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168 Suchergebnisse für "*"

Überarbeitete Fassung der Globalrichtlinie J 1/12 Sozialräumliche Angebote der Jugend- und Familienhilfe

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Die Verwaltungsvorschrift über die Anbindung von Funkanlagen zur Versorgung von Gebäuden und Objekten mit Digitalfunk für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) in der Freien und Hansestadt Hamburg (VV Digitalfunk Objektversorgung Anbindung Hamburg) ist zum 01.01.2024 in Kraft getreten.

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Vereinbarung inklusive Arbeitshilfe zwischen BASFI, Jobcenter t.a.h und Bundesagentur für Arbeit über den Ablauf des Rechtskreiswechsels SGB II/SGB XII

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Vereinbarung nach § 93 des Hamburgischen Personalvertretungsgesetzes in Ergänzung der Prozessvereinbarung zur Einführung einer neuen IT-Lösung für Jugendhilfe-, Grundsicherungs-, Sozialhilfe- und Wohngeldangelegenheiten (IT-Lösung Jugend und Soziales, JUS-IT) vom 11.8.2010 zur Einführung einer neuen IT-Lösung Wohngeld (DAW-IT)

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Fragen aus den Schulungen zum GSiG aktualisiert im Hinblick auf die Einführung SGB XII.

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Vor allem aufgrund von Preis- und Gebührensteigerungen können zu begründeten Nachforderungen des Vermieters bei der jährlichen Betriebskostenabrechnung bzw. zu einer Erhöhung der Vorauszahlungen für Betriebskosten führen. Die bisherige Überprüfung von Betriebskostenabrechnungen hat aber andererseits gezeigt, dass die Abrechnungen Positionen enthalten, die mietrechtlich nicht zu berücksichtigen oder die zu hoch angesetzt sind. Mit dem folgenden Verfahren soll sichergestellt werden, dass Im Hinblick auf Art und Umfang nur mietrechtlich begründete Kosten übernommen und damit zugleich ungerechtfertigte Mehrausgaben vermieden werden. Mit dem folgenden Verfahren soll sichergestellt werden, dass a) Im Hinblick auf Art und Umfang nur mietrechtlich begründete Kosten übernommen und b) damit zugleich ungerechtfertigte Mehrausgaben vermieden werden.

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Die Übernahme der Kosten für die Vorsorge steht im Ermessen des Sozialhilfetragers. Sie kommt grundsätzlich nur in Betracht, wenn die hierfür notwendigen Aufwendungen geringer sind, als die später im Rahmen der Sozialhilfe zu gewährenden Leistungen und wenn davon auszugehen ist, dass bei Eintritt der Versicherungsleistung noch ein sozialhilferechtlicher Bedarf besteht.

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