In dieser Rechtsexpertise untersucht die Verfasser*in exemplarisch die notwendigen Anpassungen im Landesrecht der Freien und Hansestadt Hamburg im Zusammenhang mit der Aufnahme eines dritten positiven Geschlechtseintrags im Personenstandsrecht durch Beschluss des BVerfG vom 10.10.2017 (1 BvR 2019/16). In ausgewählten Rechts- und Lebensbereichen werden die gesetzlichen Grundlagen und die Herausforderungen bei der Auslegung im Lichte der BVerfG- Entscheidung beschrieben. Ferner werden Empfehlungen und Anregungen zur Umsetzung gegeben.
Zur Sicherung von stadtentwicklungs- und wohnungsbaupolitischen Zielen, die über die Regelungsmöglichkeiten des Bebauungsplans Curslack 20 hinausgehen, wurde mit dem Vorhabenträger ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen . Mit dem Vertrag soll außerdem vereinbart werden, dass der Vorhabenträger Kosten für städtebauliche Maßnahmen übernimmt, die Hamburg als Folge der Bauvorhaben entstehen.
Die Bestandsaufnahme / Standortanalyse wird im weiteren Verlauf fortgeschrieben und ersetzt, wenn sich im Planungsprozess Anpassungen oder Ergänzungen ergeben.