Die Hafenlotstarifordnung regelt die Entgelte der Hafenlotsen. Für die Leistungen der Hafenlotsen sind Hafenlotsgelder (Beratungs- und Wartegelder) sowie Auslagen (Wegegeld) zu entrichten.
Die Hafenlotsgelder wurden angehoben und an die allgemeine Wirtschaftsent-wicklung anzupasst.
Für die Leistungen der Hafenlotsen sind Hafenlotsgelder für Beratung der Schiffsleitung und Wartegelder für mögliche Wartezeiten sowie Auslagen für Wegekosten zu entrichten.Die alle zwei Jahre stattfindende Überprüfung des Hafenlotstarifes hat für die Periode 2014 und 2015 ergeben, dass die Beratungsgelder für Lotsungen im Hafen um 2,13% angehoben wurden. Nebenentgelte sowie Wegegelder und Wartegelder wurden jeweils um 1,2% angehoben.