Änderung des Landeswaldgesetzes für den Verzicht auf einen Forstlichen Rahmenplan und Einführung von Regelungen für einen Waldfunktionenplan; Anpassungsänderungen von zwei weiteren Gesetzen.
Damit die Ziele und Maßnahmen des Hamburger Klimaplans auch auf die Bezirksebene transportiert, weiterentwickelt und umgesetzt werden, wurde für den Bezirk Harburg ein integriertes bezirkliches Klimaschutzkonzept erarbeitet, mit dem Ziel klimafreundliche Harburger Projektansätze zu entwickeln und Vorgaben des Hamburger Klimaplans auf bezirklicher Ebene zu implementieren und proaktiv umzusetzen.