Zur Sicherung von stadtentwicklungs- und wohnungsbaupolitischen Zielen, die über die Regelungsmöglichkeiten des Bebauungsplans Curslack 20 hinausgehen, wurde mit dem Vorhabenträger ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen . Mit dem Vertrag soll außerdem vereinbart werden, dass der Vorhabenträger Kosten für städtebauliche Maßnahmen übernimmt, die Hamburg als Folge der Bauvorhaben entstehen.
Information der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte nach § 28 BezVersG über die Errichtung einer öffentlich-rechtlichen Unterkunft auf dem Gelände der ehemaligen Sprachheilschule Kurdamm 8 in HH-Wilhelmsburg