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01.09.2014
Vor allem aufgrund von Preis- und Gebührensteigerungen können zu begründeten Nachforderungen des Vermieters bei der
jährlichen Betriebskostenabrechnung bzw. zu einer Erhöhung der Vorauszahlungen für Betriebskosten führen. Die bisherige
Überprüfung von Betriebskostenabrechnungen hat aber andererseits gezeigt, dass die Abrechnungen Positionen enthalten, die
mietrechtlich nicht zu berücksichtigen oder die zu hoch angesetzt sind. Mit dem folgenden Verfahren soll sichergestellt werden, dass
Im Hinblick auf Art und Umfang nur mietrechtlich begründete Kosten übernommen und damit zugleich ungerechtfertigte Mehrausgaben vermieden werden.
Mit dem folgenden Verfahren soll sichergestellt werden, dass a) Im Hinblick auf Art und Umfang nur mietrechtlich begründete Kosten übernommen und b) damit zugleich ungerechtfertigte Mehrausgaben vermieden werden.
Formate:
pdf
- Soziales
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