Den Bebauungsplan Rahlstedt 131 begleitend wurde am 21.06.2018 ein städtebaulicher Vertrag nach § 11 Baugesetzbuch zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und der Victoria Park GmbH & Co. KG geschlossen und mit einer Vereinbarung über die Ergänzung des städtebaulichen Vertrages vom 03.07.2019 um drei Anlagen ergänzt.
Mit Vereinbarung vom 30.10.2019 wurde eine zweite Ergänzung des städtebaulichen Vertrages in Bezug auf die Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen vorgenommen. Das vorliegende Dokument besteht aus der vertraglichen Vereinbarung über die zweite Ergänzung und zwei Anlagen (Anlagen 15 und 16 zum städtebaulichen Vertrag).