Durch das BMF-Schreiben werden die Voraussetzungen für die sinngemäße Anwendung des § 8 Absatz 2 des Gesetzes über die Besteuerung bei Auslandsbeziehungen (AStG) für Fälle erläutert, die den Urteilen des Bundesfinanzhofs vom 22. Mai 2019 - I R 11/19 - und vom 18. Dezember 2019 - I R 59/17 gleichgelagert sind. Das BMF-Schreiben begleitet die Veröffentlichung der Urteile im Bundessteuerblatt.
GwG in der Fassung vom 23.06.2017, zuletzt geändert durch ART 269 der VO vom 19.06.2020 (BGBl. I. S. 1328) mit Gültigkeit ab 01.11.2020. Ersetzt VO vom 01.02.2019. Im Übrigen vgl. EU-Richtlinie 2018/843.
Das BMF-Schreiben behandelt den Fall, dass trotz der Zuweisung des Besteuerungsrechts an den Wohnsitzstaat des Arbeitnehmers die Lohnzahlung des Arbeitgebers dem Lohnsteuerabzug unterworfen war (in Abgrenzung zu H 41c.1 der Lohnsteuerhinweise).
Das BMF-Schreiben gibt Hinweise zu den Regelungen der §§ 45b und 45c des Einkommensteuergesetzes (EStG), beispielsweise zu der Ordnungsnummer oder dem Inhalt eines Meldedatensatzes.
Das BMF-Schreiben umfasst die Neuregelungen um das Arbeitszimmer sowie die Tagespauschale mit Wirkung ab dem Veranlagungszeitraum (Steuererklärung) 2023.