In dieser Rechtsexpertise untersucht die Verfasser*in exemplarisch die notwendigen Anpassungen im Landesrecht der Freien und Hansestadt Hamburg im Zusammenhang mit der Aufnahme eines dritten positiven Geschlechtseintrags im Personenstandsrecht durch Beschluss des BVerfG vom 10.10.2017 (1 BvR 2019/16). In ausgewählten Rechts- und Lebensbereichen werden die gesetzlichen Grundlagen und die Herausforderungen bei der Auslegung im Lichte der BVerfG- Entscheidung beschrieben. Ferner werden Empfehlungen und Anregungen zur Umsetzung gegeben.
Die Bestandsaufnahme / Standortanalyse wird im weiteren Verlauf fortgeschrieben und ersetzt, wenn sich im Planungsprozess Anpassungen oder Ergänzungen ergeben.
Gegenstand des Städtebaulichen Vertrags sind Regelungen für ein Bauvorhaben am Eidelstedter Platz/Eidelstedter Dorfstraße. Diese Regelungen betreffen u.a. die Herstellung eines öffentlich begehbaren Fußwegs sowie die Gewährleistung spezifischer Mobilitätsangebote um den zukünftigen Bewohnern den Verzicht auf das eigene Auto zu erleichtern. Zur Sicherung der Errichtung des öffentlich geförderten Wohnraums wird ein gesonderter Vertrag zwischen dem Bezirksamt Eimsbüttel – Fachamt Bauprüfung und dem Bauträger geschlossen. Die Flächenübertragungen im Bereich Eidelstedter Dorfstraße und am Eidelstedter Platz sind ebenfalls Gegenstand eines gesonderten Vertrags.