Dokument
20.12.2022
Gemäß § 417 StPO in Verbindung mit Nummer 146 RiStBV stellt die Staatsanwaltschaft in Verfahren vor dem Amtsgericht den Antrag auf Entscheidung im beschleunigten Verfahren, wenn die Sache auf Grund des einfachen Sachverhalts oder der klaren Beweislage zur sofortigen Verhandlung geeignet ist. Die AV fasst die Voraussetzungen des Verfahrens zusammen und dient als Handlungsanleitung.
Formate:
pdf
- Gesetze & Justiz
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