Der Bezirk Eimsbüttel plant die Umgestaltung der Lindenallee. Der Bereich erstreckt sich von der Margaretenstraße bis zur Fruchtallee unter zusätzlicher Berücksichtigung der Querungsmöglichkeiten an der Amandastraße auf Höhe des Lindenparks. Der Ingenieurvertrag beinhaltet die Leistungsphasen 1 bis 3 der Planung und deckt damit die Grundlagenermittlung, Vorplanung und Entwurfsplanung der Verkehrs- und Freianlagen ab. Der erste Nachtrag beinhaltet eine Erweiterung des Baumgutachtens.
Im Gutachten werden die Grenzen der technischen Möglichkeiten und die wirtschaftliche Vertretbarkleit der Erfüllung der Photovoltaik-Pflicht nach § 16 HmbKliSchG für repräsentative Fälle untersucht.
Nach § 16 HmbKliSchG haben die Gebäudeeigentümer*innen sicherzustellen, daß auf den Dachflächen von Neubauten mit Baubeginn nach dem 1.1.2023 sowie bei einer vollständigen Dachhauterneuerung, mit der nach dem 1.1.2025 begonnen wird, Photovoltaikanlagen errichtet und betrieben werden.