Abruf Rahmenvereinbarung für Königstraße zwischen Max-Brauer-Allee und Reeperbahn 1. Bauabschnitt für die Örtliche Bauüberwachung, Bauoberleitung und Objektbetreuung
Im Rahmen des Mieter-Vermieter-Modells der Freien und Hansestadt Hamburg wird die Sprinkenhof GmbH als Realisierungsträger den Neubau des Veterinär und Einfuhramtes planen und realisieren. Das Ziel des Neubaus ist es, die veterinär- und lebensmittelrechtlichen Einfuhrkontrollen und die Pflanzengesundheitskontrollen gemeinsam mit den Zollkontrollen an einem Standort zusammenzuführen. Auf diese Weise wird eine koordinierte Abfertigung bei der Einfuhr von Sendungen durch die Beschleunigung der administrativen Einfuhrabwicklung und der Nutzung von Synergieeffekten im Rahmen der Kontrollen erreicht. Die Bruttogrundfläche (BGF) des Vorhabens umfasst voraussichtlich rd. 11.200 m², verfügt über 237 Arbeitsplätzen, zzgl. Außenflächen und soll auf dem zurzeit noch vom Zollamt Hamburg genutzten Grundstück in der Finkenwerder Straße 4, 21129 Hamburg (Flurstück 1539) realisiert werden. Das Grundstück liegt im Eigentum der Hamburg Port Authority AöR (HPA).
Abschluss eines Vertrage über die Verkehrstechnische Beratung sowie die Fortschreibung und Überwachung des Verkehrskonzeptes betreffend "BW 32 A + B Berlinertordammbrücke - Grundinstandsetzung (Ersatzneubau)"
Städtebaulicher Vertrag vom 16.03.2023 zur Regelung zusätzlicher Anforderungen und Verpflichtungen für das Wohnungsbauprojekt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Blankenese 52
Vereinbarung zur Zusammenarbeit und zur Übernahme von Planungs-, Gutachter- und Maßnahmekosten im Zusammenhang mit dem Bebauungsplanverfahren "Schnelsen 97" zwischen dem Bezirksamt Eimsbüttel und dem Sondervermögen Schulimmobilien
Aufgrund der Bedeutung der mit dem Projekt verbundenen Aufarbeitung der Geschehnisse während der NS-Zeit ist dieses Grundstücksgeschäft von öffentlichem Interesse.
Gegenstand des Städtebaulichen Vertrags sind Regelungen für ein Bauvorhaben am Eidelstedter Platz/Eidelstedter Dorfstraße. Diese Regelungen betreffen u.a. die Herstellung eines öffentlich begehbaren Fußwegs sowie die Gewährleistung spezifischer Mobilitätsangebote um den zukünftigen Bewohnern den Verzicht auf das eigene Auto zu erleichtern. Zur Sicherung der Errichtung des öffentlich geförderten Wohnraums wird ein gesonderter Vertrag zwischen dem Bezirksamt Eimsbüttel – Fachamt Bauprüfung und dem Bauträger geschlossen. Die Flächenübertragungen im Bereich Eidelstedter Dorfstraße und am Eidelstedter Platz sind ebenfalls Gegenstand eines gesonderten Vertrags.