Im Rahmen des Mieter-Vermieter-Modells der Freien und Hansestadt Hamburg wird die Sprinkenhof GmbH als Realisierungsträger den Neubau des Veterinär und Einfuhramtes planen und realisieren. Das Ziel des Neubaus ist es, die veterinär- und lebensmittelrechtlichen Einfuhrkontrollen und die Pflanzengesundheitskontrollen gemeinsam mit den Zollkontrollen an einem Standort zusammenzuführen. Auf diese Weise wird eine koordinierte Abfertigung bei der Einfuhr von Sendungen durch die Beschleunigung der administrativen Einfuhrabwicklung und der Nutzung von Synergieeffekten im Rahmen der Kontrollen erreicht. Die Bruttogrundfläche ?BGF? des Vorhabens umfasst voraussichtlich rd. 11.200 m², verfügt über 237 Arbeitsplätzen, zzgl. Außenflächen und soll auf dem zurzeit noch vom Zollamt Hamburg genutzten Grundstück in der Finkenwerder Straße 4, 21129 Hamburg ?Flurstück 1539? realisiert werden.
Im Rahmen des Mieter-Vermieter-Modells der Freien und Hansestadt Hamburg wird die Sprinkenhof GmbH als Realisierungsträger den Neubau des Veterinär und Einfuhramtes planen und realisieren. Das Ziel des Neubaus ist es, die veterinär- und lebensmittelrechtlichen Einfuhrkontrollen und die Pflanzengesundheitskontrollen gemeinsam mit den Zollkontrollen an einem Standort zusammenzuführen. Auf diese Weise wird eine koordinierte Abfertigung bei der Einfuhr von Sendungen durch die Beschleunigung der administrativen Einfuhrabwicklung und der Nutzung von Synergieeffekten im Rahmen der Kontrollen erreicht. Die Bruttogrundfläche (BGF) des Vorhabens umfasst voraussichtlich rd. 11.200 m², verfügt über 237 Arbeitsplätzen, zzgl. Außenflächen und soll auf dem zurzeit noch vom Zollamt Hamburg genutzten Grundstück in der Finkenwerder Straße 4, 21129 Hamburg (Flurstück 1539) realisiert werden. Das Grundstück liegt im Eigentum der Hamburg Port Authority AöR (HPA).
Im Rahmen des Mieter-Vermieter-Modells der Freien und Hansestadt Hamburg wird die Sprinkenhof GmbH als Realisierungsträger den Neubau des Veterinär und Einfuhramtes planen und realisieren. Das Ziel des Neubaus ist es, die veterinär- und lebensmittelrechtlichen Einfuhrkontrollen und die Pflanzengesundheitskontrollen gemeinsam mit den Zollkontrollen an einem Standort zusammenzuführen. Auf diese Weise wird eine koordinierte Abfertigung bei der Einfuhr von Sendungen durch die Beschleunigung der administrativen Einfuhrabwicklung und der Nutzung von Synergieeffekten im Rahmen der Kontrollen erreicht. Die Bruttogrundfläche (BGF) des Vorhabens umfasst voraussichtlich rd. 11.200 m², verfügt über 237 Arbeitsplätzen, zzgl. Außenflächen und soll auf dem zurzeit noch vom Zollamt Hamburg genutzten Grundstück in der Finkenwerder Straße 4, 21129 Hamburg (Flurstück 1539) realisiert werden.
Im Rahmen des Mieter-Vermieter-Modells der Freien und Hansestadt Hamburg wird die Sprinkenhof GmbH als Realisierungsträger den Neubau des Veterinär und Einfuhramtes planen und realisieren. Das Ziel des Neubaus ist es, die veterinär- und lebensmittelrechtlichen Einfuhrkontrollen und die Pflanzengesundheitskontrollen gemeinsam mit den Zollkontrollen an einem Standort zusammenzuführen. Auf diese Weise wird eine koordinierte Abfertigung bei der Einfuhr von Sendungen durch die Beschleunigung der administrativen Einfuhrabwicklung und der Nutzung von Synergieeffekten im Rahmen der Kontrollen erreicht. Die Bruttogrundfläche (BGF) des Vorhabens umfasst voraussichtlich rd. 11.200 m², verfügt über 237 Arbeitsplätzen, zzgl. Außenflächen und soll auf dem zurzeit noch vom Zollamt Hamburg genutzten Grundstück in der Finkenwerder Straße 4, 21129 Hamburg (Flurstück 1539) realisiert werden.
Im Rahmen des Mieter-Vermieter-Modells der Freien und Hansestadt Hamburg wird die Sprinkenhof GmbH als Realisierungsträger den Neubau des Veterinär und Einfuhramtes planen und realisieren. Das Ziel des Neubaus ist es, die veterinär- und lebensmittelrechtlichen Einfuhrkontrollen und die Pflanzengesundheitskontrollen gemeinsam mit den Zollkontrollen an einem Standort zusammenzuführen. Auf diese Weise wird eine koordinierte Abfertigung bei der Einfuhr von Sendungen durch die Beschleunigung der administrativen Einfuhrabwicklung und der Nutzung von Synergieeffekten im Rahmen der Kontrollen erreicht. Die Bruttogrundfläche ?BGF? des Vorhabens umfasst voraussichtlich rd. 11.200 m², verfügt über 237 Arbeitsplätzen, zzgl. Außenflächen und soll auf dem zurzeit noch vom Zollamt Hamburg genutzten Grundstück in der Finkenwerder Straße 4, 21129 Hamburg ?Flurstück 1539? realisiert werden.
Im Rahmen des Mieter-Vermieter-Modells der Freien und Hansestadt Hamburg wird die Sprinkenhof GmbH als Realisierungsträger den Neubau des Veterinär und Einfuhramtes planen und realisieren. Das Ziel des Neubaus ist es, die veterinär- und lebensmittelrechtlichen Einfuhrkontrollen und die Pflanzengesundheitskontrollen gemeinsam mit den Zollkontrollen an einem Standort zusammenzuführen. Auf diese Weise wird eine koordinierte Abfertigung bei der Einfuhr von Sendungen durch die Beschleunigung der administrativen Einfuhrabwicklung und der Nutzung von Synergieeffekten im Rahmen der Kontrollen erreicht. Die Bruttogrundfläche ?BGF? des Vorhabens umfasst voraussichtlich rd. 11.200 m², verfügt über 237 Arbeitsplätzen, zzgl. Außenflächen und soll auf dem zurzeit noch vom Zollamt Hamburg genutzten Grundstück in der Finkenwerder Straße 4, 21129 Hamburg ?Flurstück 1539? realisiert werden.
Im Rahmen des Mieter-Vermieter-Modells der Freien und Hansestadt Hamburg wird die Sprinkenhof GmbH als Realisierungsträger den Neubau des Veterinär und Einfuhramtes planen und realisieren. Das Ziel des Neubaus ist es, die veterinär- und lebensmittelrechtlichen Einfuhrkontrollen und die Pflanzengesundheitskontrollen gemeinsam mit den Zollkontrollen an einem Standort zusammenzuführen. Auf diese Weise wird eine koordinierte Abfertigung bei der Einfuhr von Sendungen durch die Beschleunigung der administrativen Einfuhrabwicklung und der Nutzung von Synergieeffekten im Rahmen der Kontrollen erreicht. Die Bruttogrundfläche (BGF) des Vorhabens umfasst voraussichtlich rd. 11.200 m², verfügt über 237 Arbeitsplätzen, zzgl. Außenflächen und soll auf dem zurzeit noch vom Zollamt Hamburg genutzten Grundstück in der Finkenwerder Straße 4, 21129 Hamburg (Flurstück 1539) realisiert werden.
Im Rahmen des Mieter-Vermieter-Modells der Freien und Hansestadt Hamburg wird die Sprinkenhof GmbH als Realisierungsträger den Neubau des Veterinär und Einfuhramtes planen und realisieren. Das Ziel des Neubaus ist es, die veterinär- und lebensmittelrechtlichen Einfuhrkon-trollen und die Pflanzengesundheitskontrollen gemeinsam mit den Zollkontrollen an einem Standort zusammenzuführen. Auf diese Weise wird eine koordinierte Abfertigung bei der Ein-fuhr von Sendungen durch die Beschleunigung der administrativen Einfuhrabwicklung und der Nutzung von Synergieeffekten im Rahmen der Kontrollen erreicht. Die Bruttogrundfläche (BGF) des Vorhabens umfasst voraussichtlich rd. 11.200 m², verfügt über 237 Arbeitsplätzen, zzgl. Au-ßenflächen und soll auf dem zurzeit noch vom Zollamt Hamburg genutzten Grundstück in der Finkenwerder Straße 4, 21129 Hamburg (Flurstück 1539) realisiert werden.
Im Rahmen des Mieter-Vermieter-Modells der Freien und Hansestadt Hamburg wird die Sprinkenhof GmbH als Realisierungsträger den Neubau des Veterinär und Einfuhramtes planen und realisieren. Das Ziel des Neubaus ist es, die veterinär- und lebensmittelrechtlichen Einfuhrkontrollen und die Pflanzengesundheitskontrollen gemeinsam mit den Zollkontrollen an einem Standort zusammenzuführen. Auf diese Weise wird eine koordinierte Abfertigung bei der Einfuhr von Sendungen durch die Beschleunigung der administrativen Einfuhrabwicklung und der Nutzung von Synergieeffekten im Rahmen der Kontrollen erreicht. Die Bruttogrundfläche (BGF) des Vorhabens umfasst voraussichtlich rd. 11.200 m², verfügt über 237 Arbeitsplätzen, zzgl. Außenflächen und soll auf dem zurzeit noch vom Zollamt Hamburg genutzten Grundstück in der Finkenwerder Straße 4, 21129 Hamburg (Flurstück 1539) realisiert werden.
Die behandelte Drucksache stellt die inhaltliche Grundlage für die Gemeinsame Kabinettssitzung am 28.09.2021 dar. Der Kerntext der Drucksache(Beschlussvorschläge) wurde textgleich durch den Senat der Freien und Hansestadt Hamburg und die Landesregierung Schleswig-Holstein beschlossen.
Das Bezirksamt und die SC GmbH verpflichten sich mit der Kooperationsvereinbarung zu einer umfassenden Kooperation für alle Belange der Entwicklung der Science City Hamburg Bahrenfeld. Die Kooperationsvereinbarung umfasst die Phasen Vorbereitung, Planung, Genehmigung, Bau und Implementierung sowie den „Betrieb“ in der Realisierungsphase des Stadtentwicklungsvorhabens Science City Hamburg Bahrenfeld. In allen Phasen wird zwischen den Kooperationsparteien Transparenz hergestellt, der Austausch von Informationen sichergestellt und die gemeinsame Meinungs- und Entscheidungsbildung befördert.