Abruf Rahmenvereinbarung für Königstraße zwischen Max-Brauer-Allee und Reeperbahn 1. Bauabschnitt für die Örtliche Bauüberwachung, Bauoberleitung und Objektbetreuung
Abschluss eines Vertrage über die Verkehrstechnische Beratung sowie die Fortschreibung und Überwachung des Verkehrskonzeptes betreffend "BW 32 A + B Berlinertordammbrücke - Grundinstandsetzung (Ersatzneubau)"
Städtebaulicher Vertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und der Investorin. Dieser Vertrag dient der Konkretisierung des Vorhabens aus dem Bebauungsplan Barmbek-Nord 41.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Winterhude 72 wurde durch den Aufstellungsbeschluss N 1/22 vom 05.04.2022 eingeleitet. Mit diesem Vertrag soll gemäß § 12 BauGB ergänzend die Umsetzung der städtebaulichen Zielsetzungen, die nicht Regelungsgegenstand des vorhabenbezogenen Bebauungsplans sind, sowie die Durchführungsverpflichtung der Vorhabenträgerin geregelt werden. Dieser Vertrag ist eine Voraussetzung im Sinne der §§ 30 und 33 BauGB.
Gegenstand des Städtebaulichen Vertrags sind Regelungen für ein Bauvorhaben am Eidelstedter Platz/Eidelstedter Dorfstraße. Diese Regelungen betreffen u.a. die Herstellung eines öffentlich begehbaren Fußwegs sowie die Gewährleistung spezifischer Mobilitätsangebote um den zukünftigen Bewohnern den Verzicht auf das eigene Auto zu erleichtern. Zur Sicherung der Errichtung des öffentlich geförderten Wohnraums wird ein gesonderter Vertrag zwischen dem Bezirksamt Eimsbüttel – Fachamt Bauprüfung und dem Bauträger geschlossen. Die Flächenübertragungen im Bereich Eidelstedter Dorfstraße und am Eidelstedter Platz sind ebenfalls Gegenstand eines gesonderten Vertrags.