Nach hamburgischem Landesrecht werden Veröffentlichungen durch Abdruck im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt vorgenommen. Rechtsverbindlich ist deshalb ausschließlich die gedruckte Ausgabe des Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblattes Teile I und II (Amtlicher Anzeiger).
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Der Fahrgelderstattungssatz drückt aus, welchen Anteil an Fahrgeldeinnahmen die FHH den Verkehrsunternehmen für die unentgeltliche Beförderung Schwerbehinderter im ÖPNV für 2015 erstattet.