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Datensatz 08.07.2023

Landschaftsprogramm Hamburg

Bezugsmaßstab für die Darstellungen des Landschaftsprogramms: 1:20.000 Aktualität des Datenbestandes: Landschaftsprogramm Hamburg in der Fassung vom Juli 1997, einschließlich der 1.-163. Änderung, der 1.- 27. Berichtigung und aktualisierter Anpassungen - Stand 09/2023 - einschließlich der Anpassungen aufgrund des Konturenabgleichs (Bau-/Freiflächen) mit dem Flächennutzungsplan im September 2014 - Das Landschaftsprogramm mit der Karte Arten- und Biotopschutz legt die Ziele und Grundsätze von Naturschutz und Landschaftspflege für Hamburg fest. Es wurde am 12.6.1997 durch die Bürgerschaft beschlossen. Rechtliche Grundlage sind das Bundesnaturschutzgesetz und das Hamburgische Gesetz zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes. Mit dem Landschaftsprogramm werden bedeutsame Landschaftsbestandteile, wertvolle Tier- und Pflanzenarten sowie deren Lebensräume gesichert und die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft erhalten. Mit dem Schutz der Hamburger Kulturlandschaften, der natürlichen Ressourcen Boden, Wasser und Luft sowie der Sicherung von Freiräumen soll die Lebensqualität der Bewohner erhalten oder verbessert werden. Auch Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel, die Versorgung mit Grünflächen und die Qualität von Grünflächen sind wichtige Themen im Landschaftsprogramm. Das Landschaftsprogramm ist neben dem Flächennutzungsplan maßgebliches Steuerungsinstrument für bodennutzungsrelevante gesamthamburgische Belange. Für die Politik und die Verwaltung ist das Landschaftsprogramm bindend. Seine Ziele und Inhalte sind in der gesamtstädtischen Entwicklungsplanung zu berücksichtigen. Bürger/innen können aus dem Landschaftsprogramm jedoch keinen Rechtsanspruch ableiten. Die Inhalte des Landschaftsprogramms werden für drei Themenschwerpunkte entwickelt und dargestellt: Erholung/Landschaftsbild - Stadtklima/Naturhaushalt und Arten- und Biotopschutz (i. d. Karte Arten- und Biotopschutz des Landschaftsprogramms). Für die Schutzgebietsinformationen werden die Originalquellen aus dem Datensatz „Arten- und Biotopschutz - AuBS (ehem. APRO)“ herangezogen. Weitere Informationen zu diesen Daten entnehmen Sie bitte der entsprechenden Datensatzbeschreibung. Die flächenbezogenen Planungsinhalte des Landschaftsprogramms werden in unterschiedlichen Planungskategorien, sog. 'Milieus' dargestellt. Das Milieu ist die zentrale flächenbezogene Planungskategorie, es umfasst Nutzung, Struktur und Entwicklungsziel der jeweiligen Flächeneinheit. Für jedes Milieu gibt es besondere Entwicklungsziele. In einer zweiten Darstellungsebene, den sog. 'Milieuübergreifenden Funktionen' werden Zielvorgaben aus den o.g. Themenschwerpunkten des Landschaftsprogramms dargestellt, die sich nicht in die Milieuebene integrieren lassen. Das Landschaftsprogramm kann durch formale Änderungsverfahren, über die die Bürgerschaft beschließt, geändert oder aktualisiert werden. Die Darstellung der Inhalte des Landschaftsprogramms erfolgt stets unter Beachtung der Planungsziele des Flächennutzungsplans. Das Landschaftsprogramm besteht aus einem Plan im Maßstab 1:20.000 (6 Blätter) und einem ausführlichen Erläuterungsbericht. Letzter Neudruck des Landschaftsprogramms im Maßstab 1:50.000 sowie 1:20.000 (6 Blätter) - April 2013 Hinweise: Die Geodaten werden als WMS-Darstellungsdienst und als WFS-Downloaddienst bereitgestellt. Download der Gesamtdatei z. Zt. nur als gml Datei möglich.

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Datensatz 08.07.2023

HWRM-Karten 2.Zyklus Hamburg

Fachliche Beschreibung: Die hier beschriebenen Daten bilden die Inhalte der Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten gemäß EG-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie (2007/60/EG, HWRM-RL) für den 2. Berichtszyklus (2019-2025). In Hamburg wird unterschieden zwischen Hochwasserrisiken hervorgerufen durch Küstenhochwasser oder Binnenhochwasser. Die Gefahren- und die Risikokarten decken jeweils drei Hochwassersereignisse ab. Für die Binnenhochwasser ist das häufige Ereignis (Kennzeichnung: H für High) ein 10-jährliches, das mittlere Ereignis (Kennzeichnung: M für Middle) ein 100-jährliches und das seltene Ereignis (Kennzeichnung: L für Low) ein 200-jährliches. Für die durch Küstenhochwasser gefährdeten Bereiche ist das häufige Ereignis ein 20-jährliches, das mittlere Ereignis wie beim Binnenhochwasser ein 100-jährliches und das seltene Ereignis ein Extremereignis, bei dem ein seltener, extrem hoher Wasserstand (7,62 mNHN am Pegel St. Pauli) angenommen und zusätzlich die Wirkung der Hochwasserschutzanlagen außer Acht gelassen wird. Die Gefahrenkarten stellen das Ausmaß der Hochwasserereignisse in Form der Ausdehnung und der sich einstellenden Wassertiefen dar. Die Risikokarten zeigen, wie die betroffenen Flächen genutzt werden, die Lage von Industrieanlagen und Schutzgütern sowie die Anzahl der potenziell betroffenen Einwohner. In beiden Karten sind die baulichen Hochwasserschutzanlagen (zum Beispiel Deiche, private Polder und Hochwasserschutzwände) und ihre Wirkung erkennbar. Rechtlicher Hintergrund: Die Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (2007/60/EG vom 23.10.2007) regelt die Erarbeitung und Veröffentlichung von Karten zum Hochwasserrisikomanagement. Die rechtliche Umsetzung dieser EG-Richtlinie in nationales Recht erfolgte mit der Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes vom 01.03.2010. In §74 WHG ist die Veröffentlichung der Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten für den 2. Berichtszyklus zum 22.12.2019 festgeschrieben. Die Daten für Hochwasserrisikomanagement (HWRM)-Karten des 2. Berichtszyklus (2019-2025) werden hier als WMS-Darstellungsdienst und als WFS-Downloaddienst bereitgestellt.

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Datensatz 15.12.2023

HWRM-Karten 1.Zyklus Hamburg

Fachliche Beschreibung: Die EG-Richtlinie zum Hochwasserrisikomanagement hat die Reduzierung der Risiken durch Hochwasser als Ziel. Der erste von drei vorgeschriebenen Schritten zu diesem Ziel besteht in der Bewertung der Hochwasserrisiken. Als Ergebnis werden hier die Risikogebiete für Binnenhochwasser und Sturmflut veröffentlicht. Der zweite Schritt besteht in der Ermittlung und Darstellung von Gefahren- und Risikokarten in den Risikogebieten. Die Gefahren- und die Risikokarten decken jeweils drei Hochwassersereignisse ab. Für die Binnenhochwasser ist das häufige Ereignis (Kennzeichnung: H für High) ein 10-jährliches, das mittlere Ereignis (Kennzeichnung: M für Middle) ein 100-jährliches und das seltene Ereignis (Kennzeichnung: L für Low) ein 200-jährliches. Für die durch Sturmfluten gefährdeten Bereiche ist das häufige Ereignis ein 20-jährliches, das mittlere Ereignis wie beim Binnenhochwasser ein 100-jährliches und das seltene Ereignis ein Extremereignis, bei dem ein seltener, extrem hoher Wasserstand (7,30 mNN am Pegel St. Pauli) angenommen und zusätzlich die Wirkung der Hochwasserschutzanlagen außer Acht gelassen wird. Die Gefahrenkarten stellen das Ausmaß der Hochwasserereignisse in Form der Ausdehnung und der sich einstellenden Wassertiefen dar. Die Risikokarten zeigen, wie die betroffenen Flächen genutzt werden, die Lage von Industrieanlagen und Schutzgütern sowie die Anzahl der potenziell betroffenen Einwohner. Im letzten Schritt ist ein Hochwasserrisikomanagementplan zu erarbeiten. Rechtlicher Hintergrund: Die Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (2007/60/EG vom 23.10.2007) regelt die Erarbeitung und Veröffentlichung von Karten zu Hochwasserrisiken. Die rechtlichen Umsetzung dieser EG-Richtlinie in nationales Recht erfolgte mit der Änderung des WHG vom 01.03.2010. Die Daten für Hochwasserrisikomanagement (HWRM)-Karten des 1. Berichtszyklus (2013-2019) werden hier als WMS-Darstellungsdienst und als WFS-Downloaddienst bereitgestellt.

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Konzept zur Revitalisierung der Berner Au zur Erreichung des guten ökologischen Potentials (Pflege- und Entwicklungskonzept)

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Südwestgrenze des Flurstücks 200, über Flurstück 200 (Bredenbekkamp) - Nordostgrenze des Flurstücks 200, über die Flurstücke 200 (Bredenbekkamp) und 1975 - Nordostgrenzen der Flurstücks 2210 und 2211 - Ostgrenze des Flurstücks 2211 - Ostgrenze des Flurstücks 2212, über Flurstück 1975 -Ost- und Südgrenze des Flurstücks 1975 - Südgrenze des Flurstücks 671 - Südgrenze des Flurstücks 672, über das Flurstück 1499 - Westgrenze des Flurstücks 1499, über die Flurstücke 1499 und 670 - Nordgrenze des Flurstücks 623, über das Flurstück 1457 (Bredenbekstieg) - Nordost-, Norwestgrenze des Flurstücks 1457 der Gemarkung Wohldorf-Ohlstedt (Bredenbekstieg).

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Das Plangebiet wird im Norden durch die Bahnflächen, im Osten durch die Westgrenze des Flurstücks 1361, im Südosten durch die Straße Überseering, im Süden durch die Straße Sydneystraße sowie im Westen durch die Ostgrenzen der Flurstücke 1389 und 1387 begrenzt.

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Das ca. 3,5 ha große Plangebiet ist im Bezirk Hamburg-Nord in der City Nord (Stadtteil Win-terhude, Ortsteil 408) gelegen. Es umfasst das Grundstück der ehemaligen so genannten „Postpyramide“ Überseering Nr. 30 (Flurstück 1430) sowie die angrenzenden öffentlichen Verkehrsflächen bis zur Stra-ßenmitte. Das Gebiet wird im Westen durch die Grundstücke der Wohnbebauung am Wesselyring, im Norden durch die Sydneystraße, im Osten durch die Straße Überseering und im Süden durch das mit Büro- und Geschäftshäusern bebaute Grundstück Überseering Nr. 32-34 begrenzt.

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Hebebrandstraße - Bahnanlagen - Alte Wöhr - Saarlandstraße - über die Flurstücke 1311 (Jahnring) und 1618 (Jahnbrücke), Westgrenzen der Flurstücke 1615, 1608, 1318 und 1591 der Gemarkung Alsterdorf.

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Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 1,26 Hektar und liegt in den Stadtteilen Winter-hude, Alsterdorf und Barmbek Nord in den Gemarkungen Alsterdorf und Barmbek im Be-zirk Hamburg-Nord, Ortsteile 407, 408 und 429. Es wird im Norden durch die Hebebrand-straße, im Osten durch die Bahnanlagen, durch die Süd- und Westgrenze des Flurstücks 1939 sowie durch die Westgrenze des Flurstücks 1938 begrenzt.

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Knickweg - Barmbeker Straße - Gertigstraße (Bezirk Hamburg-Nord, Gemarkung Winterhude, Ortsteil 412)

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Rönneburger Straße -Musilweg- Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 2469, Ost- und Südgrenzen des Flurstücks 1920 der Gemarkung Wilstorf

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Der Bebauungsplangebiet Wilstorf 39 liegt zwischen Höpenstraße, Rönneburger Straße und Radickestraße. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Rönneburger Straße, Höpenstraße, über das Flurstück 1280 (Höpenstraße), Ostgrenze des Flurstücks 2257, Nordgrenze des Flurstücks 2009, Nord- und Ostgrenze des Flurstrücks 3084, über das Flurstück 3327 (Radickestraße) und Radickestraße der Gemarkung Wilstorf.

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Rahmwerder Straße - über das Flurstück 973 (genaue Abgrenzung ergibt sich aus weiterem Verfahren) der Gemarkung Wilhelmsburg - Niedergeorgswerder Deich - Südgrenzen der Flurstücke 9065, 1275, 1276, 11256, 1278, Süd- und Westgrenze des Flurstücks 1279, Westgrenzen der Flurstücke 9982, 9981 (Straße Langenhövel), 12165 (Straße Langenhövel), 988, 11657, 11655, 976, Süd-, West- und Nordgrenze des Flurstücks 7898 (Rahmwerder Straße) der Gemarkung Wilhelmsburg, Bezirk Hamburg-Mitte (Ortsteil 136).

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Das Plangebiet befindet sich zwischen der Korallusstraße im Norden und im Osten, der Thielenstraße im Süden und der Deutschen Bahn im Westen.

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Nordgrenze des Flurstücks 2593 (Kurdamm) - Nordwestgrenze des Flurstücks 6981 - über die Flurstücke 8523 (Rathauswettern), 6983 und 5621 (Kükenbracksweg) - Ostgrenze des Flurstücks 5621 (Kükenbracksweg) - über die Flurstücke 5621, 2723 (Kükenbrack) und 2724 - Südgrenze des Flurstücks 2719 - über die Flurstücke 7724 und 7723 - Südgrenze des Flurstücks 7727 - über das Flurstück 7127 - Westgrenze des Flurstücks 7127 - über das Flurstück 2593 (Kurdamm) der Gemarkung Wilhelmsburg.

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zwischen Horstweg, Kaspar-Ohm-Weg, Wibbeltweg und S-Bahntrasse (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 517) Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Horstweg - Kaspar-Ohm-Weg - Wibbeltweg - Speckmannstraße - Süd- und Westgrenze des Flurstücks 3151 - Nordwestgrenzen der Flurstücke 3151, 1549, 1548, 1547, 7799, 7798, 1544, 1542, 7843, 7842, 1539, 1538, 3007, 6575, 5225, 5224, 3009 und 1536 der Gemarkung Poppenbüttel (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 517).

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zwischen Friedrich-Kirsten-Straße, Alsterstieg, Wellingsbüttler Weg und der Alster Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Nordostgrenze des Flurstücks 144 - Friedrich-Kirsten-Straße - Alsterstieg - Wellingsbüttler Weg - Südwest- und Südgrenze des Flurstücks 176 - Südgrenze des Flurstücks 3127 - Südostgrenze der Flurstücke 3127 und 3099 - Südwestgrenze der Flurstücke 3099, 169, 170 und 171 - Westgrenze des Flurstücks 171 Friedrich-Kirsten-Straße - Südwestgrenze des Flurstücks 144 - Nordgrenze des Flurstücks 3450 (Alster) der Gemarkung Wellingsbüttel (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 517).

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