Zur Sicherung von stadtentwicklungs- und wohnungsbaupolitischen Zielen, die über die Regelungsmöglichkeiten des Bebauungsplans Curslack 20 hinausgehen, wurde mit dem Vorhabenträger ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen . Mit dem Vertrag soll außerdem vereinbart werden, dass der Vorhabenträger Kosten für städtebauliche Maßnahmen übernimmt, die Hamburg als Folge der Bauvorhaben entstehen.
Ermittlungen zu Luftschadstoffimmissionen für den Betrieb des vorhandenen Kreuzfahrtterminals HafenCity in Hamburg, Ergänzung für die Prognosejahre 2020 und 2025 und Stellungnahme zu Luftschadstoffimmissionen durch den Betrieb des Kreuzfahrtterminals