Es handelt sich um die beiderseitige Verlängerung des Vertrages zur Regelung von Kleingartenangelegenheiten (10.000er-Vertrag) sowie der dazugehörigen Eckpunktepapiere zwischen dem LIG und dem LGH. Die Vertragswerke werden in ihrer Fassung vom 29.06.2017 verlängert. Sie regeln u. a. wechselseitige Verpflichtungen sowie Standards für die Ersatzlandgestellung bei der Räumung, Nachverdichtung und Neuherrichtung von Kleingartenflächen.
Abschluss eines Vertrage über die Verkehrstechnische Beratung sowie die Fortschreibung und Überwachung des Verkehrskonzeptes betreffend "BW 32 A + B Berlinertordammbrücke - Grundinstandsetzung (Ersatzneubau)"