Die Aufnahme in das GVFG-Bundesprogramm nach Kat. A und der GVFG-Zuwendungsbescheid ist noch ausstehend. Daher ist ein Nachtrag zum RuFV notwendig, damit eine Vorfinanzierung von bauvorbereitenden Maßnahmen gewährleistet und die Terminschiene des Projekts eingehalten werden kann.
Zuwendungsvertrag zur Umsetzung kleinerer Modernisierungsmaßnahmen an ausgewählten S-Bahn-Stationen der Linie S21 (neu: S2/S5) im Rahmen der Smart City-Partnerschaft
3. Nachtrag zum Verkehrsvertrag Verkehrsleistung S-Bahn-Hamburg über die Ausgestaltung eines Konzeptes zur Umrüstung der Fahrzeugflotte sowie technische Vorarbeiten ETCS/ATO zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg, der Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH, dem Land Schleswig-Holstein und der S-Bahn Hamburg GmbH