Der Bundeseinheitliche Tatbestandskatalog beinhaltet die häufig vorkommenden Tatbestände von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr. Soweit Tatbestände durch den bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog nicht abgedeckt sind, können die obersten Landesbehörden eigene Tatbestände schaffen. Vor diesem Hintergrund veröffentlicht die Behörde für Inneres und Sport (Amt A 43) als oberste Landesbehörde den bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog, ergänzt um die hamburgischen Auffangtatbestände.
Vorentwurf zu einer integrierten Strategie für das Phoenix-Viertel (Dossier Phoenix-Viertel). Das Abkürzungsverzeichnis wurde als Ergänzung hier veröffentlicht: https://suche.transparenz.hamburg.de/dataset/abkuerzungsverzeichnis-zum-vorentwurf-zu-einer-integrierten-strategie-fuer-das-phoenix-viertel-
In dieser Rechtsexpertise untersucht die Verfasser*in exemplarisch die notwendigen Anpassungen im Landesrecht der Freien und Hansestadt Hamburg im Zusammenhang mit der Aufnahme eines dritten positiven Geschlechtseintrags im Personenstandsrecht durch Beschluss des BVerfG vom 10.10.2017 (1 BvR 2019/16). In ausgewählten Rechts- und Lebensbereichen werden die gesetzlichen Grundlagen und die Herausforderungen bei der Auslegung im Lichte der BVerfG- Entscheidung beschrieben. Ferner werden Empfehlungen und Anregungen zur Umsetzung gegeben.