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3455 Suchergebnisse für "*"

Der Bauschutzbereich gem. § 12 LuftVG stellt den Bereich dar, in dessen Bereich in der Umgebung eines Flughafens für die Errichtung von permanentem (Bauwerken, Masten etc.) bzw. temporären (Kräne) eine Genehmigung durch die Luftfahrtbehörde einzuholen ist.

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Die Karte zeigt das Zielszenario für die dekarbonisierte Wärmeversorgung der Hamburger Gebäude. Die darin nach Aktenlage priorisierte Art der Wärmeversorgung bedeutet nicht, dass in dem jeweiligen Gebiet keine andere Art der Versorgung möglich sein wird. Die Priorisierung erfolgt aus wirtschaftlichen, technischen und sozialen Gründen, schließt jedoch keine andere Art der Versorgung aus!

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Datensatz 14.06.2026

Elektrobusdisposition Hamburg

Analyseergebnisse basierend u. A. auf Daten des Hamburger Luftmessnetzes zur Elektrobusdispostion Hamburg. Es werden Informationen zur Linien-Priorisierung für die Disposition von Elektrobussen in Hamburg bereitgestellt. Die Priorisierung der Linien wird in einer Rangfolge dargestellt und durch den Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung (LGV), den Betreiber der HH_UDP, vorgenommen. Zur Priorisierung werden Daten des Hamburger Luftmessnetzes und weitere Daten der HH_UDP benutzt. Die Rangfolge der Buslinien und ergänzende Informationen werden via OGC WFS Dienst und OGC OAF Dienst bereitgestellt. Diese Dienste sollen für die Dauer des Projektes betrieben bzw. bis in Hamburg flächendeckend Elektrobusse eingesetzt werden.

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Die Gewässerzuständigkeiten enthält als WMS-Darstellungsdienst und WFS-Downloaddienst die Zuständigkeiten der Wasserbehörden für Oberflächengewässer. Es werden verschiedene Grenzen und Zuständigkeiten, welche die häufigsten Aufgabenstellungen abdecken, angegeben. Für andere Fragestellungen wird auf die "Anordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Wasserrechts und der Wasserwirtschaft" verwiesen. In diesem Dienst werden sechs Layer bereitgestellt: 1) Schiffbare Gewässer 2) Gültigkeitsbereich des Hafenverkehrs- und Schifffahrtsgesetzes 3) Zuständigkeiten für Genehmigungen für das Errichten oder Verändern von Anlagen in, an oder über Gewässern gemäß § 15 HWaG mit Kontaktdaten 4) Zuständigkeiten für die Zulassung und Überwachung von Einleitungen in Oberflächengewässer mit Kontaktdaten 5) Senatsgewässer mit Kontaktdaten 6) Zuständigkeiten für die Zulassung von Gewässerwärmepumpen mit Kontaktdaten Die Layer beruhen auf verschiedenen Rechtsgrundlagen: Layer 1 beruht auf der Anlage der "Verordnung zur Bestimmung der schiffbaren Gewässer" (SchiffGewBestV HA) vom 5. Mai 1987, zuletzt geändert durch Verordnung vom 19. Juni 2012 (HmbGVBl. S. 234). Layer 2 zeigt das Geltungsgebiet des "Hafenverkehrs- und Schifffahrtsgesetzes" (HfVerkG HA) §1 vom 3. Juli 1979, zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. April 2019 (HmbGVBl. S. 108) in Kombination mit den Zuständigkeitsgrenzen aus Abschnitt III Absatz 1, Satz 1 "Anordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Wasserrechts und der Wasserwirtschaft" (WasRZustAnO HA) Layer 3, 4 und 6 bezieht die Eingruppierungen aus verschiedenen Absätzen der "Anordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Wasserrechts und der Wasserwirtschaft" (WasRZustAnO HA) vom 07.04.1987 ein. Stand: letzte berücksichtigte Änderung: Abschnitte I, III, IX und X geändert durch Artikel 91 der Anordnung vom 29. September 2015 (Amtl. Anz. S. 1697, 1707) Layer 5 : Senatsgewässer nach Abschnitt I Absatz 2 Nr. 2 WasRZustAnO HA (Außenalster mit Langer Zug bis einschließlich Krugkoppel-, Fernsicht-, Feenteich-, Schwanenwik- und Langenzugbrücke, Binnenalster, Kleine Alster, Alsterfleet, Neuerwallfleet, Bleichenfleet, Herrengrabenfleet, Mönkedammfleet und Nikolaifleet)- Zuständigkeit: BUKEA.

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Vektordatensatz mit den Grundwasserflurabstandskarten für Hamburg. Es werden 2 unterschiedliche Layer gezeigt: 1. Grundwasserflurabstand Min Minimaler Flurabstand zur Grundwasseroberfläche in Meter unter Geländeoberkante (GOK) des hydrologischen Jahres 2018 (= hohe Grundwasserstände). 2. Grundwasserflurabstand Max Hoher Flurabstand zur Grundwasseroberfläche in Meter unter Geländeoberkante (GOK) des hydrologischen Jahres 2019 (= niedrige Grundwasserstände). Die Daten werden als WMS-Darstellungsdienst und als WFS-Downloaddienst bereitgestellt. Und sind neuerdings auch über die OGC API - Features (OAF) Hamburg erreichbar.

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Achtung: Dieser Datensatz ist veraltet und wird seit 15.06.2026 nicht mehr aktualisiert. Gemäß Hamburger Transparenzgesetz wird er für 10 Jahre vorgehalten und im Anschluss gelöscht. Die Daten sind zukünftig unter dem Datensatznamen „Zielszenario - kommunale Wärmeplanung Hamburg“ zu finden. Die Karte zeigt den Entwurf eines Zielszenarios für die dekarbonisierte Wärmeversorgung der Hamburger Gebäude. Die darin nach Aktenlage priorisierte Art der Wärmeversorgung bedeutet nicht, dass in dem jeweiligen Gebiet keine andere Art der Versorgung möglich sein wird. Die Priorisierung erfolgt aus wirtschaftlichen, technischen und sozialen Gründen, schließt jedoch keine andere Art der Versorgung aus!

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Das Plangebiet besteht aus den Flurstücken 525, 526, 547, 245, 528 und 529 der Gemarkung Eppendorf.

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Datensatz 06.06.2026

Verkehrszeichen Hamburg

Der Datensatz enthält Verkehrszeichen (VZ) nach den §§ 39 ff. der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in der räumlichen und organisatorischen Zuständigkeit der Freien und Hansestadt Hamburg. Hiervon ausgenommen sind a) temporäre VZ (z.B. Baustellen, Arbeitsstellen, saisonale Beschilderung), b) Fahrbahnmarkierungen, c) Einzelfälle, die aus bestimmten Gründen nicht erfasst wurden, sowie d) Beschilderungen, die keine Verkehrszeichen nach StVO darstellen. Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende übernimmt keine Gewähr für die Verfügbarkeit, Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten und haftet nicht für Ansprüche Dritter, insbesondere aus der gesetzlichen Haftpflicht, die durch oder infolge der Übernahme oder Verwendung der vorliegenden Geodaten entstehen. Aus der Veröffentlichung der Daten nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz entstehen keinerlei Ansprüche an die Rechtssicherheit der Daten. Der Datensatz beruht weitgehend auf einer Erfassung aus Befahrungsbildern aus dem Jahr 2023 mit punktuellen Aktualisierungen aus Befahrungsbildern des Jahres 2025 sowie Nachträgen aus aktuellen straßenverkehrsbehördlichen Anordnungen. Der Datensatz wird regelmäßig aktualisiert. Durch einen Klick auf den Fußpunkt des skizzierten Pfostens (nicht auf das Verkehrszeichen selbst) können weitere Informationen zu jedem Verkehrszeichen abgerufen werden. Durch die Häufung von Verkehrszeichen an manchen Standorten sind Überlagerungen in Einzelfällen unvermeidlich, zur präzisen Nutzung steht alternativ der WFS-Dienst zur Einbindung in eine GIS-Software zur Verfügung. Das Datenmodell sieht vor, dass an einem Standort mehrere VZ aufgestellt sein können. Die Reihenfolge ist im Feld Sortierung erkenntlich (Sortierung=1 ist das oberste Verkehrszeichen). Im Feld Azimut ist die Richtung des Verkehrszeichens mit einer Gradzahl angegeben (0°= Nord, 90°=Ost, 180°=Süd, 270°=West). Hierbei gilt die Blickrichtung des Betrachters auf die Vorderseite des Schildes. In der 2D-Visualisierung wird diese Richtung durch einen liegenden Pfosten angedeutet, eine 3D-Visualisierung ist in Vorbereitung. Angeordnete Verkehrszeichen werden als einzelne Objekte erfasst, unabhängig davon, ob im Straßenraum ein oder mehrere Objekte auf einer physischen Metalltafel sichtbar sind. Doppelseitige Beschilderung kann auf einer oder zwei physischen Tafeln angebracht sein und wird in beiden Fällen als doppelseitig erfasst. In einzelnen Fällen werden im Feld vz_nr, Nummern oder Kürzel verwendet, die nicht Teil des offiziellen VZ-Kataloges sind. Digitale Wechselverkehrszeichen nach §39 Absatz 4 der StVO werden mit der vz_nr „wvz“ erfasst, verdeckte Schilder im Bereich des Hochwasserschutzes mit „hws“. Bei Beschilderung, die über dem Straßenraum angebracht ist (z.B. an einer Verkehrszeichenbrücke), wird die Mitte jedes einzelnen Schildes georeferenziert, dadurch entstehen Objekte, die scheinbar auf der Straße aufgestellt sind. Bei wegweisender Beschilderung und Verkehrszeichen mit veränderlichen Texten (z.B. zeitliche Beschränkungen) sind diese Texte in den meisten Fällen im Feld variabler_text oder unter Zielrichtung (links, geradeaus, rechts) hinterlegt. Eine weitere Unterteilung (z.B. halbrechts) erfolgt nicht.

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Datensatz 05.06.2026

Spielhallenstandorte Hamburg

Der Datensatz stellt die auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg durch die Bezirksämter geprüften und genehmigten Spielhallen nach dem Hamburgischen Spielhallengesetz (HmbSpielhG) dar. Die Daten bezeichnen den Standort der genehmigten Spielhalle.

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Berechnungen und Kartierung nach Umgebungslärmrichtlinie und nach 34. BImSchV für den Ballungsraum Hamburg für den Straßen- und Schienenverkehr sowie den Fluglärm. Die Karten "Straßenverkehr Lden/Lnight ", "Schienenverkehr Lden/Lnight" und "Flugverkehr Lden/Lnight" sind nicht geeignet zum Schallschutznachweis nach DIN 4109 'Schallschutz im Hochbau'.

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Datensatz 03.06.2026

Störfallbetriebe Hamburg

Standorte der Betriebsbereiche nach §3 Abs. 5a BImSchG (sogenannte Störfallbetriebe) im Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg.

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Dieser Datensatz zeigt die Straßengräben und die zu mähenden Flächen, die sich in der Zuständigkeit der Straßenunterhaltung des Bezirksamtes Hamburg-Mitte befinden. Abgebildet werden zum einen die Flächentypen Bankette, Böschung und Wirtschaftsweg, und zum anderen die Straßengräben, welche im Rahmen der bezirklichen Verkehrssicherungspflicht gepflegt werden müssen. Die Straßengräben enthalten die Informationen: Stadtteil, Adresse, Zuständigkeit, Länge in m, Grundräumung und Bemerkung. Die Flächen beinhalten folgende fachliche Informationen: Stadtteil, Adresse, Flächentyp, Zuständigkeit, Fläche in m² sowie eventuelle Bemerkungen. Hinweis zur Datenvollständigkeit: Dieser Datensatz ist derzeit nicht vollständig. Einzelne Datenbestände oder Attribute fehlen oder sind noch nicht erfasst. Die Daten werden fortlaufend ergänzt und aktualisiert. Für weiterführende Informationen wenden Sie sich bitte an den unter Kontakt genannten Ansprechpartner.

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Dieser Dienst zeigt den Wilhelmsburger Loop (plattdeutsch für „Lauf“, „Bewegung“, engl. für „Schleife“) - eine Vielzweckstrecke für Sport und Freizeit. Mit einer Länge von ca. 6,5 km eignet sich die Strecke für alle, die sich unmotorisiert und mit eigener Kraft fortbewegen möchten, denn sie ist barrierefrei, hat einen ebenen Belag und eine gute Ausschilderung.

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Der Datensatz enthält die Betriebshof-, Büro-, Friedhof- sowie Lagerplatz Standorte des Fachamtes Management des öffentlichen Raumes (MR) im Bezirk Hamburg-Mitte. Es werden Informationen zum jeweiligen Standort angezeigt: Name, Adresse, Art des Standortes sowie am Standort ansässige Abteilungen bzw. Abschnitte.

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Datensatz 28.05.2026

Jacobusweg Hamburg

Dieser Dienst zeigt den Pilgerpfad Jacobusweg, der auf Hamburger Stadtgebiet von der Hauptkirche St. Jacobi über Wilhelmsburg nach Harburg, vorbei an einer der ältesten Kirchen Hamburgs in Sinstorf führt. Der Weg führt vordergründig entlang von Grünräumen, passiert Wasserflächen und weitere geistliche Orte. Die Route ist für den Fußverkehr entwickelt worden, ist jedoch nicht barrierefrei.

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Dieser Dienst zeigt die Verortung der öffentlich rechtlichen Verträge des Vertragskatasters von MR (Fachamt Management des öffentlichen Raumes) des Bezirks Hamburg-Mitte. Der Dienst erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Verträge sind nach der Adresse des Vertragsgegenstandes verortet. Die Standorte sind nicht exakt erfasst. Detaillierte Informationen finden sich im Vertragskataster (zugriffsbeschränkt). Es werden folgende Informationen zum jeweiligen Vertrag angezeigt: der Gegenstand des Vertrages, die interne Vertragsnummer, die Adresse, die Vertragsart, der Vertragsbeginn sowie das Vertragsende.

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Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Nordlandweg, Ost- und Nordgrenze der Zellerstraße, über die Zellerstraße, Ostgrenze des Flurstücks 4304, über die Flurstücke 5353, 5330 und 5004, Westgrenzen der Flurstücke 4296 und 4303 der Gemarkung Meiendorf.

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Datensatz 22.05.2026

Kleingartenvereine Hamburg

Der Geodatensatz Kleingartenvereine Hamburg versteht sich als Bestandserfassung der Kleingartenvereine der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH). Folgende Datenfelder werden angegeben: Vereinsname, Vereinsnummer und Flächengröße. Aktualisierungsrhythmus: jeweils zum August jeden Jahres Hinweis: Es kann keine Gewähr für die Richtigkeit aller Daten übernommen werden.

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Datensatz 22.05.2026

Baustellen Hamburg

Der Datensatz enthält die Baustellensteckbriefe aus der Plattform „Bauweiser“. Diese werden durch die Realisierungsträger erstellt und gepflegt. In den zugehörigen WMS- und WFS-Diensten sind nur diese Daten enthalten. Im ebenfalls vorhandenen WMS-Time-Dienst, der auch in den Geoportalen der FHH im Layer "Verkehrsmeldungen und Baustellen (WMS-Time)" dargestellt wird, sind zusätzlich die Meldungen der Hamburger Verkehrsmeldezentrale aus dem Traffic Information Center (TIC) enthalten (Datensatz "Aktuelle Verkehrsinformationen Polizei Hamburg", siehe unter Verweise). Der Datensatz hieß bis Anfang Juli 2025 "Baustellen auf Hauptverkehrs- und Bundesfernstraßen Hamburg". Bei inhaltlichen Fragen zu Baustellen in Hamburg wenden Sie sich an die Baustellenhotline unter 040 428 28 2020 oder per Post an Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Verkehr und Mobilitätswende Alter Steinweg 4 20459 Hamburg

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Beinhaltet die aktuellen Daten und die Daten im Zeitverlauf zur Bevölkerung der Hamburger Stadtteile. Die enthaltenen Datensätze sind durch Bullet Points gekennzeichnet. In Klammern findet sich die Variablenbenennung in den hinterlegten Datentabellen. Enthält die Kennzahlen: Bezugsinformationen • Jahr (jahr) • Stadtteil_Nr (stadtteil_id) • Stadtteil (stadtteil_name) Anzahl der Kinder und Jugendliche (fünf Altersgruppen) • Anzahl Kinder/Jugendliche unter 3-Jährige (anzahl_u3) • Anzahl Kinder/Jugendliche 3- bis 5-Jährige (anzahl_3_5) • Anzahl Kinder/Jugendliche 6- bis 9-Jährige (anzahl_6_9) • Anzahl Kinder/Jugendliche 10- bis 15-Jährige (anzahl_10_15) • Anzahl Kinder/Jugendliche unter 18-Jährige (anzahl_u18) Keine oder zu geringe Fallzahlen: Die Anzahl der Kinder nach Altersgruppen wird aus datenschutzrechtlichen Gründen nur ausgewiesen, sofern in einem Gebiet mindestens drei Kinder der jeweiligen Altersgruppe wohnen. Anteil der Kinder und Jugendliche (fünf Altersgruppen) • Anteil Kinder/Jugendliche unter 3-Jährige (anteil_u3) • Anteil Kinder/Jugendliche 3- bis 5-Jährige (anteil_3_5) • Anteil Kinder/Jugendliche 6- bis 9-Jährige (anteil_6_9) • Anteil Kinder/Jugendliche 10- bis 15-Jährige (anteil_10_15) • Anteil Kinder/Jugendliche unter 18-Jährige (anteil_u18) Keine oder zu geringe Fallzahlen: Die Anteile der Kinder nach Altersgruppen werden nur ausgewiesen, sofern in einem Gebiet mindestens 30 Personen wohnen. Wanderungssaldo der unter 6-Jährigen • Anzahl der Zu- bzw. Fortzüge (+/-) der unter 6-Jährigen je 100 Kinder unter 6 Jahren (wanderungssaldo_u6) Relativer Wanderungssaldo: Da bei der Darstellung des absoluten Wanderungssaldos einwohnerstarke Stadtteile in der Rangfolge immer weit oben stehen würden, wird hier der aussagekräftigere relative Wanderungssaldo dargestellt, der den Wanderungssaldo der unter 6-Jährigen auf die Einwohnerzahl der Altersgruppe des jeweiligen Stadtteils bezieht (Wanderungssaldo je 100 Einwohnerinnen und Einwohner im Alter von 0 bis unter 6 Jahren). Damit die Bezugsgrundlage weniger anfällig für jährliche Schwankungen ist, wird für das jeweilige Gebiet jeweils ein Durchschnittswert von zwei Jahren berechnet. Für die Berechnung des relativen Wanderungssaldos der unter 6-Jährigen beispielsweise für das Jahr 2020 wird als Bezugsgrundlage also die durchschnittliche Anzahl der unter 6-Jährigen für die Jahre 2019 und 2020 (Bestand 31.12.2019 plus Bestand 31.12.2020 geteilt durch zwei) herangezogen. • Anteil der Zuzüge aus dem Umland (wanderungssalo_u6_aus_umland) • Anteil der Fortzüge ins Umland (wanderungssalo_u6_ins_umland) Zu- und Fortzüge Umland: Die angezeigten Anteile der Zuzüge der Kinder unter 6 Jahren aus dem Hamburger Umland wurde aus der absoluten Anzahl der aus dem Umland zugezogenen unter 6-Jährigen anteilig am absoluten Wanderungssaldo (Zuzüge minus Fortzüge) berechnet. Wenn also beispielsweise der absolute Wanderungssaldo in einem Stadtteil -100 und die Anzahl der darunter ins Umland fortgezogenen unter 6-Jährigen 10 beträgt, so sind 10% der Wanderungsbewegungen der unter 6-Jährigen über die Stadtteilgrenzen auf Fortzüge ins Umland zurückzuführen. Keine oder zu geringe Fallzahlen: Die Anteile der Kinder von Alleinerziehenden der jeweiligen Altersgruppen werden nur ausgewiesen, sofern in einem Gebiet mindestens 30 Kinder unter 6 Jahren bei Alleinerziehenden wohnen. Anteil der Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund (fünf Altersgruppen) • Die (deutschen) Kinder ausländischer Eltern, die die Bedingungen für das Optionsmodell erfüllen. • Kinder mit Migrationshintergrund unter 3-Jährige (migrhintergrund_u3) • Kinder mit Migrationshintergrund 3- bis 5-Jährige (migrhintergrund_3_5) • Kinder mit Migrationshintergrund 6- bis 9-Jährige (migrhintergrund_6_9) • Kinder mit Migrationshintergrund 10- bis 15-Jährige (migrhintergrund_10_15) • Kinder mit Migrationshintergrund unter 18-Jährige (migrhintergrund_u18) Bei den hier dargestellten Kennzahlen zur Anzahl und zu den Anteilen der Kinder und Jugendlichen mit Migrationshintergrund in Hamburg handelt es sich nicht um statistische Ergebnisse im Sinne einer Erhebung, sondern um Schätzungen aufgrund statistischer Berechnungen durch das Statistikamt Nord. Sie beruhen auf einem anonymisierten Sonderabzug aus dem Melderegister mit dem Stichtag 31.12. des Bezugsjahres. Die lediglich bei ihrer Reederei gemeldeten Seeleute und Binnenschiffer wurden nicht eingezogen, ebenso nicht die am Nebenwohnsitz gemeldeten Personen. Zu der Bevölkerung mit Migrationshintergrund gehören: Die ausländische Bevölkerung. Alle ab 1950 von außerhalb Deutschlands Zugewanderten unabhängig von ihrer Nationalität. Dazu zählen auch die in Deutschland geborenen eingebürgerten früheren Ausländer*innen und Ausländer sowie in Deutschland Geborene mit deutscher Staatsangehörigkeit, bei denen sich der Migrationshintergrund aus der Migrationserfahrung der Eltern oder eines Elternteils ableitet. Keine oder zu geringe Fallzahlen: Die Anteile der Kinder nach Altersgruppen sind nur dann ausgewiesen, sofern in einem Gebiet mindestens drei Kinder mit dem Merkmal Migrationshintergrund und insgesamt mindestens 30 Personen der betrachteten Altersgruppe wohnen. Anteil der Kinder in Klassenstufe 1 mit nicht-deutscher Familiensprache • Schulanfänger mit nicht-deutscher Familiensprache (nicht_dt_spr_kl1) Bei der Ermittlung der Kinder mit nicht-deutscher Familiensprache in Klassenstufe 1 wurden Kinder mit einer nicht-deutschen Erstsprache berücksichtigt. Damit sind alle Kinder erfasst, die zuhause überwiegend eine andere Sprache als Deutsch sprechen. Erfasst wurden alle Kinder der Klassenstufe 1 sowohl der Grund- als auch der Sonderschulen. Die Fälle „ohne Angabe“ bei der Angabe zur Erstsprache wurden in dieser Berechnung zu den deutschsprechenden Kindern gezählt. Auf Grund der Staatsangehörigkeit wird davon ausgegangen, dass es sich bei fehlenden Angaben zur Familiensprache überwiegend um Fälle mit deutscher Familiensprache handelt. Bezugsgröße der Berechnung ist der Wohnort der Kinder. Keine oder zu geringe Fallzahlen: Die Anteile der Kinder der Klassenstufe 1 mit nicht-deutscher Familiensprache sind nur dann ausgewiesen, sofern in einem Gebiet mindestens 30 Kinder der betrachteten Klassenstufe wohnen. Anteil der Kinder und Jugendliche in Haushalten von Alleinerziehenden (vier Altersgruppen) • Kinder Alleinerziehender unter 6-Jährige (alleinerz_u6) • Kinder Alleinerziehender 6- bis 9-Jährige (alleinerz_u10) • Kinder Alleinerziehender 10- bis 15-Jährige (alleinerz_u16) • Kinder Alleinerziehender unter 18-Jährige (alleinerz_u18) Bei der Darstellung der Anteile der Kinder und Jugendlichen in alleinerziehenden Haushalten an allen Kindern und Jugendlichen in dieser Altersgruppe wurde zur Berechnung der Anteile der Kinder von Alleinerziehenden ein anonymisierter Sonderabzug aus dem Melderegister herangezogen. Keine oder zu geringe Fallzahlen: Die Anteile der Kinder von Alleinerziehenden nach Altersgruppen sind aus Gründen der statistischen Geheimhaltung nur in Gebieten ausgewiesen, in denen mindestens 30 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren in Haushalten von Alleinerziehenden leben, und in denen in der jeweils betrachteten Altersgruppe mindestens drei Kinder bei Alleinerziehenden aufwachsen. Sozialstruktur • Hoher Anteil unter 6-Jähriger mit Migrationshintergrund (hoher_anteil_migrhintergrund_u6) • Hoher Anteil Erstklässler mit nicht-deutscher Familiensprache (hoher_anteil_nicht_dt_spr_kl1) • Kinder in vorschulischer Sprachförderung (kinder_vorschulischer_sf) Additive Sprachförderung im Vorschulalter. Bei der Berechnung wurden sowohl Kinder berücksichtigt, die in der Vorschule gefördert werden, als auch solche, die in der Kita additive Sprachförderung erhalten. Berechnet wurden die Anteile auf Grundlage der Bevölkerungsdaten der 5-Jährigen (Melderegister, Statistikamt Nord), da die Kinder bei der Inanspruchnahme der vorschulischen Sprachförderung im Durchschnitt fünf Jahre alt sind. Die Werte sind als Näherungswerte zu verstehen, da eine altersgenaue Berechnung nicht möglich ist. Keine oder zu geringe Fallzahlen: Die Anteile der Kinder in vorschulischer Sprachförderung sind nur in Gebieten ausgewiesen, in denen mindestens 30 Kinder in der Altersgruppe der 5-Jährigen leben. • Überdurchschnittlicher Anteil Kinder/Jugendliche mit Migrationshintergrund 6 bis 9-Jährige (hoher_anteil_migrhintergrund_6_9) • Überdurchschnittlicher Anteil Kinder/Jugendliche mit Migrationshintergrund 10 bis 15-Jährige (hoher_anteil_migrhintergrund_10_15) Enthält die Stadtteile, deren Anteile der 6 bis 9-jährigen bzw. der 10 bis 15-jährigen Kinder mit Migrationshintergrund mehr als eine Standardabweichung vom gesamtstädtischen Mittelwert abweichen und damit als überdurchschnittlich hohe Werte eingestuft werden. • Überdurchschnittlich hoher Anteil der hilfebedürftigen Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren (hilfebeduerftige_u15) Überdurchschnittlich hoher Anteil der hilfebedürftigen Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren Auf der Karte hervorgehoben werden nur die Stadtteile, in denen die Anteile der unter 15-jährigen Kinder und Jugendliche in Mindestsicherung mehr als eine Standardabweichung vom gesamtstädtischen Mittelwert abweichen und damit als überdurchschnittlich hohe Werte eingestuft werden. Die Standardabweichung ist ein statistisches Maß für die Streuung der Einzelwerte um ihr gemeinsames arithmetisches Mittel. Nicht erwerbsfähigen Hilfebedürftigen (überwiegend Kinder unter 15 Jahre): Der Indikator kennzeichnet den Anteil der nichterwerbsfähigen Hilfebedürftigen an der Bevölkerung unter 15 Jahren in einem Gebiet (Stand 31.12. des Bezugsjahres). Bei nichterwerbsfähigen Personen handelt es sich mehrheitlich (ca. 97 %) um Kinder, die aufgrund ihres Alters von unter 15 Jahren als nicht erwerbsfähig gelten. Die Kennzahl weist darauf hin, wie stark ein Gebiet von Kinder- und Jugendarmut betroffen ist. Schulentlassene - Anzahl verschiedener Schulabschlüsse je 1000 unter 18-Jährigen • Anzahl ohne Schulabschluss je 1000 unter 18-Jährigen (anzahl_abschluss_bezug_osa) • Anzahl mit erstem allgemeinbildenden Schulabschluss je 1000 unter 18-Jährigen (anzahl_abschluss_bezug_esa) • Anzahl mit mittlerem Schulabschluss je 1000 unter 18-Jährigen (anzahl_abschluss_bezug_msa) • Anzahl mit Abitur/Fachhochschulreife je 1000 unter 18-Jährigen (anzahl_abschluss_bezug_abi) • Anzahl verschiedener Abschlüsse je 1000 unter 18-Jährigen (anzahl_abschluss_bezug_gesamt) Die Kennzahl gibt die Anzahl aller Schulentlassenen, sowie die erworbenen Abschlussarten auf 1000 unter 18-Jährigen im Stadtteil an. Diese Darstellung ermöglicht zusätzlich zu den Abschlussquoten eine bessere Vergleichbarkeit der Schulabschlüsse über die Zeit im betreffenden Stadtteil. Keine oder zu geringe Fallzahlen: Die Kennzahlen werden nur in Gebieten ausgewiesen, in denen mindestens 30 Schulentlassene wohnen.

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