Im Rahmen des Mieter-Vermieter-Modells der Freien und Hansestadt Hamburg wird die Sprinkenhof GmbH als Realisierungsträger den Neubau des Veterinär und Einfuhramtes planen und realisieren. Das Ziel des Neubaus ist es, die veterinär- und lebensmittelrechtlichen Einfuhrkontrollen und die Pflanzengesundheitskontrollen gemeinsam mit den Zollkontrollen an einem Standort zusammenzuführen. Auf diese Weise wird eine koordinierte Abfertigung bei der Einfuhr von Sendungen durch die Beschleunigung der administrativen Einfuhrabwicklung und der Nutzung von Synergieeffekten im Rahmen der Kontrollen erreicht. Die Bruttogrundfläche (BGF) des Vorhabens umfasst voraussichtlich rd. 11.200 m², verfügt über 237 Arbeitsplätzen, zzgl. Außenflächen und soll auf dem zurzeit noch vom Zollamt Hamburg genutzten Grundstück in der Finkenwerder Straße 4, 21129 Hamburg (Flurstück 1539) realisiert werden. Das Grundstück liegt im Eigentum der Hamburg Port Authority AöR (HPA).
Das vorliegende Gutachten wurde von der Kanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek im Auftrag der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg (HAW) angefertigt. Es prüft die rechtliche Machbarkeit einer direkten Versorgung von Ladestationen für E-Busse durch von einem Windpark erzeugten Strom.
Im Zusammenhang mit dem durch die Europäische Kommission geförderten Projekt "mySMARTLife" wird der Bau einer Leitung zwischen den Windpark Curslack und dem Betriebshof der Verkehrsbetriebe Hamburg Holstein (VHH) in Betracht gezogen. Das Gutachten soll als Entscheidungsgrundlage dienen.
In dieser Rechtsexpertise untersucht die Verfasser*in exemplarisch die notwendigen Anpassungen im Landesrecht der Freien und Hansestadt Hamburg im Zusammenhang mit der Aufnahme eines dritten positiven Geschlechtseintrags im Personenstandsrecht durch Beschluss des BVerfG vom 10.10.2017 (1 BvR 2019/16). In ausgewählten Rechts- und Lebensbereichen werden die gesetzlichen Grundlagen und die Herausforderungen bei der Auslegung im Lichte der BVerfG- Entscheidung beschrieben. Ferner werden Empfehlungen und Anregungen zur Umsetzung gegeben.
Die Bestandsaufnahme / Standortanalyse wird im weiteren Verlauf fortgeschrieben und ersetzt, wenn sich im Planungsprozess Anpassungen oder Ergänzungen ergeben.