Das Bezirksamt Bergedorf veröffentlicht behördenübergreifend die Broschüre: "Oberbillwerder – Das Gemeinwesen ganzheitlich gestalten. Die Empfehlungen der AG Soziales Oberbillwerder".
Mit Oberbillwerder entsteht im Bezirk Bergedorf Hamburgs zweitgrößtes Stadtentwicklungsprojekt. Ab Mitte der 2020er Jahre soll auf rund 118 Hektar bislang landwirtschaftlich genutzter Fläche ein urbaner, sozial gemischter Stadtteil mit ca. 6.500 neuen Wohnungen und bis zu 5.000 Arbeitsplätzen wachsen. Die behördenübergreifende AG Soziales Oberbillwerder denkt die soziale, kulturelle und nachbarschaftliche Infrastruktur für den neuen Stadtteil und ihre Verzahnung mit den Nachbarstadtteilen vor. Mit der Broschüre werden erste Ergebnisse der AG als Impulse für die weitere Planung Oberbillwerders vorgestellt, die darüber hinaus auch als mögliches Vorbild für andere Neubauvorhaben dienen können.
Vereinbarung zur Zusammenarbeit und zur Übernahme von Planungs-, Gutachter- und Maßnahmekosten im Zusammenhang mit dem Bebauungsplanverfahren "Schnelsen 97" zwischen dem Bezirksamt Eimsbüttel und dem Sondervermögen Schulimmobilien
Die Bestandsaufnahme / Standortanalyse wird im weiteren Verlauf fortgeschrieben und ersetzt, wenn sich im Planungsprozess Anpassungen oder Ergänzungen ergeben.
In dieser Rechtsexpertise untersucht die Verfasser*in exemplarisch die notwendigen Anpassungen im Landesrecht der Freien und Hansestadt Hamburg im Zusammenhang mit der Aufnahme eines dritten positiven Geschlechtseintrags im Personenstandsrecht durch Beschluss des BVerfG vom 10.10.2017 (1 BvR 2019/16). In ausgewählten Rechts- und Lebensbereichen werden die gesetzlichen Grundlagen und die Herausforderungen bei der Auslegung im Lichte der BVerfG- Entscheidung beschrieben. Ferner werden Empfehlungen und Anregungen zur Umsetzung gegeben.