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166 Suchergebnisse für "*"

Schuldnerberatung für Mitarbeiter der Standorte von Jobcenter team.arbeit.hamburg und Interessierte

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Seit dem 01.01.2011 sind die Kosten der Warmwasseraufbereitung nicht mehr in der Regelleistung enthalten. Die Arbeitshilfe gilt deshalb nur noch für Altfälle bis 31.12.2010 sowie als Berechnungsgrundlage für Rückerstattungen, wenn in der Zeit ab dem 01.01.2011 noch ein Abzug erfolgt ist.

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Bitte beachten Sie: Seit dem 01.01.2011 sind die Kosten der Warmwasseraufbereitung nicht mehr in der Regelleistung enthalten. Die Arbeitshilfe gilt deshalb nur noch für Altfälle bis 31.12.2010 sowie als Berechnungsgrundlage für Rückerstattungen, wenn in der Zeit ab dem 01.01.2011 noch ein Abzug erfolgt ist.

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Bitte beachten Sie: Seit dem 01.01.2011 sind die Kosten der Warmwasseraufbereitung nicht mehr in der Regelleistung enthalten. Die Arbeitshilfe gilt deshalb nur noch für Altfälle bis 31.12.2010 sowie als Berechnungsgrundlage für Rückerstattungen, wenn in der Zeit ab dem 01.01.2011 noch ein Abzug erfolgt ist.

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Soweit sich nicht bereits aus § 30 SGB XII die Voraussetzungen eines Mehrbedarfs klar ergeben, erfolgen mit dieser Arbeitshilfe konkrete Arbeitshinweise zur geltenden Rechtslage für die Absätze 1 bis 4. Zur Krankenkostzulage wird auf die Arbeitshilfe zu § 30 Abs. 5 SGB XII verwiesen.

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Mit dieser Arbeitshilfe wird geregelt, unter welchen Bedingungen und in welcher Höhe gesonderte Leistungen für die Erstausstattung einer Wohnung zu bewilligen sind.

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Mit dieser Arbeitshilfe wird geregelt, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang Leistungen für die Erstausstattungen für Bekleidung sowie bei Schwangerschaft und bei Geburten zu bewilligen sind.

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Diese Arbeitshilfe beinhaltet Hinweise zur Übernahme der Beiträge einer gesetzlichen oder privaten Kranken- und Pflegeversicherung für die Leistungsberechtigten des Dritten und Vierten Kapitels SGB XII.

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Alternativ zu Mitgliedsbeiträgen, Aufwendungen für Ferienfreizeiten u. ä. nach § 34 Abs. 7 S. 1 SGB XII bzw. §28 Abs. 7 S. 1 SGB II besteht die Möglichkeit, den Betrag in Höhe von maximal 10 Euro monatlich für Ausrüstungsgegenstände oder andere Aufwendungen im Zusammenhang mit Teilhabeaktivitäten einzusetzen.

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