Dokument
20.12.2017
In dem BMF-Schreiben wird u.a. geregelt, wer Antragsteller einer Anrufungsauskunft sein kann, welches Finanzamt zuständig ist, welche Rechtsvorschriften anwendbar sind und inwiefern eine Bindungswirkung eintritt und eine gerichtliche Überprüfung erfolgen kann.
Formate:
pdf
- Verwaltung, Haushalt & Steuern
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