Der Bezirk Eimsbüttel plant die Umgestaltung der Lindenallee. Der Bereich erstreckt sich von der Margaretenstraße bis zur Fruchtallee unter zusätzlicher Berücksichtigung der Querungsmöglichkeiten an der Amandastraße auf Höhe des Lindenparks. Der Ingenieurvertrag beinhaltet die Leistungsphasen 1 bis 3 der Planung und deckt damit die Grundlagenermittlung, Vorplanung und Entwurfsplanung der Verkehrs- und Freianlagen ab. Der erste Nachtrag beinhaltet eine Erweiterung des Baumgutachtens.
Die behandelte Drucksache stellt die inhaltliche Grundlage für die Gemeinsame Kabinettssitzung am 28.09.2021 dar. Der Kerntext der Drucksache(Beschlussvorschläge) wurde textgleich durch den Senat der Freien und Hansestadt Hamburg und die Landesregierung Schleswig-Holstein beschlossen.
Das vorliegende Gutachten wurde von der Kanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek im Auftrag der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg (HAW) angefertigt. Es prüft die rechtliche Machbarkeit einer direkten Versorgung von Ladestationen für E-Busse durch von einem Windpark erzeugten Strom.
Im Zusammenhang mit dem durch die Europäische Kommission geförderten Projekt "mySMARTLife" wird der Bau einer Leitung zwischen den Windpark Curslack und dem Betriebshof der Verkehrsbetriebe Hamburg Holstein (VHH) in Betracht gezogen. Das Gutachten soll als Entscheidungsgrundlage dienen.
Niederschrift des Senatsbeschlusses zur Fortschreibung des Hamburger Masterplans Industrie; der Masterplan Industrie selbst ist online verfügbar unter https://www.hamburg.de/bwi/masterplan-industrie/
In dieser Rechtsexpertise untersucht die Verfasser*in exemplarisch die notwendigen Anpassungen im Landesrecht der Freien und Hansestadt Hamburg im Zusammenhang mit der Aufnahme eines dritten positiven Geschlechtseintrags im Personenstandsrecht durch Beschluss des BVerfG vom 10.10.2017 (1 BvR 2019/16). In ausgewählten Rechts- und Lebensbereichen werden die gesetzlichen Grundlagen und die Herausforderungen bei der Auslegung im Lichte der BVerfG- Entscheidung beschrieben. Ferner werden Empfehlungen und Anregungen zur Umsetzung gegeben.
Die Bestandsaufnahme / Standortanalyse wird im weiteren Verlauf fortgeschrieben und ersetzt, wenn sich im Planungsprozess Anpassungen oder Ergänzungen ergeben.