Gemeinsame Dienstvorschrift zur Überlassung und Benutzung von Schulsportflächen sowie Freigabe von Schulhofflächen und -sportplätzen als öffentliche Kinderspielplätze vom 27.09.1990.
Die Freie und Hansestadt Hamburg stellt staatliche Sportstätten - ausgenommen Sportstätten, für die Sonderregelungn bestehen - zur Verfügung wenn dadurch andere öffentliche Aufgaben nicht beeinträchtigt werden.