Dies ist das Gesetz über die Errichtung der Stiftung Elbefonds (Elbefondsgesetz - ElbefondsG) vom 16. Oktober 2007. Das Gesetz enthält unter anderem Regelungen zum Stiftungszweck, zum Stiftungsvermögen, zu den Stiftungsorganen und den Grundsätzen der Förderung durch die Stiftung Elbefonds.
Es handelt sich um den 1. Nachtrag zur Dreiparteienvereinbarung vom November 2018 betreffend die Übertragung der Planungs- und Realisierungsverantwortung der Wohngebäude A und E3.
Es handelt sich um den 7. Nachtrag zur Vereinbarung zur weiteren Entwicklung und Projektneuordnung des südlichen Überseequartiers betreffend die Weiterveräußerung von Hotel- und Büroflächen, die optimierte Sicherung des Zusammenhalts der Kernbereiche des Quartiers sowie Maßnahmen zur langfristigen Sicherung städtebaulicher und konzeptioneller Qualitäten.
In dieser Rechtsexpertise untersucht die Verfasser*in exemplarisch die notwendigen Anpassungen im Landesrecht der Freien und Hansestadt Hamburg im Zusammenhang mit der Aufnahme eines dritten positiven Geschlechtseintrags im Personenstandsrecht durch Beschluss des BVerfG vom 10.10.2017 (1 BvR 2019/16). In ausgewählten Rechts- und Lebensbereichen werden die gesetzlichen Grundlagen und die Herausforderungen bei der Auslegung im Lichte der BVerfG- Entscheidung beschrieben. Ferner werden Empfehlungen und Anregungen zur Umsetzung gegeben.
Die Satzung der Stiftung Elbefonds enthält Informationen zur Arbeit und zur Fördertätigkeit der Stiftung Elbefonds, die sich aus den zugrundeliegenden gesetzlichen Regelungen ergeben.
Die Satzung der Stiftung Elbefonds enthält Informationen zur Arbeit und zur Fördertätigkeit der Stiftung Elbefonds, die sich aus den zugrundeliegenden gesetzlichen Regelungen ergeben.
Die Bestandsaufnahme / Standortanalyse wird im weiteren Verlauf fortgeschrieben und ersetzt, wenn sich im Planungsprozess Anpassungen oder Ergänzungen ergeben.