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2903 Suchergebnisse für "*"

Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Neßdeich - Westgrenze des Flurstücks 4292, über das Flurstück 4478, über das Flurstück 5051, über das Flurstück 4341 der Gemarkung Finkenwerder Nord - Kreetslag. Als Verkehrsflächen sind der Kreetslag vollständig und der Neßdeich bis zur Straßenmitte in den räumlichen Geltungsbereich mit einbezogen.

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Das Plangebiet wird im Norden durch die Straße Papenreye, im Osten durch die Westgrenzen der Flurstücke 2026, 2082 und 2025, im Süden durch die Straßen Niendorfer Weg und Stavenhagenstraße sowie im Westen durch den Verlauf der Tarpenbek begrenzt.

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Wiesendamm - Barmbeker Stichkanal - nördliche Grenze Flurstück 1952 - über das Flurstück 1952 der Gemarkung Barmbek (Bezirk Hamburg Nord, Ortsteil 427)

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Wiesendamm - Barmbeker Stichkanal - nördliche Grenze Flurstück 1952 - über das Flurstück 1952 der Gemarkung Barmbek (Bezirk Hamburg Nord, Ortsteil 427)

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Erna-Stahl-Ring - Am Anzuchtgarten - Ostgrenze des Flurstücks 1860 (Am Anzuchtgarten), Nordgrenze des Flurstücks 65 (Große Horst), über das Flurstück 65, Südgrenzen der Flurstücke 65, 1860 und 3747, Westgrenze des Flurstücks 3747 der Gemarkung Ohlsdorf (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 430.

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Erna-Stahl-Ring - Am Anzuchtgarten - Ostgrenze des Flurstücks 1860 (Am Anzuchtgarten), Nordgrenze des Flurstücks 65 (Große Horst), über das Flurstück 65, Südgrenzen der Flurstücke 65, 1860 und 3747, Westgrenze des Flurstücks 3747 der Gemarkung Ohlsdorf (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 430.

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Datensatz 15.12.2023

HWRM-Karten 1.Zyklus Hamburg

Fachliche Beschreibung: Die EG-Richtlinie zum Hochwasserrisikomanagement hat die Reduzierung der Risiken durch Hochwasser als Ziel. Der erste von drei vorgeschriebenen Schritten zu diesem Ziel besteht in der Bewertung der Hochwasserrisiken. Als Ergebnis werden hier die Risikogebiete für Binnenhochwasser und Sturmflut veröffentlicht. Der zweite Schritt besteht in der Ermittlung und Darstellung von Gefahren- und Risikokarten in den Risikogebieten. Die Gefahren- und die Risikokarten decken jeweils drei Hochwassersereignisse ab. Für die Binnenhochwasser ist das häufige Ereignis (Kennzeichnung: H für High) ein 10-jährliches, das mittlere Ereignis (Kennzeichnung: M für Middle) ein 100-jährliches und das seltene Ereignis (Kennzeichnung: L für Low) ein 200-jährliches. Für die durch Sturmfluten gefährdeten Bereiche ist das häufige Ereignis ein 20-jährliches, das mittlere Ereignis wie beim Binnenhochwasser ein 100-jährliches und das seltene Ereignis ein Extremereignis, bei dem ein seltener, extrem hoher Wasserstand (7,30 mNN am Pegel St. Pauli) angenommen und zusätzlich die Wirkung der Hochwasserschutzanlagen außer Acht gelassen wird. Die Gefahrenkarten stellen das Ausmaß der Hochwasserereignisse in Form der Ausdehnung und der sich einstellenden Wassertiefen dar. Die Risikokarten zeigen, wie die betroffenen Flächen genutzt werden, die Lage von Industrieanlagen und Schutzgütern sowie die Anzahl der potenziell betroffenen Einwohner. Im letzten Schritt ist ein Hochwasserrisikomanagementplan zu erarbeiten. Rechtlicher Hintergrund: Die Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (2007/60/EG vom 23.10.2007) regelt die Erarbeitung und Veröffentlichung von Karten zu Hochwasserrisiken. Die rechtlichen Umsetzung dieser EG-Richtlinie in nationales Recht erfolgte mit der Änderung des WHG vom 01.03.2010. Die Daten für Hochwasserrisikomanagement (HWRM)-Karten des 1. Berichtszyklus (2013-2019) werden hier als WMS-Darstellungsdienst und als WFS-Downloaddienst bereitgestellt.

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Das Plangebiet stellt den südlichen Eingang zum Gewerbegebiet am Poppenbütteler Bogen/Ecke Harksheider Straße dar. Die Harksheider Straße verbindet Poppenbüttel mit Norderstedt. Direkt südlich an das Plangebiet grenzt eine Kleingartenanlage, daran schließt sich eine teilweise verdichtete Einfamilienhausbebauung an. Südwestlich, auf der gegenüberliegenden Seite der Harksheider Straße, erstreckt sich eine offene Einfamilienhausbebauung. Das Plangebiet selbst wird überwiegend durch die Firma Teppich Stark selbst genutzt, auf dem Grundstück Harksheider Straße 100 bestand ehemals ein Autohandel.

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Das Plangebiet stellt den südlichen Eingang zum Gewerbegebiet am Poppenbütteler Bogen/Ecke Harksheider Straße dar. Die Harksheider Straße verbindet Poppenbüttel mit Norderstedt. Direkt südlich an das Plangebiet grenzt eine Kleingartenanlage, daran schließt sich eine teilweise verdichtete Einfamilienhausbebauung an. Südwestlich, auf der gegenüberliegenden Seite der Harksheider Straße, erstreckt sich eine offene Einfamilienhausbebauung. Das Plangebiet selbst wird überwiegend durch die Firma Teppich Stark selbst genutzt, auf dem Grundstück Harksheider Straße 100 bestand ehemals ein Autohandel.

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Der Bebauungsplan Poppenbüttel 39/Hummelsbüttel 27 für das Gebiet beiderseits der Alten Landstraße zwischen Hinsbleek und Hollenbek/Am Hesel (Bezirk Wandsbek, Ortsteile 519 und 520) wird festgestellt. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Hollenbek - Alte Landstraße - Am Hehsel - Nordgrenze des Flurstücks 470, West- Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 473, Nordgrenzen der Flurstücke 474, 475, 2088, 476, 477, 479, 1357 und 480 der Gemarkung Hummelsbüttel, Nordgrenzen der Flurstücke 1704, 1703, 1702, 3590 und 1698, West- und Nordgrenze des Flurstücks 1699 der Gemarkung Poppenbüttel, über das Flurstück 1732 (Vogtskamp), Nordgrenze des Flurstücks 1778, West- und Nordgrenze des Flurstücks 1780, Nordgrenzen der Flurstücke 1781 bis 1784 der Gemarkung Poppenbüttel, über das Flurstück 1785 (Golddiestelweg), Nordgrenzen der Flurstücke 1786, 1787, 7407, 1789, 1790, 1791, 7604 und 1793 der Gemarkung Poppenbüttel, über das Flurstück 1900 (Grasnelkenweg), Nordgrenzen der Flurstücke 1901 bis 1907 der Gemarkung Poppenbüttel, über das Flurstück 1908 (Bilsenkrautweg), Nordgrenzen der Flurstücke 1909 bis 1912 und 1914 der Gemarkung Poppenbüttel - über das Flurstück 1966 (Goldröschenweg), Nordgrenzen der Flurstücke 2046 bis 2053, West- Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 5909 der Gemarkung Poppenbüttel - Alte Landstraße - Hinsbleek - West-, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 7096, Ostgrenze des Flurstücks 1654, Südostgrenze des Flurstücks 1657, Südgrenzen der Flurstücke 7098, 7097, 1666, 5061, 1668, 1669, 4535, 1671 bis 1674, 1676 bis 1678, 4173, 1680 bis 1685, 1688, 4184, 1690, 2095, 1695 (Langwisch) und 5979 der Gemarkung Poppenbüttel, Südgrenzen der Flurstücke 1381, 488 bis 490, 1380, 492, 1379, 495 und 496, Südostgrenze des Flurstücks 1378, über das Flurstück 1378, Südwestgrenze des Flurstücks 497 der Gemarkung Hummelsbüttel.

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Der Bebauungsplan Langenhorn 12 für den Geltungsbereich Ostseite der Langenhorner Chaussee von Neubergerweg bis Fibigerstraße und Westseite der Langenhorner Chaussee von Essener Straße bis Landesgrenze einschließlich angrenzender Flurstücksteile und Flurstück 1150 der Gemarkung Langenhorn-Schmuggelstieg zwischen Langenhorner Chaussee und Landesgrenze einschließlich angrenzender Flurstücksteile der Gemarkung Langenhorn (Bezirk Hamburg- Nord, Ortsteil 432) wird festgestellt.

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Der Bebauungsplan Poppenbüttel 35/Lemsahl-Mellingstedt 13 für den Geltungsbereich südöstlich der Straße Pop- penbütteler Berg, zwischen Harksheider Straße und der Straße An der Alsterschleife (Bezirk Wandsbek, Ortsteile 519 und 521) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Poppenbütteler Berg - Lemsahler Landstraße - Nordgrenzen der Flurstücke 1881 und 941 der Gemarkung Lemsahl-Mel-lingstedt - An der Alsterschleife - über das Flurstück 6555 der Gemarkung Poppenbüttel - Kupferhammer - Kramer-Kray- Weg - Jaspersdiek - Harksheider Straße - Auf der Koppel - Südgrenze des Flurstücks 6531, über die Flurstücke 6809 und 4088 (Harksheider Straße), Südgrenzen der Flurstücke 5826 und 3597 der Gemarkung Poppenbüttel - Ulzburger Straße - über das Flurstück 4088 (Harksheider Straße) der Gemarkung Poppenbüttel.

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Bezirk: Hamburg-Mitte, Stadtteil: Neustadt, Ortsteil: 107, Planbezirk: Zurückverlegung der Straßenlinie in der Dammtorstraße / Ecke Welckerstraße

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Bezirk: Altona, Stadtteil: Groß Flottbek, Osdorf, Ortsteil: 217, 220, Planbezirk: Osdorfer Landstraße - Bahnhof Klein Flottbek

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"Bezirk: Harburg, Stadtteil: Eißendorf, Marmstorf, Ortsteil: 709, 710 Planbezirk: Unter Grenzweg und Oberer Grenzweg - jetzt Eißendorfer Grenzweg - und Heino-Marx-Weg"

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Bezirk: Altona, Stadtteil: Blankenese, Ortsteil: 223 Planbezirk: Sülldorfer Kirchenweg (Blankeneser Landstraße - Ferdinands Höh)

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Bezirk: Altona, Stadtteil: Blankenese, Ortsteil: 223 Planbezirk: Sülldorfer Kirchenweg (Ferdinands Höh - Babendiekstraße)

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Bezirk: Altona, Stadtteil: Blankenese, Sülldorf, Ortsteil: 223, 225 Planbezirk: Sülldorfer Kirchenweg (Babendiekstraße - Siebenbuchen)

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Das Plangebiet befindet sich westlich der Brückwiesenstraße und östlich der Tarpenbek und schließt die Verlängerung des Warnckeswegs mit ein. Es umfasst die Flurstücke 1981 und 1982 der Gemarkung Groß Borstel (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 406).

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Der Bebauungsplan Neuenfelde 17 für den Geltungsbereich östlich des Nincoper Deichs und südlich des Nincoper Orts (ca. 64.700 m²) wird wie folgt begrenzt: Über das Flurstück 308 der Gemarkung Nincop - Nincoper Ort -,Ostgrenze des Flurstücks 1568, Ostgrenze des Flurstücks 1699 (Unterm Wassergang), Südgrenze des Flurstücks 1699, über das Flurstück 1017, über das Flurstück 1239, Westgrenze des Flurstücks 1239 (Nincoper Deich) der Gemarkung Nincop (Bezirk Harburg, Ortsteil 717).

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