Dokument
17.05.2018
Gesetz zur Änderung des BNI-Gesetzes, zuletzt geändert am 08.07.2014; Umsetzung der Vorgaben der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e. V. und von Empfehlungen des Bundesrechnungshofs; Ersetzen des Klammerzusatzes im Titel "(BNI-Gesetz)" durch "(BNITM-Gesetz)"; Änderungen u. a. hinsichtlich des Stiftungszwecks (§ 2), der Gremien (§ 8) und der Forschungsförderung (§ 4); Ausschluss von In-Sich-Geschäften im Vorstand (Einfügung § 8 Absatz 4); ausschließlich beratende Funktion des Vorsitzenden des Wissenschaftlichen Beirats im Kuratorium, Absenkung der Mitgliederzahl des Kuratoriums von 11 auf 10 (§ 9)
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pdf
- Bildung & Wissenschaft
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