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~'· ... .~ ... - -- i~-- - ·--- _„ _ • L r c. · . ' A .. „ - • ~.. 1 1~. Z S. Af'R. l014 .. . „ _______ J Vorblatt zur Senatsdrucksache Nr 2014/00931 vom· 22 04 2014
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............................................................................................. .. ..................... 3 2.2 Gebietsbeschreibung
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............................................ 5 2.2 Standort des Planvorhabens.................................................... 5 3 Einzugsgebiet
In diesem BMF-Schreiben werden Zweifelsfragen zur Abgrenzung zwischen Geldleistung und Sachbezug geklärt (Ergänzung des BMF-Schreibens vom 13.04.2021).
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7 19 20 21 22 - ein im Inland gültiges gesetzliches Zahlungsmittel oder Zahlungen in einer
Das BMF-Schreiben regelt, unter welchen Voraussetzungen Gutscheine ab dem 01.01.2020 aufgrund der Gesetzes- änderungen in § 8 Abs. 1 S. 2 und 3 und Abs. 2 S. 11 EStG als Sachbezug anzusehen sind. Eine Voraussetzung ist, dass diese die Kriterien des § 2 Abs. 1 Nr. 10 ZAG erfüllen.
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. 22 Beispiele zu Rdnr. 20 Arbeitnehmer A hat gegenüber seinem Arbeitgeber zusätzlich zum ohnehin
Gesetz zum Achten Medienänderungsstaatsvertrag HSH; Achter Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Vorschriften in Hamburg und Schleswig-Holstein (Achter Medienänderungsstaatsvertrag HSH - 8. MÄStV HSH); Art. 1: Änderung des Staatsvertrages über das Medienrecht in Hamburg und Schleswig-Holstein (Medienstaatsvertrag HSH) vom 13.06.2006, zuletzt geändert durch den Siebten Medienänderungsstaatsvertrag HSH vom 07. und 13.12.2017; Anpassungen in Folge des in Kraft getretenen Staatsvertrags zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland am 07.11.2020; Schaffung einer Rechtsgrundlage für die Vornahme von Förderungen des privaten Rundfunks aus Fördermitteln des Bundes oder der Länder durch die Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH); Verkürzung des Ausschreibungszeitraumes von zehn auf drei Jahren für die Ausschreibung der zweiten landesweiten Hörfunkkette in Schleswig-Holstein
Rückkauf des Fernwärmesystems; Kauf von 74,9 Prozent der Anteile an der Vattenfall Wärme GmbH; Übernahme der Sicherheitsleistung; Anlage: Änderung des Haushaltsbeschlusses
Erforderliche Änderungen des Entwurfs für den Einzelplan 4 aufgrund neuer Erkenntnisse und Planungsprozesse bei der Umsetzung des Gesetzes zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (Prostituiertenschutzgesetz - ProstSchG); Anlage 1: Ansatzänderungen im Haushaltsplan Entwurf 2023/2024 (Zahlenprotokoll); Anlage 2: Stellenveränderungen zum Stellenplan 2023/2024; Anlage 3: Anpassungen der Erläuterungen im Haushaltsplan-
Entwurf 2023/2024; Anlage 4: Stellenstreichungen zum 31.12.2022 in den Aufgabenbereichen 209, 210 des Einzelplans 1.3