Neu in Betrieb zu nehmende Nutzfahrzeuge sind ab sofort mit Abbiegeassistenten auszurüsten. Dazu wurde die Ziffer 4 der Bestimmungen entsprechend geändert.
Die Allgemeinen Kraftfahrzeugbestimmungen der Freien und Hansestadt Hamburg regeln die Beschaffung und Nutzung von Dienstfahrzeugen der öffentlichen Verwaltung.
Aussetzung des Verhüllungsverbots anlässlich der Corona-Eindämmungsverordnung. Interne Anweisung an die Behörden von der Ahndung des Verhüllungsverbots temporär abzusehen.