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Tagesordnungspunkte: Begrüßung / Vorwort; Fragestunde in der Bezirksversammlung; Aktuelle halbe Stunde; Mitteilungen der Verwaltung; Abschlussbilanzierung und Verstetigung RISE-Gebiet Eidelstedt-Mitte; Mitteilungen des Vorsitzenden; Spielräume gegen dreiste gewerbliche Vermietung und Mietwucher nutzen Drs. 22-1399, Beschluss der BV vom 16.10.2025; Genehmigung der Niederschrift; Beschlüsse des Hauptausschusses; Ausschussbesetzungen / Benennungen; Umbenennung im Regionalausschuss Stellingen, Eidelstedt (RaSE); Ab-, Um und Neubenennungen im KGA; Anträge; Schule ehrlicher und fairer machen - Jokertage einführen; Ausbau der StadtRAD- und Carsharing-Angebote in Schnelsen; Sondermittel für HanseShetl im TONALI SL; Besseres Miteinander von Rad- und Fußverkehr an der Hoheluftbrücke; Besseres Miteinander von Rad- und Fußverkehr an der Hoheluftbrücke Änderungsantrag zu Drs. 22-1138; Besseres Miteinander von Rad- und Fußverkehr an der Hoheluftbrücke Änderungsantrag zu Drs. 22-1138; Empfehlungen der Ausschüsse; Aufstellung von zusätzlichen Abfalleimern in der Quickbornstraße; Aufwertung der Grünfläche Isestraße / Ecke Jungfrauenthal/Brahmsallee - Schaffung von Aufenthaltsqualität; Verbesserung der Verkehrssicherheit an der Kreuzung Vielohweg/Paul-Sorge-Straße; Einbahnstraße Wendlohstraße zwischen Tibarg und Niendorfer Kirchenweg; Umbau Frohmestraße – das Vorhaben endlich voranbringen; Rollstuhlsymbole an Ampeln im öffentlichen Raum Eimsbüttels; Zulassung des Verkehrszeichens „Bei Rot hier halten“ auch außerhalb von Baustellen – insbesondere an sicherheitsrelevanten Knotenpunkten; Bebauungsplan-Entwurf Schnelsen 97 (Ellerbeker Weg) mit Änderung des Flächennutzungsplans und des Landschaftsprogramms Beschlussempfehlung für die Bezirksversammlung ; Stärkung und Modernisierung der Kinder- und Jugendarbeit im Bezirk Eimsbüttel; Beschlussvorlagen der Verwaltung; Vorbehaltlich der Erweiterung der Tagesordnung;

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  • Politik und WahlenPolitik & Wahlen
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Tagesordnungspunkte: Feststellung der Tagesordnung; Stellungnahmen zu beschlossenen Anträgen; Stellungnahme zum Antrag der fünf fraktionslosen Abgeordneten Dennis Wacker (SPD), Mehmet Kizil (SPD), Benizar Gündogdu (SPD), Arne Thomsen (SPD), Markus Sass (SPD) betr. Fehlnutzung und Vermüllung an Depotcontainern in der Bissingstraße 15 - Standortverlagerung prüfen; Stellungnahme zum Antrag der Abg. Dirk Kannengießer und Annett Musa (FDP) betr. Mehr Schnelllader für eine bessere Elektromobilität; Stellungnahme zum Antrag der FDP Abgeordneten Dirk Kannengießer Annett Musa betr. Zusätzlicher Zebrastreifen am Strucksbarg in Höhe Fuhrenkamp; Stellungnahme zum Antrag CDU betr. Investitionsschutz für Moorburger Vereine; Stellungnahme zum Antrag CDU betr. Keine weiteren Planungen zum Rückbau der B73; Stellungnahme zum Antrag der GRÜNE-Fraktion betr. Äußere Stadt bei neuer StadtRAD-Ausschreibung angemessen berücksichtigen; Stellungnahme zum gemeinsamen Antrag der Abgeordneten Mehmet Kizil (SPD), Dennis Wacker (SPD), Benizar Gündogdu (SPD), Arne Thomsen (SPD), Markus Sass (SPD) betr. Denickestraße - Überprüfung der Zweckmäßigkeit und Möglichkeiten eines Rückbaus der Fahrradstraße; Stellungnahme zum Antrag Fraktion Die Linke betr.: Bushaltestelle an der Schule Grumbrechtstraße; Stellungnahme zum Antrag der fraktionslosen Abgeordneten Mehmet Kizil (SPD), Dennis Wacker (SPD), Benizar Gündogdu (SPD), Arne Thomsen (SPD), Markus Sass (SPD) betr. Direktverbindung Moorburger Dorf - Neugraben! Verlängerung der Linie 157 bis zum S BahnhofNeugraben; Stellungnahme zum Antrag Fraktion Die Linke betr.: Erhalt des Zebrastreifens am Reeseberg; Stellungnahme zum Antrag SPD betr. Toilette am Affenspielplatz in Neuwiedenthal; Stellungnahme zum gemeinsamen Antrag SPD - GRÜNE betr. Trinkwasserspender Fischbeker Reethen; Stellungnahme zum Dringlichkeitsantrag Fraktionen Die Linke und Grüne betr.: Notstandort Schlachthofstraße - Sofortmaßnahmen ergreifen!; Stellungnahme zum Antrag CDU betr. Zugang von der Bremer Straße zum Dahlengrund während der Reaktivierung der Baumaßnahme Grundinstandsetzung Entwässerung Bremer Straße sicherstellen; Stellungnahme zum Antrag CDU betr. Gefahrensituation durch erhöhten Parkdruck "Im Fischbeker Heidbrook"; Stellungnahme zum Antrag SPD betr. Behinderungen durch Warenlieferungen am Penny Heimfeld; Stellungnahme zum gem. Antrag der GRÜNE- und SPD-Fraktion betr. Beim Doppelknoten-Umbau bereits große Bäume pflanzen; Stellungnahme zum Antrag der GRÜNE-Fraktion betr. Radweg an der B73 vom Doppelknoten bis Seehafenbrücke mit Mindeststandard herstellen; Beantwortete Anfragen zur Kenntnis; Antwort auf Anfrage CDU betr. Mülleimer am Eingang der Fischbeker Heide/ Fischbeker Heideweg; Antwort auf Anfrage SPD betr. Gerechtere Schulzuweisungen In den Reethen auch für Sandbek?; Antwort auf Anfrage vom fraktionslosen Abgeordneten Dirk Kannengißer (FDP), Annett Musa (FDP) und Mehmet Kizil (SPD): Geplante Hochwasserschutzmaßnahmen am Neuländer Hauptdeich oder anliegenden Deichen in der Umgebung; Antwort auf Anfrage gem. § 27u BezVG der AfD-Fraktion betr.: Bezahlkarte für Geflüchtete im Bezirk Harburg; Antwort auf Anfrage der AfD-Fraktion: Umgehung des Anhörungsrechts der Bezirksversammlung; Antwort auf Anfrage SPD betr. Solarpotenziale nutzen; Antwort auf Anfrage SPD betr. Leerstand von Häusern in der Waldfriedensiedlung Hausbruch; Antwort auf Anfrage SPD betr. Situation und Unterstützung von Kindern mit Autismus im Bezirk Harburg; Antwort auf Anfrage CDU betr. Verschärfte Parksituation am Einkaufszentrum Hainholzweg/Strucksbarg; Antwort auf Anfrage gemäß § 27 der AfD-Fraktion: Gerechtere Aufteilung der Schulkinder - Interimsschule Stadtteilschule "In den Reethen"; Antwort auf Große Anfrage der GRÜNE-Fraktion betr. Herausforderungen beim Neugrabener Wochenmarkt; Antwort auf Anfrage gem. §27 BezVG der GRÜNE-Fraktion betr. Mehr Verkehrssicherheit auf der B73 - Umgang mit Unfallhäufungsstellen und geplante Maßnahmen; Antwort auf Anfage gem. § 27 BezVG Fraktion Die Linke betr.: Kostenlose Menstruationsartikel an Schulen im Bezirk Harburg; Antwort auf Anfrage gem. §27 BezVG der GRÜNE-Fraktion betr. Nutzung und Verwaltung der Fläche des ehemaligen Nachbarschaftsgartens in Neuwiedenthal (Striepenweg 31-33); Antwort auf Kleine Anfrage gem. §24 BezVG der GRÜNE-Fraktion betr. Deichpflege und Vermeidung von Müllkonfetti - Abgestimmte Vorgehensweise zwischen den zuständigen Stellen und Übertragung der restlichen Deichflächen in das Verwaltungsvermögen des Bezirksamts; Antwort auf Große Anfrage gem. §24 BezVG der GRÜNE-Fraktion betr. Parkstreifen unter der Bahnunterführung im Rehrstieg; Antwort auf Große Anfrage der AfD Fraktion: Chauffeur und Dienstwagen für den Harburger Bezirksamtsleiter; Antwort zur Große Anfrage CDU betr. Wirtschaftliche Situation Stiftung Kultur Palast; Antwort auf Anfrage SPD betr. Lebensmittelkontrollen im Bezirk Harburg; Antwort auf Anfrage SPD betr. Bettelampeln und Bedarfsampeln im Bezirk Harburg - Anzahl und Schaltzyklen; Antwort auf Anfrage SPD betr. Harburger Kleingartenvereine; Antwort auf Anfrage SPD betr. Herrenlose Straßen in Harburg; Antwort auf Anfrage CDU betr. Umsetzung des Antrages 22-1086 - Verbindungsweg Im Neugrabener Dorf und Neugrabener Allee; Antwort auf Anfrage FDP betr.: Leerstand von zwei Wohneinheiten im Gebäudekomplex der Deutschen Telekom (ehem. Bundespost) am Trelder Weg 7; Neue Anträge, die nicht für die Tagesordnung der Bezirksversammlung angemeldet wurden; Antrag CDU betr. Faire Regelung bei Laubsäcken und Laubbeseitigung im Bezirk Harburg; Antrag der Fraktion Volt: Region denken - Gemeinsame Strategien für Gewerbeflächen in Harburg und dem Umland; NEU Antrag der Volt-Fraktion: Prüfung der Anordnung von "Haifischzähnen" bzw. zusätzlicher Vorfahrtshinweise an den Einmündungen Am Radeland / Zum Fürstenmoor und Tempowerkring; Antrag der Volt Fraktion: Kurzfristige Aufstellung von Altglas- und Papiercontainern in Moorburg; Antrag der GRÜNE-Fraktion betr. Klimaanpassungsmaßnahmen auf Harburger Schulgeländen; Gem. Antrag der GRÜNE- und SPD-Fraktion betr. Gebiete für Elektroladesäulenausbau erweitern; Antrag SPD betr. Installation von Mülleimern entlang der Laufstrecke am Sportplatz Jägerhof; Gemeinsamer Antrag der SPD, CDU, GRÜNE, DIE LINKE, VOLT, FDP betr. Ferienprogramm für junge Menschen ab 14 Jahren; Anhörung gemäß §28 BezVG betr.: Information über den Weiterbetrieb der örU Am Röhricht 1-27 im Stadtteil Neugraben-Fischbek (Bezirk Harburg); Stellungnahme SPD betr. Weiterbetrieb der öffentlich-rechtlichen Unterbringung in der Straße Am Röhricht; Mitteilungen der Verwaltung; Verschiedenes; Ausschussbesetzung der FDP; AfD Ausschussbesetzungen MobI, SEA, KUV, Kultur und Bildung&Sport; Ausschussbesetzung FDP; AfD Ausschussbesetzung Regionalausschuss Süderelbe; AfD Ausschussbesetzung HWW; AfD Ausschussbesetzung Mobilität und Inneres; AfD Ausschussbesetzung Regionalausschuss Harburg; AfD Ausschussbesetzung Soziales, Integration, Gesundheit und Inclusion.; Mitteilungsvorlage: Ausschussumbesetzung im Kulturausschuss, Ausscheiden einer zubenannten Bürgerin und Neubesetzung; Mitteilung CDU betr. Umbesetzung im Ausschuss für Soziales, Integration, Gesundheit und Inklusion;

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  • Politik und WahlenPolitik & Wahlen
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Tagesordnungspunkte: Feststellung der Tagesordnung; Antrag der Volt Fraktion: Ausweisung von Potenzialflächen für Windenergieanlagen in Hamburg-Harburg - Sachstandsbericht zum neuen Bürgerenergiegesetz, Beteiligung, rechtlichem Rahmen und aktuellem Stand; Grundsatzangelegenheiten Haushalt; Gestaltungsmittel; Gestaltungsmittelübersicht November 2025; Mitteilungen der Verwaltung; Verschiedenes;

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  • Politik und WahlenPolitik & Wahlen
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Der Bauschutzbereich gem. § 12 LuftVG stellt den Bereich dar, in dessen Bereich in der Umgebung eines Flughafens für die Errichtung von permanentem (Bauwerken, Masten etc.) bzw. temporären (Kräne) eine Genehmigung durch die Luftfahrtbehörde einzuholen ist.

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  • Infrastruktur, Bauen und WohnenInfrastruktur, Bauen & Wohnen
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  • Verwaltung, Haushalt und SteuerVerwaltung, Haushalt & Steuern
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Tagesordnungspunkte: Begrüßung und öffentliche Fragestunde; Beschlussfassung über die Niederschrift vom 18.06.2025; Bebauungsplan-Verfahren Wilhelmsburg 100 „Nördliches Elbinselquartier“ (Kurzbericht des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung zum aktuellen Planungsstand); RISE-Fördergebiet Wilhelmsburg Ost / Quartiersbeirat, Empfehlung 4/2025 vom 09.07.2025, Neues Korallusviertel ; RISE-Fördergebiet Wilhelmsburg Ost I Quartiersbeirat (Information zur anstehenden Neuwahl des Beirats); RISE-Fördergebiet Veddel | Aktuelle Situation Nahversorgung auf der Veddel (Kurzbericht des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung zu den aktuellen Überlegungen); Sach- und Projektstand zur öffentlich-rechtlichen Unterbringung (Mündlicher Sachstandsbericht des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung); Haushaltsvoranschlag 2027/2028 - Abstimmung der Schlüssel für die Rahmenzuweisungen gem. § 37 Abs. 3 BezVG; Anträge der Politik; Zukunft des Spreehafenviertels gemeinsam gestalten - öffentliche Anhörung zur geplanten Bebauung des Spreehafensviertels (Antrag der Volt-Fraktion); Verschiedenes;

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Die Karte "Landschaftsprogramm Hamburg / Freiraumverbund" ist Bestandteil des Landschaftsprogramms. Hinweis: Das "Freiraumverbundsystem des Landschaftsprogramms" wird aus dem Datenbestand des aktuellen Landschaftsprogramms abgeleitet. Die Abgrenzungen von Landschaftsachsen, Grünen Ringen und weiteren Elementen des Freiraumverbundes entsprechen somit der Darstellung im Landschaftsprogramm. Eine Aktualisierung erfolgt einmal im Quartal. Die Karte beschreibt die wesentlichen Entwicklungsziele des Freiraumverbundes für die Stadt-Landschaft Hamburgs: Ein grünes Netz aus Landschaftsachsen, 2 Grünen Ringen, breiteren Grünzügen und schmaleren Grünverbindungen, die Parkanlagen, Spiel- und Sportflächen, Kleingartenanlagen und Friedhöfe verknüpfen. So soll es möglich sein, sich ungestört vom Straßenverkehr auf Fuß- und Radwegen im Grünen innerhalb der Stadt und bis in die freie Landschaft am Rande der Stadt zu bewegen. Der genaue Verlauf und die Abgrenzung des 2. Grünen Ringes wurden erst nach Verabschiedung des Landschafts-programms als Thematischer Entwicklungsplan erarbeitet. Der 2. Grüne Ring verläuft in etwa 8 - 10 km Entfernung vom Hamburger Rathaus in einer Länge von ca. 90 km zwischen innerer und äußerer Stadt. Er umfasst Grün- und Freiflächen der unterschiedlichsten Arten: öffentliche Grünflächen, wie Parks, Kleingartenparks, Wald sowie landwirtschaftlich geprägte Kulturlandschaften der Marsch. Die Landschaftsachsen sind weiträumig zusammenhängende Grün- und Freiflächen, die sich zwischen den Siedlungs-räumen vom Umland bis in den Stadtkern erstrecken. Ihre Lage ist vor allem bestimmt durch die noch erhaltenen naturräumlichen Strukturen Hamburgs: Die Gewässerläufe mit begleitenden Grünzügen, (z.B. Elbe-Achse, Alster-Achse, Wandse-Achse), die Feldmarken mit Acker- und Grünlandnutzung und die Wälder, (z.B. Eimsbüttel Achse, Volkspark Achse), die Marschengebiete mit Gemüse- und Blumenkulturen in der Elbmarschen-Achse, das Obstanbaugebiet in der Süderelbe-/Moorgürtel-Achse. Am Stadtrand bestehen die Landschaftsachsen aus großflächigen landwirtschaftlichen Gebieten, Wäldern und Naturschutzgebieten, die als städtische Naherholungsgebiete von großer Bedeutung sind. An die weiträumigen Landschaften am Stadtrand schließen sich Grünzüge an, die aus Parkanlagen, Kleingärten, Friedhöfen und Sportflächen bestehen. Je weiter sich die Landschaftsachsen in die dicht bebaute Stadt hineinziehen, desto schmaler und lückenhafter werden sie. Wichtiges Planungsziel ist daher, die noch vorhandenen Lücken in den Landschaftsachsen zu schließen Die Daten werden als WMS-Darstellungsdienst und als WFS-Downloaddienst bereitgestellt. Hinweis: Download z.Zt. nur als gml Datei möglich

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  • Geografie, Geologie und GeodatenGeografie, Geologie & Geodaten
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Datensatz 04.03.2026

Landschaftsprogramm Hamburg

Bezugsmaßstab für die Darstellungen des Landschaftsprogramms: 1:20.000 Aktualität des Datenbestandes: Landschaftsprogramm Hamburg in der Fassung vom Juli 1997, einschließlich der 1.-172. Änderung, der 1.- 32. Berichtigung und aktualisierter Anpassungen - Stand 06/2025 - einschließlich der Anpassungen aufgrund des Konturenabgleichs (Bau-/Freiflächen) mit dem Flächennutzungsplan im September 2014 - Das Landschaftsprogramm mit der Karte Arten- und Biotopschutz legt die Ziele und Grundsätze von Naturschutz und Landschaftspflege für Hamburg fest. Es wurde am 12.6.1997 durch die Bürgerschaft beschlossen. Rechtliche Grundlage sind das Bundesnaturschutzgesetz und das Hamburgische Gesetz zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes. Mit dem Landschaftsprogramm werden bedeutsame Landschaftsbestandteile, wertvolle Tier- und Pflanzenarten sowie deren Lebensräume gesichert und die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft erhalten. Mit dem Schutz der Hamburger Kulturlandschaften, der natürlichen Ressourcen Boden, Wasser und Luft sowie der Sicherung von Freiräumen soll die Lebensqualität der Bewohner erhalten oder verbessert werden. Auch Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel, die Versorgung mit Grünflächen und die Qualität von Grünflächen sind wichtige Themen im Landschaftsprogramm. Das Landschaftsprogramm ist neben dem Flächennutzungsplan maßgebliches Steuerungsinstrument für bodennutzungsrelevante gesamthamburgische Belange. Für die Politik und die Verwaltung ist das Landschaftsprogramm bindend. Seine Ziele und Inhalte sind in der gesamtstädtischen Entwicklungsplanung zu berücksichtigen. Bürger/innen können aus dem Landschaftsprogramm jedoch keinen Rechtsanspruch ableiten. Die Inhalte des Landschaftsprogramms werden für drei Themenschwerpunkte entwickelt und dargestellt: Erholung/Landschaftsbild - Stadtklima/Naturhaushalt und Arten- und Biotopschutz (i. d. Karte Arten- und Biotopschutz des Landschaftsprogramms). Für die Schutzgebietsinformationen werden die Originalquellen aus dem Datensatz „Arten- und Biotopschutz - AuBS (ehem. APRO)“ herangezogen. Weitere Informationen zu diesen Daten entnehmen Sie bitte der entsprechenden Datensatzbeschreibung. Die flächenbezogenen Planungsinhalte des Landschaftsprogramms werden in unterschiedlichen Planungskategorien, sog. 'Milieus' dargestellt. Das Milieu ist die zentrale flächenbezogene Planungskategorie, es umfasst Nutzung, Struktur und Entwicklungsziel der jeweiligen Flächeneinheit. Für jedes Milieu gibt es besondere Entwicklungsziele. In einer zweiten Darstellungsebene, den sog. 'Milieuübergreifenden Funktionen' werden Zielvorgaben aus den o.g. Themenschwerpunkten des Landschaftsprogramms dargestellt, die sich nicht in die Milieuebene integrieren lassen. Das Landschaftsprogramm kann durch formale Änderungsverfahren, über die die Bürgerschaft beschließt, geändert oder aktualisiert werden. Die Darstellung der Inhalte des Landschaftsprogramms erfolgt stets unter Beachtung der Planungsziele des Flächennutzungsplans. Das Landschaftsprogramm besteht aus einem Plan im Maßstab 1:20.000 (6 Blätter) und einem ausführlichen Erläuterungsbericht. Letzter Neudruck des Landschaftsprogramms im Maßstab 1:50.000 sowie 1:20.000 (6 Blätter) - April 2013 Hinweise: Die Geodaten werden als WMS-Darstellungsdienst und als WFS-Downloaddienst bereitgestellt. Download der Gesamtdatei z. Zt. nur als gml Datei möglich.

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Die Flächenkulisse der Schutz- und Kompensationsregelung für das innerstädtische Grüne Netz wird in der Drucksache 21/16980 vom 24. April 2019 (Einigung mit der Volksinitiative „Hamburgs Grün erhalten“) festgelegt und ist in der Anlage ergänzend zu Petitum I.4. als stark verkleinerte und vereinfachte Karte enthalten. Da die Karte als Arbeitsgrundlage zur Beurteilung der Lage von geplanten Bebauungsplänen und Bauvorhaben im Grünen Netz dienen soll, wurde eine präzisere Fassung dieser Karte zur Drucksache 21/01547 vom 17. Juni 2021 (Vertrag für Hamburgs Stadtgrün) erstellt. Die Flächenkulisse für die Schutz- und Kompensationsregelung nach Pet. I.4 (Grünes Netz) bezieht sich gemäß der Drucksache Volksinitiative „Hamburgs Grün erhalten“ nur auf das Grüne Netz in der inneren Stadt bis zum äußeren Rand des 2. Grünen Rings. Der räumliche Geltungsbereich für die Schutz- und Kompensationsregelung nach Pet. I.4 wird somit durch die Außengrenze des 2. Grünen Ringes definiert. Innerhalb dieses Bereiches gehören zur Flächenkulisse des Grünen Netzes: • die Abschnitte der Landschaftsachsen, • beide Grüne Ringe, • gesamtstädtisch bedeutsame Grünverbindungen, • alle öffentlichen Parkanlagen (alle Kategorien, auch die nicht typisierten Parkanlagen) sowie Spielplätze. Außerhalb des 2. Grünen Ringes gilt ein Schutzstatus nach Pet. I.5 („öffentliche Grün- und Erholungsanlagen“) für alle öffentlichen Parkanlagen und öffentlichen Spielplätze. Die im Pet. I.4 verankerte Schutz- und Kompensationspflicht für die Inanspruchnahme von Flächen des Grünen Netzes erstreckt sich nicht auf die zum 17.05.2016 bereits geplanten oder in Umsetzung befindlichen Eingriffe. Eine Liste der sogenannten „geeinten Flächen“ (Potenzialflächen für Wohnen und Gewerbe ohne Kompensation) findet sich in einer Anlage der Drucksache Volksinitiative „Hamburgs Grün erhalten“. Diese „geeinten Flächen“ sind nachrichtlich dargestellt. Die Abgrenzung ist jedoch nicht verbindlich, sondern dient nur der groben Lokalisierung der Fläche. Ausgenommen von der Schutz- und Kompensationspflicht für die Inanspruchnahme von Flächen des Grünen Netzes sind darüber hinaus Bauvorhaben zur Verwirklichung von Hafenentwicklungszielen im Hafennutzungs- und Hafenerweiterungsgebiet. Ausgenommen sind auch die im Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode vereinbarten Verkehrsanlagen sowie Radverkehrsrouten. Wegen der Vielfalt und vor allem Kleinräumlichkeit dieser Maßnahmen sind sie nicht in der Karte dargestellt. Folgende sonstige Darstellungen der Flächenkulisse der Schutz- und Kompensationsregelung werden in diesem Geodatensatz „Vertrag für Hamburgs Stadtgrün / Schutz und Kompensation“, da bereits im FHH-Atlas / Geoportal vorhanden, nicht dargestellt: • „Bauflächen in Baustufenplänen und Bebauungsplänen“ sind im Fachdienst „XPlanung Bebauungspläne – Vektordarstellung“ enthalten. • „Bezirksgrenzen“ und „Landesgrenzen“ sind im Fachdienst „ALKIS Verwaltungsgrenzen Hamburg“ enthalten. • „Hafennutzungsgebiet“ und „Hafenerweiterungsgebiet“ den sind im Fachdienst „Hafengebietsgrenzen“ enthalten. Die Darstellung der „Gewässer“ wurde für die Kartenfassung zur Drucksache zum Vertrag für Hamburgs Stadtgrün nachrichtlich zur besseren Orientierung aus dem Landschaftsprogramm übernommen. Diese können im FHH-Atlas / Geoportal nicht einzeln eingeblendet werden. Zur besseren Orientierung lassen sich diverse Kartengrundlagen bzw. Luftbilder einblenden.   Die Fachdienste des Geodatensatzes „Vertrag für Hamburgs Stadtgrün / Schutz und Kompensation“ werden wie folgt präzisiert: 1 Hauptwegenetz des Freiraumverbundes Die Hauptwege sollen die Vernetzung und Nutzbarkeit des übergeordneten Grünen Netzes – in Landschaftsachsen, Grünen Ringen und gesamtstädtisch bedeutsamen Grünverbindungen – für Fuß- und Radverkehr sicherstellen. Sie sind insbesondere für den beabsichtigten Verlauf der gesamtstädtisch bedeutsamen Grünverbindungen von Bedeutung. 2 Gesamtstädtisch bedeutsame Grünverbindungen Das System der Landschaftsachsen und Grünen Ringe wird durch Grünverbindungen ergänzt und das Netz dadurch engmaschiger. Die Grünverbindungen übernehmen als stadtteilbezogene „Grüne Zubringer“ wichtige Verbindungsfunktionen insbesondere durch die verdichteten Stadtquartiere und Gewerbegebiete zu den Landschaftsachsen und zu den weiter entfernten Parkanlagen und Naherholungsgebieten. Die hierzu dargestellten Abgrenzungen kennzeichnen symbolisch den Verlauf der Grünverbindungen und müssen durch die Bezirke konkretisiert werden. In der Regel bestehen die einzelnen Grünverbindungen aus unterschiedlichen Abschnitten und werden durch grüne Elemente geprägt. Die Grünverbindungen verlaufen • zum Teil in breiten Grünzügen abseits vom Straßenverkehr (autofrei) und werden durch öffentliche Grünanlagen und andere Grünflächen geprägt, z.B. Alster-Bille-Elbe-Grünzug, • zum Teil im Straßenraum an wenig befahrenen, ruhigen Straßen oder befahrenen aber breiten Straßen, wo der grüne Charakter durch schmale, begleitende Grünflächen sowie Baumreihen und –alleen vorhanden ist oder entwickelt werden kann. Neben der freizeitbezogenen Funktion und der Verbindungsfunktion für den Fuß- und Fahrradverkehr können die Grünverbindungen auch weitere Funktionen haben, z.B. für Regenwasserrückhaltung und/oder als ökologischer Trittstein für den Biotopverbund. Zudem weisen manche Grünverbindungen einen kulturhistorischen Hintergrund auf (z.B. alte Postwege, Dorfwege, Alleen und städtebauliche Achsen) und können somit zur Lesbarkeit der Stadt- und Landschaftsgeschichte beitragen. 3 Potenzialflächen ohne Kompensation Die im Pet. I.4 der Drucksache Volksinitiative „Hamburgs Grün erhalten“ verankerte Schutz- und Kompensationspflicht für die Inanspruchnahme von Flächen des Grünen Netzes erstreckt sich nicht auf die zum 17.05.2016 bereits geplanten oder in Umsetzung befindlichen Eingriffe. Eine Liste der sogenannten „geeinten Flächen“ findet sich in der Anlage dieser Drucksache. Diese „geeinten Flächen“ (Potenzialflächen für Gewerbe und Wohnungsbau) sind nachrichtlich dargestellt. Die Abgrenzung ist jedoch nicht verbindlich, sondern dient nur der groben Lokalisierung der Fläche. 4 Öffentliche Parkanlagen und Spielplätze bis inkl. 2. Grüner Ring Die öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen sind gemäß Pet. I.4 Teil der kompensationspflichtigen Flächenkulisse. Innerhalb der Grünen Ringe, der innerstädtischen Landschaftsachsen und im Bereich gesamtstädtisch bedeutsamer Grünverbindung gilt die Schutz- und Kompensationsregelung für den vollständigen Bestand der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen, die als solche bekannt gemacht werden und im Amtlichen Anzeiger veröffentlicht werden. Das sind die Kategorien öffentliche Parkanlagen, öffentliche Spielplätze, öffentliche Grünflächen an Kleingärten, Schutzgrünflächen, Sportplätze. Auch Kleingärten und Friedhöfe gehören bei Lage in Landschaftsachsen, Grünen Ringen und Grünverbindungen zur Flächenkulisse des Grünen Netzes, in der die Schutz- und Kompensationsregelung gilt. Außerhalb der Grünen Ringe, der innerstädtischen Landschaftsachsen und im Bereich gesamtstädtisch bedeutsamer Grünverbindung (in „Streulage“) ist die Darstellung und somit die Anwendung der Schutz- und Kompensationsregelung auf die für das Grüne Netz besonders wichtigen Flächenkategorien beschränkt worden. Von besonderer Bedeutung sind alle gewidmeten, bestehenden öffentlichen Parkanlagen und die öffentlichen Spielplätze. Ausgenommen von der Kompensationsregelung sind somit Sportplätze, Kleingärten und Friedhöfe in Streulage. 5 Öffentliche Parkanlagen und Spielplätze außerhalb des 2. Grüner Ring Gemäß Pet. I.5 der Drucksache Volksinitiative „Hamburgs Grün erhalten“ darf der „vorhandene Bestand an öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen“ grundsätzlich nicht für bauliche Entwicklung in Anspruch genommen werden. Wie unter Punkt 4 ausgeführt, beschränkt sich diese Aussage und somit die Darstellung auf die Grünflächenkategorien mit einer hohen Bedeutung für die quartiersbezogene Erholungsnutzung, nämlich die öffentlichen Parkanlagen und die öffentlichen Spielplätze. Sofern diese innerhalb der Flächenkulisse des Grünen Netzes der inneren Stadt bis inkl. 2. Grüner Ring liegen, sind sie in der Karte dunkelgrün dargestellt und es gilt die Schutz- und Kompensationsregelung für das Grüne Netz für diese Flächen (siehe oben). Davon grafisch unterschieden sind die öffentlichen Parkanlagen und öffentlichen Spielplätze, die jenseits des 2. Grünen Rings bis zur Landesgrenze vorhanden sind; sie sind in der Karte grün schraffiert dargestellt. Der Schutz dieser Flächen vor Bebauung ist in Pet. I.5 festgelegt. Bei Inanspruchnahmen von öffentlichen Grünflächen jenseits des 2. Grünen Rings muss die Anforderung des funktionalen Ersatzes in die Abwägung eingestellt werden. Sollte beispielsweise ein Spielplatz bebaut werden, ist dieser in der Abwägung zu berücksichtigen und ggf. zu ersetzen. 6 Grüne Ringe Die beiden Grünen Ringe stellen zusammen mit Hamburgs Landschaftsachsen das grüne Grundgerüst der Stadt dar und sind deshalb für sämtliche Schutzgüter von großer Bedeutung. Für sie gilt die Schutz- und Kompensationsregelung uneingeschränkt. 7 Landschaftsachsen bis inkl. 2- Grüner Ring Mit den Landschaftsachsen werden alle empfindlichen Landschaftsräume Hamburgs erfasst und zu einem für die Erholungsnutzung und die Stadtökologie wichtigen Verbundsystem zusammengeführt. Die Lage der Achsen ist wesentlich durch die noch erhaltenen naturräumlichen und kulturlandschaftlichen Strukturen wie Gewässerläufe, Kanäle, Marsch und Geest bestimmt. Das Spektrum ihrer Ausprägungen reicht von schmalen, grüngeprägten Straßen von nur geringer Breite als Verbindungsglied isoliert liegender städtischer Grünräume bis hin zum weiten Elbe-Urstromtal. In Teilbereichen der Landschaftsachsen liegen auch Siedlungsflächen, die durch möglichst hohe Begrünung die Grünvernetzung bis zur nächsten Grünfläche ermöglichen sollen. Für die Landschaftsachsen gilt die Schutz- und Kompensationsregelung in der Innenstadt, daher sind nur die innerstädtischen Landschaftsachsen dargestellt. Hinweise: Die Karte „Flächenkulisse für die Schutz- und Kompensationsregelung“ zum Vertrag für Hamburgs Stadtgrün liegt sowohl im Maßstab 1:20.000 (Hamburg dargestellt in 6 Blättern) als auch im Zusammenschnitt im Maßstab 1:60.000 vor. Die Abgrenzungen sind nicht immer parzellenscharf, so dass über die konkrete Abgrenzung im Zweifel einzelfallbezogen im Einvernehmen mit der Fachbehörde (Umweltbehörde) entschieden werden muss. In der Regel ist die Außenkante der Abgrenzungslinie maßgebend. Zu beachten ist, dass die Flächenkulisse der Schutz- und Kompensationsregelung Grünes Netz Abweichungen in der Darstellung der Landschaftsachsen im Vergleich zu den im geltenden Landschaftsprogramm dargestellten Landschaftsachsen aufweist. Bei der Abgrenzung der Grünen Ringe gibt es sehr geringfügige Abweichungen. Gesamtstädtisch bedeutsame Grünverbindungen sind im geltenden Landschaftsprogramm gekennzeichnet; Teilbereiche davon sind dort allerdings als Milieus „Parkanlage“ oder „Grünanlage eingeschränkt nutzbar“ oder als „Grüne Wegeverbindung“ dargestellt. Weitere Informationen zur Volksinitiative Hamburgs Grün erhalten und zum Vertrag für Hamburgs Stadtgrün können unter www.hamburg.de entnommen werden z.B. https://www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/15204244/2021-06-22-bukea-vertrag-fuer-hamburgs-stadtgruen/ https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/bukea/aktuelles/pressemeldungen/wie-steht-es-um-hamburgs-gruen-1084932

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Datensatz 04.03.2026

Traffic Lights Data Hamburg

LSA-Prozessdaten Der Datensatz umfasst momentan die LSA-Prozessdaten für rund die Hälfte aller am Verkehrsrechnernetz angeschlossenen Knoten in Hamburg und enthält aktuelle Signalausprägungen in Echtzeit. Zusätzlich werden Daten zu Detektoren wie Fahrrad-, Fußgänger- und Kfz- Anforderungen sowie Busmeldungen übertragen. Folgende Punkte sollten bei der Nutzung der Daten berücksichtigt werden: Durch Wartungsarbeiten kann es vereinzelt zu kurzen Ausfällen bei der Signalübertragung für mehrere Straßenzüge kommen. In wenigen Fällen gib es außerdem fehlerhafte Zeitstempel aus den LSA-Steuergeräten (phenomenonTime), die für unplausible Werte bei der Latenz verantwortlich sind. Für ein besseres Verständnis der Daten, ist im Bereich Verweise und Downloads ein Benutzerhandbuch (Usage Guide) verlinkt. Weitere Informationen zum Echtzeitdienst: Der OGC SensorThings API konforme Echtzeitdatendienst enthält Datenströme und Positionen von Fahrspurbeziehungen an Kreuzungen mit Lichtsignalanlagen für Fahrradfahrer, Fußgänger sowie Kraftfahrzeuge im Hamburger Stadtgebiet. Wenn an der Lichtsignalanlage bereitgestellt, werden folgende Datenströme als JSON-Objekte ausgeliefert: Primärsignale, Sekundärsignale, Hilfssignale, Akustiksignale, KFZ-Signalanforderungen, Fahrradfahrersignalanforderungen, Fußgängersignalanforderungen, Akustiksignalanforderung, ÖPNV-Voranmeldung, ÖPNV-Anmeldung, ÖPNV-Abmeldung, Signalprogramm und Wellensekunde. In der OGC SensorThings API sind die Informationen zu den Fahrspurbeziehungen in der Entität Thing hinterlegt. Für die oben aufgelisteten Datenströme, die an einem konkreten Thing verfügbar sind, wird ein Eintrag in der Entität Datastreams erstellt, der das entsprechende Thing referenziert. Alle Zeitangaben sind in der koordinierten Weltzeit (UTC) angegeben. In der Entität Datastreams gibt es im JSON-Objekt unter dem "key" "properties" weitere "key-value-Paare". In Anlehnung an die Service- und Layerstruktur im GIS haben wir Service und Layer als zusätzliche "key-value-Paare" unter dem JSON-Objekt properties eingeführt. Hier ein Beispiel: { "properties": { "serviceName": "HH_STA_traffic_lights", "layerName": "primay_signal", "key":"value" } } Alle möglichen values für “layerName”: * primay_signal (Primärsignal), * secondäary_signal (Sekundärsignal), * auxiliary_signal (Hilfssignal), * acoustic_signal (Akustiksignal), * detector_car (KFZ-Signalanforderung), * detector_cyclist (Fahrradfahrersignalanforderung), * detector_pedestrian (Fußgängersignalanforderung), * detector_acoustic_traffic_request (Akustiksignalanforderung), * bus_pre-request_point (ÖPNV-Voranmeldung), * bus_request_point (ÖPNV-Anmeldung), * bus_checkout (ÖPNV-Abmeldung), * signal_program (Nummer des Signalprogramms), * cycle_second (Wellensekunde) Mit Hilfe dieser "key-value-Paare" können dann Filter für die REST-Anfrage definiert werden, bspw. https://tld.iot.hamburg.de/v1.1/Datastreams?$filter=properties/serviceName eq 'HH_STA_traffic_lights' and properties/layerName eq 'primary_signal' Die Echtzeitdaten kann man auch über einen MQTT-Broker erhalten. Die dafür notwendigen IDs können über eine REST-Anfrage bezogen werden und dann für das Abonnement auf einen Datastream verwendet werden: MQTT-Broker: tld.iot.hamburg.de Topic: v1.1/Datastreams({id})/Observations Ferner können über folgenden Link die MAP-Dateien (xml und kml) sowie die OCIT-C-Dateien (Versorgungsdatei im Format xml) aller bereits veröffentlichter Knoten abgerufen werden: https://daten-hamburg.de/tlf_public/

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  • Transport und VerkehrTransport & Verkehr
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"Landschaftsprogramm Hamburg - Änderungsübersicht" zeigt alle Bereiche, in denen seit der Bekanntmachung des Plans im Juli 1997 Änderungen festgestellt wurden, bzw. Berichtigungen gemäß §5 Absatz 5 Nr. 3 und 4 HmbNatSchAG vorgenommen oder Planfeststellungen nachrichtlich übernommen wurden. Zusätzlich werden die Bereiche laufender Änderungsverfahren dargestellt. Die Änderungsbereiche sind durch Umringe dargestellt. Über einen Link können zu den festgestellten Änderungen Bilder und Erläuterungstexte aufgerufen werden. Anhand der Änderungsübersicht wird die Historie des Landschaftsprogramms abgebildet. Sie ist jedoch nicht originärer Bestandteil des gesetzlichen Planwerkes.

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  • Geografie, Geologie und GeodatenGeografie, Geologie & Geodaten
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Zuwendungsantrag Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Sülldorf Iserbrook e.V. – "Ausstattung des Feuerwehrgerätehauses FF Sülldorf Iserbrook" Beschlussempfehlung des Amtes

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Vergabe von Mitteln aus den bezirklichen Anreiz- und Fördersystemen sowie Sondermitteln hier: Vergaberunde zur Sitzung der Bezirksversammlung am 26.03.2026 - Priorisierung der vom Ausschuss beschlossenen Anträge

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Zuwendungsantrag Rockbüro e.V. – Umbau eines Toilettenhäuschens zu Musikübungsräumen (Renovierung Fischi - Haus) Beschlussempfehlung des Amtes

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Stellungnahme von NaturErleben Klövensteen zum Prüfantrag der CDU-Fraktion

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Zuständigkeit der Pflege und Verkehrssicherheit von Bäumen in Kleingartenanlagen Eingabe vom 09.02.2026

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Öffentlicher Trinkbrunnen im Hamburger Volkspark Eingabe vom 14.02.2026

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(Keine) Hirsche im Hirschpark Eingaben vom 14.02. bis 01.03.2026

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Die Stadtklimaanalyse Hamburg 2023 basiert auf einer modellgestützten Analyse zu den klimaökologischen Funktionen für das Hamburger Stadtgebiet. Die Berechnung mit FITNAH 3D erfolgte in einer hohen räumlichen Auflösung (10 m x 10 m Raster) und liefert Daten und Aussagen zur Temperatur und Kaltluftentstehung in Hamburg. Die Untersuchung wurde auf der Annahme einer besonders belastenden Sommerwetterlage für Mensch und Umwelt mit geringer Luftbewegung und hoher Temperaturbelastung erstellt. Als Grundlage für die flächenbezogenen Bewertungen und deren räumliche Abgrenzungen diente der ALKIS-Datensatz „Bodennutzung“ der Freien und Hansestadt Hamburg, Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung (LGV) mit Stand Dezember 2022. Weitere Informationen zur Stadtklimaanalyse Hamburg 2023 sind unter folgendem Link abrufbar: https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/bukea/themen/hamburgs-gruen/landschaftsprogramm/stadtklimaanalyse-hamburg-896054 Dort stehen der Erläuterungsbericht, die Analyse- und Bewertungskarten sowie eine Erläuterungstabelle für den Datensatz, der als Grundlage für die Ebenen 11 bis 14 dient, zum Download zur Verfügung. Die Ebenen des Geodatensatzes „Stadtklimaanalyse Hamburg 2023“ werden wie folgt präzisiert: 01 Windvektoren um 4 Uhr (aggregierte 100 m Auflösung) Die bodennahe Temperaturverteilung bedingt horizontale Luftdruckunterschiede, die wiederum Auslöser für lokale thermische Windsysteme sind. Ausgangspunkt dieses Prozesses sind die nächtlichen Temperaturunterschiede, die sich zwischen Siedlungsräumen und vegetationsgeprägten Freiflächen einstellen. An den geneigten Flächen setzt sich abgekühlte und damit schwerere Luft in Richtung zur tiefsten Stelle des Geländes als Kaltluftabfluss in Bewegung. Das sich zum nächtlichen Analysezeitpunkt 4 Uhr ausgeprägte Kaltluftströmungsfeld wird über Vektoren abgebildet, die für eine übersichtlichere Darstellung auf 100 m x 100 m Kantenlänge aggregiert werden. 02 Flurwinde und Kaltluftabflüsse Bei den nächtlichen Windsystemen werden Flurwinde von Kaltluftabflüssen unterschieden. Flurwinde werden durch den horizontalen Temperaturunterschied zwischen kühlen Grünflächen und warmer Bebauung ausgelöst. Kaltluftabflüsse bilden sich über Oberflächen mit Hangneigungen von mehr als 1 ° aus. 03 Bereiche mit besonderer Funktion für den Luftaustausch Diese Durchlüftungszonen verbinden Kaltluftentstehungsgebiete (Ausgleichsräume) und Belastungsbereiche (Wirkungsräume) miteinander und sind aufgrund ihrer Klimafunktion elementarer Bestandteil des Luftaustausches. Es handelt sich i.d.R. um gering überbaute und grüngeprägte Strukturen, die linear auf die jeweiligen Wirkungsräume ausgerichtet sind und insbesondere am Stadtrand das Einwirken von Kaltluft aus den Kaltluftentstehungsgebieten des Umlandes begünstigen. 04 Kaltlufteinwirkbereich innerhalb von Bebauung und Verkehrsflächen Hierzu zählen Siedlungs- und Verkehrsflächen, die sich im „Einwirkbereich“ eines klimaökologisch wirksamen Kaltluftstroms mit einem Wert von mehr als 5 m³/(s*m) befinden. Hier ist sowohl im bodennahen Bereich als auch darüber hinaus eine entsprechende Durchlüftung vorhanden. Die Eindringtiefe der Kaltluft beträgt, abhängig von der Bebauungsstruktur, zwischen ca. 100 m und bis zu 700 m. Darüber hinaus spielt auch die Hinderniswirkung des angrenzenden Bebauungstyps eine wesentliche Rolle. 05 Gebäude (Bestand und Planung) Mithilfe der Gebäudegrenzen werden Effekte auf das Mikroklima sowie insbesondere das Strömungsfeld berücksichtigt. Als Grundlage dient der ALKIS-Datensatz „Gebäude“ der Freien und Hansestadt Hamburg, Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung (LGV) mit Stand Dezember 2022. Dieser Datensatz wurde anhand ausgewählter, zum Zeitpunkt der Bearbeitung im Verfahren sowie in Planung befindlicher Bebauungspläne und Großprojekte modifiziert. 06 Windgeschwindigkeit um 4 Uhr Siehe Hinweise zur Ebene 01 Windvektoren um 4 Uhr (aggregierte 100 m Auflösung). Die Rasterzellen stellen ergänzend zu den Windvektoren die Windgeschwindigkeit flächenhaft in 10 m x 10 m Auflösung dar. 07 Kaltluftvolumenstromdichte um 4 Uhr Der Kaltluftvolumenstrom beschreibt diejenige Menge an Kaltluft in der Einheit m³, die in jeder Sekunde durch den Querschnitt beispielsweise eines Hanges oder einer Kaltluftleitbahn fließt. Der Volumenstrom ist ein Maß für den Zustrom von Kaltluft und bestimmt neben der Strömungsgeschwindigkeit die Größenordnung des Durchlüftungspotenzials. Zum Zeitpunkt 4 Uhr morgens ist die Intensität der Kaltluftströme voll ausgeprägt. 07a Kaltluftvolumenstromdichte um 4 Uhr in den Grün- und Freiflächen Reduzierung der Ebene 07 Kaltluftvolumenstromdichte um 4 Uhr auf die Grün- und Freiflächen. 08 Lufttemperatur um 4 Uhr Der Tagesgang der Lufttemperatur ist direkt an die Strahlungsbilanz eines Standortes gekoppelt und zeigt daher i.d.R. einen ausgeprägten Abfall während der Abend- und Nachtstunden. Dieser erreicht kurz vor Sonnenaufgang des nächsten Tages ein Maximum. Das Ausmaß der Abkühlung kann je nach meteorologischen Verhältnissen, Lage des Standorts und landnutzungsabhängigen physikalischen Boden- bzw. Oberflächeneigenschaften große Unterschiede aufweisen. Besonders auffällig ist das thermische Sonderklima der Siedlungsräume mit seinen gegenüber dem Umland modifizierten klimatischen Verhältnissen. 08a Lufttemperatur um 4 Uhr im Siedlungsraum Reduzierung der Ebene 08 Lufttemperatur um 4 Uhr auf die Siedlungsflächen. 08b Lufttemperatur um 4 Uhr in den Verkehrsflächen Reduzierung der Ebene 08 Lufttemperatur um 4 Uhr auf die Verkehrsflächen. 09 Lufttemperatur um 14 Uhr Die Lufttemperatur am Tage ist im Wesentlichen durch die großräumige Temperatur der Luftmasse in einer Region geprägt und wird weniger stark durch Verschattung beeinflusst, wie es bei der PET der Fall ist (Erläuterung „PET“ siehe Ebene 10 und 13). Daher weist die für die Tagsituation modellierte Lufttemperatur eine homogenere Ausprägung auf. 10 Physiologisch Äquivalente Temperatur (PET) um 14 Uhr Meteorologische Parameter wirken nicht unabhängig voneinander, sondern in biometeorologischen Wirkungskomplexen auf das Wohlbefinden des Menschen ein. Zur Bewertung werden Indizes verwendet (Kenngrößen), die Aussagen zur Lufttemperatur und Luftfeuchte, zur Windgeschwindigkeit sowie zu kurz- und langwelligen Strahlungsflüssen kombinieren. Wärmehaushaltsmodelle berechnen den Wärmeaustausch einer „Norm-Person“ mit seiner Umgebung und können so die Wärmebelastung eines Menschen abschätzen. Die hier genutzte Kenngröße PET (Physiologisch Äquivalente Temperatur, VDI 3787, Blatt 9) bezieht sich auf außenklimatische Bedingungen und zeigt eine starke Abhängigkeit von der Strahlungstemperatur. Mit Blick auf die Wärmebelastung ist sie damit vor allem für die Bewertung des Aufenthalts im Freien am Tage sinnvoll einsetzbar. 11 Bewertung nachts Siedlungs- und Verkehrsflächen: mittlere Lufttemperatur um 4 Uhr Zur Bewertung der bioklimatischen Situation wird die nächtliche Überwärmung in den Nachtstunden (4 Uhr morgens) herangezogen und räumlich differenziert betrachtet. Der nächtliche Wärmeinseleffekt wird anhand der Differenz zwischen der durchschnittlichen Lufttemperatur einer Siedlungs- oder Verkehrsfläche und der gesamtstädtischen Durchschnittstemperatur von etwa 17,1 °C bewertet. Die mittlere Überwärmung pro Blockfläche wird in fünf Bewertungsstufen untergliedert und reicht von sehr günstig (≥ 15,8 °C) bis sehr ungünstig (>= 20 °C). 12 Bewertung nachts Grün- und Freiflächen: bioklimatische Bedeutung Bei der Bewertung der bioklimatischen Bedeutung von grünbestimmten Flächen ist insbesondere die Lage der Grün- und Freiflächen zu Leitbahnen sowie zu bioklimatisch ungünstig oder weniger günstig bewerteten Siedlungsflächen entscheidend. Es handelt sich um eine anthropozentrisch ausgerichtete Wertung, die die Ausgleichsfunktionen der Flächen für den derzeitigen Siedlungsraum berücksichtigt. Die klimaökologischen Charakteristika der Grün- und Freiflächen werden anhand einer vierstufigen Skala (sehr hohe bioklimatische Bedeutung bis geringe bioklimatische Bedeutung) bewertet. 13 Bewertung tags Siedlungs- und Verkehrsflächen: bioklimatische Bedeutung (PET 14 Uhr) Zur Bewertung der Tagsituation wird der humanbioklimatische Index PET um 14:00 Uhr herangezogen. Für die PET existiert in der VDI-Richtlinie 3787, Blatt 9 eine absolute Bewertungsskala, die das thermische Empfinden und die physiologischen Belastungsstufen quantifiziert. Die Bewertung der thermischen Belastung im Stadtgebiet Hamburg orientiert sich daran und reicht auf einer fünfstufigen Skala von extrem belastet (> 41 °C) bis schwach belastet ( 41 °C) zu einer sehr geringen Aufenthaltsqualität führt. 14 Bewertung tags Grün- und Freiflächen: Aufenthaltsqualität (PET 14 Uhr) Die Zuweisung der Aufenthaltsqualität von Grün- und Freiflächen in der Bewertungskarte beruht auf der jeweiligen physiologischen Belastungsstufe. Es werden vier Bewertungsstufen unterschieden. Eine hohe Aufenthaltsqualität ergibt sich aus einer schwachen oder nicht vorhandenen Wärmebelastung (PET 41 °C) zu einer sehr geringen Aufenthaltsqualität führt.

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Auswirkungen des Bewerbungskonzeptes Olympia auf den Bezirk Altona Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE

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