Abschluss eines Vertrage über die Verkehrstechnische Beratung sowie die Fortschreibung und Überwachung des Verkehrskonzeptes betreffend "BW 32 A + B Berlinertordammbrücke - Grundinstandsetzung (Ersatzneubau)"
Damit die Ziele und Maßnahmen des Hamburger Klimaplans auch auf die Bezirksebene transportiert, weiterentwickelt und umgesetzt werden, wurde für den Bezirk Harburg ein integriertes bezirkliches Klimaschutzkonzept erarbeitet, mit dem Ziel klimafreundliche Harburger Projektansätze zu entwickeln und Vorgaben des Hamburger Klimaplans auf bezirklicher Ebene zu implementieren und proaktiv umzusetzen.
Aktualisierte Prognose der Erschütterungen und des sekundären Luftschalls sowie deren Beurteilung nach DIN 4150-2 und TA-Lärm für das BV Oberbillwerder aufgrund einer aktualisierten Zugzahlprognose 2030.
Die behandelte Drucksache stellt die inhaltliche Grundlage für die Gemeinsame Kabinettssitzung am 28.09.2021 dar. Der Kerntext der Drucksache(Beschlussvorschläge) wurde textgleich durch den Senat der Freien und Hansestadt Hamburg und die Landesregierung Schleswig-Holstein beschlossen.
Gegenstand des Städtebaulichen Vertrags sind Regelungen für ein Bauvorhaben am Eidelstedter Platz/Eidelstedter Dorfstraße. Diese Regelungen betreffen u.a. die Herstellung eines öffentlich begehbaren Fußwegs sowie die Gewährleistung spezifischer Mobilitätsangebote um den zukünftigen Bewohnern den Verzicht auf das eigene Auto zu erleichtern. Zur Sicherung der Errichtung des öffentlich geförderten Wohnraums wird ein gesonderter Vertrag zwischen dem Bezirksamt Eimsbüttel – Fachamt Bauprüfung und dem Bauträger geschlossen. Die Flächenübertragungen im Bereich Eidelstedter Dorfstraße und am Eidelstedter Platz sind ebenfalls Gegenstand eines gesonderten Vertrags.
Die Bestandsaufnahme / Standortanalyse wird im weiteren Verlauf fortgeschrieben und ersetzt, wenn sich im Planungsprozess Anpassungen oder Ergänzungen ergeben.
In dieser Rechtsexpertise untersucht die Verfasser*in exemplarisch die notwendigen Anpassungen im Landesrecht der Freien und Hansestadt Hamburg im Zusammenhang mit der Aufnahme eines dritten positiven Geschlechtseintrags im Personenstandsrecht durch Beschluss des BVerfG vom 10.10.2017 (1 BvR 2019/16). In ausgewählten Rechts- und Lebensbereichen werden die gesetzlichen Grundlagen und die Herausforderungen bei der Auslegung im Lichte der BVerfG- Entscheidung beschrieben. Ferner werden Empfehlungen und Anregungen zur Umsetzung gegeben.