Es handelt sich um den 1. Nachtrag zur Dreiparteienvereinbarung vom November 2018 betreffend die Übertragung der Planungs- und Realisierungsverantwortung der Wohngebäude A und E3.
Es handelt sich um den 7. Nachtrag zur Vereinbarung zur weiteren Entwicklung und Projektneuordnung des südlichen Überseequartiers betreffend die Weiterveräußerung von Hotel- und Büroflächen, die optimierte Sicherung des Zusammenhalts der Kernbereiche des Quartiers sowie Maßnahmen zur langfristigen Sicherung städtebaulicher und konzeptioneller Qualitäten.