Erholung/Landschaftsbild - Stadtklima/Naturhaushalt und Arten- und Biotopschutz (i. d. Karte Arten- und Biotopschutz des Landschaftsprogramms). Für die Schutzgebietsinformationen werden die Originalquellen aus dem Datensatz „Arten- und Biotopschutz - AuBS (ehem. APRO)“ herangezogen. Weitere Informationen zu diesen Daten entnehmen Sie bitte der entsprechenden Datensatzbeschreibung. Die flächenbezogenen Planungsinhalte des Landschaftsprogramms werden in unterschiedlichen Planungskategorien, sog. 'Milieus' dargestellt. Das Milieu ist die zentrale flächenbezogene Planungskategorie, es umfasst Nutzung, Struktur und Entwicklungsziel der jeweiligen Flächeneinheit. Für jedes Milieu gibt es besondere Entwicklungsziele. In einer zweiten Darstellungsebene, den sog. 'Milieuübergreifenden Funktionen' werden Zielvorgaben aus den o.g. Themenschwerpunkten des Landschaftsprogramms dargestellt, die sich nicht in die Milieuebene integrieren lassen. Das Landschaftsprogramm kann durch formale Änderungsverfahren, über die die Bürgerschaft beschließt, geändert oder aktualisiert werden. Die Darstellung der Inhalte des Landschaftsprogramms erfolgt stets unter Beachtung der Planungsziele des Flächennutzungsplans. Das Landschaftsprogramm besteht aus einem Plan im Maßstab 1:20.000 (6 Blätter) und einem ausführlichen Erläuterungsbericht. Letzter Neudruck des Landschaftsprogramms im Maßstab 1:50.000 sowie 1:20.000 (6 Blätter) - April 2013 Hinweise: Die Geodaten werden als WMS-Darstellungsdienst und als WFS-Downloaddienst bereitgestellt. Download der Gesamtdatei z. Zt. nur als gml Datei möglich.

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Die Karte "Landschaftsprogramm Hamburg / Freiraumverbund" ist Bestandteil des Landschaftsprogramms. Hinweis: Das "Freiraumverbundsystem des Landschaftsprogramms" wird aus dem Datenbestand des aktuellen Landschaftsprogramms abgeleitet. Die Abgrenzungen von Landschaftsachsen, Grünen Ringen und weiteren Elementen des Freiraumverbundes entsprechen somit der Darstellung im Landschaftsprogramm. Eine Aktualisierung erfolgt einmal im Quartal. Die Karte beschreibt die wesentlichen Entwicklungsziele des Freiraumverbundes für die Stadt-Landschaft Hamburgs: Ein grünes Netz aus Landschaftsachsen, 2 Grünen Ringen, breiteren Grünzügen und schmaleren Grünverbindungen, die Parkanlagen, Spiel- und Sportflächen, Kleingartenanlagen und Friedhöfe verknüpfen. So soll es möglich sein, sich ungestört vom Straßenverkehr auf Fuß- und Radwegen im Grünen innerhalb der Stadt und bis in die freie Landschaft am Rande der Stadt zu bewegen. Der genaue Verlauf und die Abgrenzung des 2. Grünen Ringes wurden erst nach Verabschiedung des Landschafts-programms als Thematischer Entwicklungsplan erarbeitet. Der 2. Grüne Ring verläuft in etwa 8 - 10 km Entfernung vom Hamburger Rathaus in einer Länge von ca. 90 km zwischen innerer und äußerer Stadt. Er umfasst Grün- und Freiflächen der unterschiedlichsten Arten: öffentliche Grünflächen, wie Parks, Kleingartenparks, Wald sowie landwirtschaftlich geprägte Kulturlandschaften der Marsch. Die Landschaftsachsen sind weiträumig zusammenhängende Grün- und Freiflächen, die sich zwischen den Siedlungs-räumen vom Umland bis in den Stadtkern erstrecken. Ihre Lage ist vor allem bestimmt durch die noch erhaltenen naturräumlichen Strukturen Hamburgs: Die Gewässerläufe mit begleitenden Grünzügen, (z.B. Elbe-Achse, Alster-Achse, Wandse-Achse), die Feldmarken mit Acker- und Grünlandnutzung und die Wälder, (z.B. Eimsbüttel Achse, Volkspark Achse), die Marschengebiete mit Gemüse- und Blumenkulturen in der Elbmarschen-Achse, das Obstanbaugebiet in der Süderelbe-/Moorgürtel-Achse. Am Stadtrand bestehen die Landschaftsachsen aus großflächigen landwirtschaftlichen Gebieten, Wäldern und Naturschutzgebieten, die als städtische Naherholungsgebiete von großer Bedeutung sind. An die weiträumigen Landschaften am Stadtrand schließen sich Grünzüge an, die aus Parkanlagen, Kleingärten, Friedhöfen und Sportflächen bestehen. Je weiter sich die Landschaftsachsen in die dicht bebaute Stadt hineinziehen, desto schmaler und lückenhafter werden sie. Wichtiges Planungsziel ist daher, die noch vorhandenen Lücken in den Landschaftsachsen zu schließen Die Daten werden als WMS-Darstellungsdienst und als WFS-Downloaddienst bereitgestellt. Hinweis: Download z.Zt. nur als gml Datei möglich

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